Gespräche zu Nachrichten und News aus der Welt (Teil 5)

Man kann auch einfach die Guillotine wieder einführen.
Ist immer noch eine der humansten Hinrichtungen im Hinblick auf Leiden und Schmerz.

Gibt es überhaupt „humane“ Hinrichtungen?

2 „Gefällt mir“

Ist jetzt wieder die Frage wem man wie glaubt

Anscheinend wurde das in den USA schon gemacht, aber schmerzlos war anscheinend da auch nichts.

Alabama Has Executed A Man With Nitrogen Gas Despite Jury’s Life Verdict | ACLU

Und bei Todesstrafe spielt ja auch noch rein.

  • Kein hersteller will das sein Zeug dafür verwendet wird, egal um was es geht, zb haben die 3 größten stickstoff produzenten in den USA die lieferung von Stickstoff für Exekution verboten und Liefern nicht.
    Und auch wenn es zum töten gedacht ist, darf der Staat anscheinend nicht einfach zum nächsten Auto Parts store gehen und eine Flasche Stickstoff aus dem Schweissbedarf nehmen, sondern braucht etwas wo zugelassen wäre.

Ok, vielleicht war bei der Hinrichtung das Problem das über eine Maske das nicht so gut klappt wie wenn du eine ganze kapsel hast voll stickstoff.

Gleichzeitig will wohl kein Gouverneur eines Bundesstaates, Gefängnisdirektor etc etc etc, das die Zeitungen schreiben können das in XY GASKAMMERN gebaut werden.
Weil das ist genau die Schlagzeile die es geben würde, wenn man sowas für die Todesstrafe baut.
Der gleiche Grund ja auch wieso man den Todeskandidaten zb nicht vorher hochdosiert Heroin und co gibt.

Wenn ich das richtig erlese, ist in sieben Bundesstaaten die Hinrichtung durch Gas / Gaskammer noch erlaubt. Todeskandidaten können sogar in einigen davon auswählen. Daher bezweifle ich, dass das einen Gouverneur etc. groß interessiert, sonst würde man versuchen dies zu ändern. In Arizona hieß es 2021 sogar wie folgt.

Der letzte Todeskandidat, der durch Gaskammer hingerichtet wurde, war im Übrigen ein Deutscher im Jahr 1999.

2 „Gefällt mir“

„Wir haben gut 200 Mitarbeiter festgestellt, die sich in der Lohnfortzahlung befinden, aber die in diesem Jahr noch gar nicht arbeiten waren. Sie bringen mindestens alle sechs Wochen neue Krankmeldungen“, sagte Thierig. „Wir haben uns zwei Dutzend Fälle herausgesucht.“ Nicht er selbst, aber der Fertigungs- und der Personalleiter hätten dann unangekündigt Hausbesuche bei den Beschäftigten gemacht. „Ein Großteil wurde nicht angetroffen, teils war sehr aggressives Verhalten zu spüren.“

(Tesla-Mitarbeiter müssen bei Krankmeldung mit Hausbesuch rechnen | tagesschau.de)

Jetzt mal ganz unabhängig davon, dass es um Tesla geht und wie man zu den Hausbesuchen steht. Ist das eigentlich überhaupt möglich in der hohen Anzahl und in der Länge? Ja, es gibt wahrscheinlich auch hier und da einen Doc Hollywood, wenn das nicht nur Mythen sind. Aber 200 Mitarbeiter, die bis Oktober nicht 1x arbeiten waren und in der gesamten Zeit in Entgeltfortzahlung (max. 42 Tage) waren, da sie alle sechs Wochen neue Krankmeldungen (mit neuer Krankheit) hatten? In meiner Ausbildung musste ich auch mal solche Fristen und Zeiträume berechnen, darum lies mich das nicht los. :smiley:

Wenn man an diese Aussagen nun logisch herangeht, bedeutet es:

  • Vom 1. Januar 2024 bis zum 26. September 2024 sind 269 Kalendertage vergangen.
  • Maximal 6,4 vollständige 42-Tage-Perioden liegen in 269 Tagen. Die AN würden sich dann aktuell in der 6. Entgeltfortzahlung befinden, aber das ist auch nur bei unterschiedlichen Krankheiten möglich.

Ein erneuter Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, wenn eine dieser Bedingungen erfüllt ist:

  • Zeitlicher Abstand zwischen den AU-Meldungen: Die Person war vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig.
  • Zeitlicher Abstand seit dem Beginn der ersten AU-Meldung: Seit dem Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Krankheit sind mindestens zwölf Monate vergangen

(Wie wirkt es sich auf die Entgeltfortzahlung aus, wenn Mitarbeitende wiederholt arbeitsunfähig werden? | Die Techniker - Firmenkunden)

Entweder habe ich einen Denkfehler oder die Aussage ist komisch. Von den 200 Mitarbeitern müssten wohl einige auch ins Krankengeld fallen und nie und nimmer ist es in der Anzahl möglich, dass so viele verschiedene Ärzte sechs AU-Meldungen mit anderer Krankheit schreiben. Dann sollen sie doch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung einschalten und alle 200 Mitarbeiter per Gutachten überprüfen lassen.

Falls ich da ein Fehler gemacht habe, oder dies möglich ist (nicht im Einzelfall), lasse ich mich gern vom Gegenteil überzeugen. :sweat_smile:

PS: Vielleicht liegt es auch an den Meldungen, wo über die schlechten Arbeitsbedingungen und hohe Belastung in der Grünheider Fabrik geschrieben wird und alle dann den Arzt gefunden haben.

2 „Gefällt mir“

Ich kann mir schon vorstellen, warum Tesla vielleicht so viele Langzeit-AUs hat

da hätte die Tagesschau gerne mal nachfragen können, was alle 6 Wochen genau bedeutet (also andere Krankheit?) und warum sie nicht den MDK einschalten der ja genau dafür gedacht ist.
Sondern selber losdackeln um dann eh nichts rauszufinden

@Schlambusel aber um nen Arbeitsunfall zu haben müssen die ja zur Arbeit gekommen sein, die können das laut der Teslawerksleitung dann nicht sein.

Hätten sie das Werk mal in Dörpen gebaut. :kappa:
Obwohl, besser nich.

Kann aber trotzdem der grund sein.

Solange nicht für sicherheit gesorgt wird, läst man sich kranknschreiben

https://augengeradeaus.net/2024/09/bundeswehr-schickt-pioniere-zur-hochwasser-unterstuetzung-nach-polen/

Finde ich sehr gut.

1 „Gefällt mir“

:beanderp:

1 „Gefällt mir“

Gibt es wirklich und war in der Auswahl. :beanlul:
War aber entgegen aller Vernunft politisch nicht gewollt.

Da bin ich eventuell aufgewachsen…

Aber dass das eine Option fürs Tesla-Werk war wusste ich nicht :smiley:

Vielleicht doch langsam Zeit umzudenken und Bäcker zu werden. :simonugh: Die Politik muss auch ihren Teil dazu beitragen, dass die Abwanderung gebremst wird.

https://www.tagesschau.de/ausland/asien/japan-todestrakt-freispruch-100.html

Das ist eine super interessante, aber auch sehr traurige Story:

Ein 88-jähriger japanischer Mann ist als weltweit längst-inhaftierter Mensch im Todestrakt freigelassen worden. Ein Gericht erkannte an, dass mehrere Beweise gefälscht worden seien und er somit zu Unrecht 46 Jahre im Todestrakt verbrachte.

Der Mann ist länger in seinem Leben also länger im Gefängnis gewesen, als nicht im Gefängnis, und das zu Unrecht. Und mit 88 Jahren hat er auch wahrscheinlich nicht mehr viele Jahre, die er noch in Freiheit genießen kann. Er tut mir echt leid.

3 „Gefällt mir“

Und so wie man japan kennt gibt es jetzt wohl auch keine riesen entschödigung .

Das japanische Rechtssystem ist ja leider eine totalkatastrophe teilweise :frowning:

Von den katastrophalen Bedingungen im Todestrakt (als ob der normale Strafvollzug dort nicht schlimm genug sei) gar nicht zu sprechen.

Die Länder haben Vorschläge gemacht, der Rotstift beim ÖR-Sendern ohne natürlich konkret zu sein, denn das müssten ARD und ZDF dann selbst machen.

Auch die Zahl der Spartenprogramme soll durch eine Art Poolbildung gesenkt werden. Geplant ist demnach, die vier Kanäle Phoenix, tagesschau24 , ARD-alpha und ZDF-Info zu einem oder zwei gemeinsamen Informations- und Bildungsangeboten zusammenzufassen. Verschmelzen sollen darüber hinaus die beiden unter anderem auf Kultur spezialisierten Sender Arte und 3sat. Von den an jüngere Altersgruppen gerichteten Angeboten sollen KiKa und Funk bestehen bleiben und ZDF-neo und One zusammengelegt werden.

(Länder legen Reformvorschläge für ARD und ZDF vor | tagesschau.de)

Phoenix schalte ich manchmal ein, wenn etwas im Bundestag los ist. Bei tagesschau24 kam mir vor, dass wie der Name schon sagt ziemlich oft die Wiederholung der Tagesschau und anderen Sendungen kam und ZDFinfo hat eigentlich immer recht gute Dokus/Reportage. Hier kann ich nachvollziehen, dass man diese zusammenlegt. Wie dies aussehen würde, wüsste ich nun nicht. Die Dokus laufen hoffentlich auch noch in der Mediathek.

Arte und 3Sat verschmelzen? Ich schaue gar kein 3Sat und gerne Arte. Solange dies das Arte-Programm hinsichtlich Filme, Serien und Dokus nicht beschneidet. ZDFneo und One, bei One wüsste ich auch nicht was läuft.

Oho, sehr fortschrittlich beim Thema Kinder- und Jugend-Angebot, dass da ein Ende des linearen Fernsehsender bis 2033 im Blick ist.

Obendrein soll nicht mehr staatsvertraglich festgelegt sein, ob ARD und ZDF für junge Zielgruppen klassische Rundfunkprogramme oder sogenannte Telemedien-Angebote, also reine Online-Angebote, verbreiten. Gleichzeitig soll jedoch ein sogenannter „Pfad“ zur Überführung in reine Online-Angebote eingeführt werden, der den 1. Januar 2033 als „absolutes Enddatum für die Ausstrahlung als ‚klassisches‘ lineares Fernsehprogramm“ vorsieht. Dabei soll das lineare Programm aufgegeben werden, wenn die weit überwiegende Nutzung der Inhalte in der anvisierten Zielgruppe auf die Mediathek entfällt - die genaue Definition bleibt aber auch hier offen.

Sportrechte sind wohl auch Teil der Vorschläge, sind aber auch schwammig formuliert. Was auch immer „marktüblich“ dann bedeutet heutzutage. :grimacing:

Kurios: Vor Veränderung der jeweiligen Programmschemas sollen die Verantwortlichen der ARD und ZDF-Intendant „auf ein Einvernehmen hinwirken“, heißt es. Und mit Blick auf die Ausgaben für Sportrechte ist die Rede davon, dass die dafür aufgewendeten Mittel „ein angemessenes Verhältnis zum Gesamtprogrammaufwand nicht überschreiten“ dürften. Der Erwerb von Übertragungsrechten dürfte zudem „ausschließlich zu marktüblichen Preisen erfolgen“, was auch immer das konkret bedeutet. Eine exklusive Auswertung der Rechte sei zudem nur zulässig, „wenn und soweit dies zur Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags erforderlich ist“. Beim Erwerb von Rechtspaketen seien zudem „Sublizenzen sind zu marktüblichen Preisen anzubieten“.

(Weniger Sender, mehr Kooperation: Drei Körbe für ARD und ZDF? - DWDL.de)

Hinsichtlich Apps, Mediatheken und Webradios auch wieder so nichtssagend formuliert. Für mich auf jeden Fall ein Punkt, der dann eher nach Rückschritt klingt, wenn man hier Sparen will. Sollte der Auftrag Information und Bildung bedeuten sind all diese Verbreitungskanäle unerlässlich außer man lebt in der Steinzeit.

Weiterhin sollen das Angebot von digitalen Verbreitungskanälen wie Apps, Mediatheken und Webradios nach dem Maßstab der „Erforderlichkeit“ begrenzt sowie grundsätzliche Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit in der Haushaltsführung in dem Vertrag verankert werden. Vor Investitionen soll es verpflichtende Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen geben und die Kostentransparenz insgesamt erhöht werden.

(ARD und ZDF: Länder legen Reformplan für Öffentlich-Rechtliche vor | ZEIT ONLINE)

Einen Punkt habe ich jetzt nur bei der BILD gelesen, der erstmal ziemlich komisch klingt.

Zudem ist geplant, dass die ARD nicht länger presseähnliche Angebote wie Texte über aktuelle Ereignisse im Internet veröffentlichen darf, mit denen die Öffentlich-Rechtlichen auf Rundfunkgebührenzahler-Kosten privatwirtschaftlichen Anbietern Konkurrenz machen.

Ah, okay. Ich habe es wohl im Entwurf gefunden. §30 Absatz 7

[Öffentlich-rechtliche Telemedien werden seit dem 22. RÄStV primär als Bewegtbild- und Ton-Angebote gesehen (siehe Satz 2).

Texte sollen eine untergeordnete Rolle spielen und vor allem sendungsbegleitend zulässig sein. Es erfolgt daher eine Konkretisierung des Sendungsbezugs (zum Begriff „Sendung“ siehe § 2 Abs. 2 Nr. 3 MStV) und seiner Bedeutung unter folgenden Gesichtspunkten:

  1. Einführung einer „Aktualitätsklausel“ (= zum Zeitpunkt der Veröffentlichung muss auf aktuelle Sendungen nicht älter als 2 Wochen Bezug genommen werden). Hinweis: sobald die Sendung irgendwann älter als zwei Wochen zurückliegt, folgt daraus keine „Depublikationspflicht“. Es kommt allein auf den Zeitpunkt der Erstveröffentlichung des Textes an.

  2. Der Bezug muss zu einer EIGENEN Sendung hergestellt werden, wobei „eigen“ nicht zwangsläufig selbst produziert bedeutet, aber im eigenen Angebote genutzt.

  3. Texte sind nur noch sendungsbezogen und in Sonderfällen (Angebotsübersichten, Schlagzeilen zu aktuellen Ereignissen, Barrierefreiheit etc.) möglich. Dies betont die Funktion von Texten als primär sendungsbegleitendes Element.

  4. Bezugspunkt ist das jeweilige Portal (= Webseite, App etc.), in dem der Sendungsbezug konkret ausgewiesen werden muss, nicht das Telemedienangebot der jeweiligen Anstalt.]

Wenn man aber die Webseite von Tagesschau, zdfheute und Co. kennt, dann wird dies so ja schon gemacht. Die Video- oder Hörausschnitte zu aktuellen Sendungen sind eingepflegt, oder der Bezug zu einer aktuellen Reportage von einem der Magazin oder Sätze wie „Über dieses Thema berichtete Inforadio am 27. September 2024 um 17:14 Uhr.“

2 „Gefällt mir“

Ich dachte immer ARTE wäre so eine Kooperation aus Deutsch-Französischem TV.

Hat das jemand mitgekriegt ?
9 Monate Tarifverhandlungen :simonhahaa:

Seit Januar laufen die Tarifverhandlungen für die ARD-Rundfunkanstalten NDR, WDR, BR und SWR, bislang ohne Ergebnis. ver.di weitet deshalb die Streiks aus. Es kommt ARD-weit zu Einschränkungen im Programm