Stimmt, ich hatte das gar nicht mehr bedacht. So weit weg sind schon die Debatten der Vor-2000er zum Einsatz im Innern…
naja aber trotzdem, die Drohnen fliegen über deutsche Kasernen und Muni-Depots. Die BuWehr lässt sich damit doch total vorführen. Nicht mal ihre eigenen Kasernen können sie verteidigen.
Vertraulicher BKA Bericht zu dem Attentäter von Magdeburg an den Bundestag, der dem Spiegel vorliegt und für eine Sitzung des Innenausschusses heute erstellt wurde.
Darüber wird sicher noch gesprochen werden.
Freier FAZ-Artikel:
Der Plus-Artikel vom Spiegel:
Auszüge:
[…]
Im September 2015 meldete Abdulmohsen sich dann im Kanzleramt von Angela Merkel (CDU). Dort soll er gedroht haben, sich eine Pistole zu kaufen und zwei Rostocker Richter zu erschießen, die ihn ungerecht behandelt hätten. Außerdem müsse das Grundgesetz geändert werden, es sei »ausländerfeindlich«. Die Staatsanwaltschaft Stralsund leitete Ermittlungen ein, stellte das Verfahren mit dem Aktenzeichen 513 Js 19008/15 aber wieder ein.
Kurz darauf beantragte Abdulmohsen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Asyl – und wurde anerkannt. Als vom Glauben abgefallener Ex-Muslim, so trug er vor, drohe ihm in Saudi-Arabien die Todesstrafe. Fortan lebte Abdulmohsen in Sachsen-Anhalt. Und fiel auch dort wenig später den Behörden auf.
[…]
[…]
Mehrfach wandte Abdulmohsen sich an das Bundesinnenministerium von Nancy Faeser (SPD). Im Februar 2023 schrieb er über das Kontaktformular des Ministeriums wirre Zeilen, darunter diesen Satz: »Muss man in Deutschland 20 Leute auf den Straßen von Berlin umbringen, um die Gerechtigkeit zu bekommen?« Das Ministerium ignorierte ihn.
[…]
Wahrscheinlich eben immer am Rande des gerade noch Legalen oder zu wenig für Verurteilungen gewesen…
Doch in der Menge der Vorkommnisse hätte man doch was machen können oder nicht?
Da sieht man halt auch, wie wichtig Datenaustausch zwischen Behörden wäre. Aber Datenschutz…
Die Gesetze hätten den Austausch zwischen den Behörden zugelassen. Das hat mit Datenschutz nichts zu tun gehabt
Quelle: unser ehemaliger Bundesdatenschutzbeauftragter Ulrich Kelber
Das gibt ein mächtiges Bardarbunga!
Ein Rechtsextremer ist auf die Erzählungen von Rechtsextremen reingefallen.
Es gibt ja die Erzählung dass der einfach zu verändernde Geschlechtereintrag zum Umgehen von Haftstrafen hilft. Also einfach Geschlecht ändern, schwupps bist du für den Staat jemand ganz neues. Das ist auf Social Media ganz groß.
Das hat ein Rechtsextremer nun versucht. Nur klappt es nicht
Das Urteil gegen Liebich ist noch nicht rechtskräftig, doch der Extremist scheint mit einem Trick eine Strafe umgehen zu wollen: Kurz vor Jahresende beantragte er auf Grundlage des neuen Gesetzes über die Selbstbestimmung (SBGG) beim Standesamt der Stadt Schkeuditz in Sachsen eine Änderung seines Geschlechtseintrags sowie seines Vornamens. Nach Prüfung wurde die Änderung offiziell anerkannt.
Optisch hat sich jedoch wenig verändert: Liebich tritt weiterhin mit seinem gewohnten Aussehen auf, lediglich sein Bart ist inzwischen etwas länger geworden. Gegenüber Medien äußerte sich Marla-Svenja Liebich bisher nicht ausführlich zur neuen Identität, sagte aber gegenüber der Mitteldeutschen Zeitung: „Ich habe Angst vor Diskriminierung.“
Diese Vorstrafen bleiben bestehen und werden auch weiterhin seiner Person zugeordnet werden können. Ein Justiz-Mitarbeiter erläuterte „Bild“: „Die physische juristische Person bleibt bestehen. Eine Änderung im Personenstandsrecht ist nachrangig.“ Dies bedeutet, dass Liebich offene Strafen auch unter neuem Namen weiterhin verbüßen muss.
Was womöglich klappt ist wohl, dass er statt im „Männergefängnis“ im „Frauengefängnis“ landet. Aber das wird einzeln geprüft.
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Halle erklärte hierzu, es gebe „keinen Automatismus, dass ein Mann nach Geschlechts- und Namensänderung in den Frauen-Vollzug kommt“. Es werde in jedem Fall eine Einzelfall-Prüfung geben.
Ich kann das langsam nicht mehr.
Der Artikel liefert aber keinen Hinweis darauf, dass das seine Intention war.
Das Urteil gegen Liebich ist noch nicht rechtskräftig, doch der Extremist scheint mit einem Trick eine Strafe umgehen zu wollen
zuvor hat er die Verzögerungstaktik angewand
Während des Berufungsprozesses kündigte er an, dass er für sein letztes Wort als Angeklagter 13 Stunden benötigen werde. Er zog den Vortrag über mehrere Verhandlungstage hin.
das sind schon recht deutliche Hinweise. siehe auch die Äußerungen der Justiz, dass die Strafe weiter verbüßt werden muss etc. die das halt auch so vermuten.
Dass es ihm darum geht seine Strafe zu verzögern/abzumildern/außer Kraft zu setzen
Hat er schon versucht sich einen Schnauzbart anzukleben und sich als sein eigener Zwilling auszugeben
Ich sehe trotz seiner Verzögerungstaktik keinen Hinweis darauf, dass er gedacht hat, mit dem neuen Geschlechtseintrag eine Strafe vermeiden zu können. „Scheint mit einem Trick seine Strafe umgehen zu wollen“ ist reine Spekulation im Artikel ohne weiteren Beleg.
Da finde ich es wahrscheinlicher, dass er auf angenehmere Haftbedingungen im Frauengefängnis spekuliert. Wäre ein Witz, wenn das klappt. Und würde im Widerspruch stehen zu den Argumenten von all jenen die meinen, dass niemand das SBGG ausnutzen wird. Und sich Männer damit unberechtigterweise Zugang zu Frauenräumen erschleichen können.
Oder er will einfach den Staat vorführen mit so einer offensichtlich unehrlichen Änderung des Geschlechtseintrags.
deswegen abmildern
er kann halt beides versucht habe
Der Witz ist doch
Das erzählen Rechte die ganze Zeit, dass es Leute ausnutzen werden bla.
Die einzigen die das dann wieder nutzen sind, überraschung: Rechte
Also Rechte erzählen welche Gefahr droht, die nur sie selber erst herstellen
Zudem Sie mit Sicherheit im Männergefängnis landet.
Denn wenn ein Mann zur Frau werde, sei im Falle einer Haftstrafe auch eine Frauen-Vollzugsanstalt zuständig. Es käme wohl darauf an, ob sich das Geschlecht auch im biologischen Sinne geändert habe.
Falls sie auch biologische Änderungen vornimmt, joa, dann vielleicht
Rechtsextremist Sven Liebich unter neuem Namen: Kommt er nun ins Frauengefängnis?
Oh, was mir auffällt. Es ist tatsächlich verboten auf den alten Namen hinzuweisen ohne die Zustimmung
In Deutschland ist es seit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes am 1. November 2024 verboten, das frühere Geschlecht oder den alten Namen (sogenannter „Deadname“) einer Transperson ohne deren Zustimmung öffentlich zu nennen. Dies fällt unter das sogenannte Offenbarungsverbot, dessen Verletzung als Ordnungswidrigkeit gilt und mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro geahndet werden kann
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/selbstbestimmungsgesetz-2215426
Wenn ich also „er“ schrieb, meinte ich sie
Classic Aiwanger.
In letzter Konsequenz, wenn man das wirklich ernst nehmen will mit so einem Gesetz, dann muss er ja wohl auch in ein Frauengefängnis. Das muss unsere Gesellschaft ja dann auch aushalten müssen.
Kommt drauf an.
Ich kenne die rechtliche Situation nicht und bin kein Jurist, aber wenn das Gesetz behördlicherseits Einzelfallentscheidung vorsieht, dann kann erst mal die Einzelfallentscheidung gelten und die Person kann dann gegen die Entscheidung gerichtlich vorgehen. Da hat die Person die Möglichkeit ihre Entscheidung zur Personenstandsänderung zu erklären, insbesondere im Kontext, dass die Person in der Vergangenheit als bekennender Queer-Feind aufgetreten ist, Proteste gegen den Christopher Street Day organisiert hat und Teilnehmer:innen als „Parasiten der Gesellschaft“ bezeichnet hat (wie es im von kettlerne verlinkten Artikel der Sächsischen heißt). Wie glaubwürdig diese Erklärungen sind, entscheidet dann das Gericht.
In Anbetracht dieser Vergangenheit, des Auftretens vor Gericht und wie die Person seit der Personenstandsänderung ihr neues Leben als Frau gestaltet, ist allerdings die Annahme naheliegend, dass die vormals unter Sven Liebich bekannte Person taktische Winkelzüge benutzt, um ihre Interessen durchzusetzen, die Institutionen des deutschen Staates als dysfunktional und besonders das Gesetz zur Selbstbestimmung als absurd darzustellen.
Die staatlichen Institutionen müssen sich aber mMn nicht verarschen lassen.
Du meinst also, er muss in den Männerknast weil er
von sich behaupten kann?
Ich wusste nicht, dass ich das Zitat so früh bringen kann.
Sorry, aber ich hatte es dir versprochen.
Dies ist nicht ganz richtig. Wie bei den meisten Gesetzen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte gibts auch hierbei die entsprechende Ausnahme zum öffentlichen Interesse. Siehe Paragraph 13.1.2. Ob das zutrifft muss dann im Einzelfall ein Gericht entscheiden, aber diese Art der Vertuschungssuche sollte da mit hoher Sicherheit drunter fallen. Rechte sind in der Regel immer ein Abwägen zwischen den Rechten des einen und den Rechten aller anderen.
§ 13 Offenbarungsverbot
(1) Sind Geschlechtsangabe und Vornamen einer Person nach § 2 geändert worden, so dürfen die bis zur Änderung eingetragene Geschlechtsangabe und die bis zur Änderung eingetragenen Vornamen ohne Zustimmung dieser Person nicht offenbart oder ausgeforscht werden. Satz 1 gilt nicht, wenn
- amtliche Register oder amtliche Informationssysteme personenbezogene Daten zu dieser Person enthalten und im Rahmen der jeweiligen Aufgabenerfüllung von öffentlichen Stellen die Verarbeitung von Daten nach Satz 1 nach anderen Rechtsvorschriften erforderlich ist,
- besondere Gründe des öffentlichen Interesses eine Offenbarung der Daten nach Satz 1 erfordern oder
- ein rechtliches Interesse an den Daten nach Satz 1 glaubhaft gemacht wird.
Die Verleiher des Schmähpreises »Goldene Himbeere« – auf Englisch auch kurz »Razzies« genannt – meldeten sich auf der Plattform X nach Trumps Post ebenfalls zu Wort: »Der Klassiker. Ein Haufen von Razzie-Gewinnern will Hollywood retten!«, hieß es in dem Post.
Hahahaha