Gespräche zu Nachrichten und News aus der Welt

Ich finde, dass hier sind so Fälle wo man kaum richtig entscheiden kann. Wenn die Version der Männer stimmen sollte, würde ich eine Bestrafung wie eine “klassische” Vergewaltigung schwierig finden. Es ist nicht immer zu erkennen, ob jemand stark unter dem Einfluss von Drogen/Alkohol steht.

“Sein Eindruck sei gewesen, dass sie unter dem Einfluss von Ecstasy stand. Er habe das an ihren geweiteten Pupillen erkannt. Timo P. kennt sich mit Drogen aus. Er kenne auch die enthemmende Wirkung von Ecstasy, sagt er, aus eigener Erfahrung mit seiner Verlobten.Tatsächlich hatte die Frau Ecstasy geschluckt. Laut Anklage war die Pille hoch dosiert.”

Ja, puh, noch nie betrunken nach einem Disco Abend Sex gehabt mit jemandem unter Alkoholeinfluss?

Das sagt zumindest das StGB:

§ 177 Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung
(1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer anderen Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wenn

  1. der Täter ausnutzt, dass die Person nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern,
  2. der Täter ausnutzt, dass die Person auf Grund ihres körperlichen oder psychischen Zustands in der Bildung oder Äußerung des Willens erheblich eingeschränkt ist, es sei denn, er hat sich der Zustimmung dieser Person versichert,

(6) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn

  1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder vollziehen lässt oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder von ihm vornehmen lässt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder
  2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.

Das gilt für ihn, aber was ist mit den anderen 10 Männern. Ich würde das nicht erkennen, gerade wenn man selbst schon Alkohol getrunken hat.

Und das ist ja schwer zu beurteilen, wenn die Person ganz klar äußert sie möchte Sex haben.

Nun … die burschen widersprechen sich aber im spiegel artikel. Vielleicht hat der spiegel auch die formulierung verkackt, aber für mich hört sich das eher nach „abgesprochen“ an.

In welchem Punkt? Ist mir nicht aufgefallen.

[…]mit Majd H., dem Hauptangeklagten, verabredet gewesen. Da er ihn nicht gefunden habe, habe er ihn angerufen. “Er braucht meine Hilfe, hat er gesagt”, sagt Timo P. Da sei ein Mädchen, das “drauf” sei und Sex wolle.

Um kurz vor 18 Uhr gibt am Mittwoch auch Majd H., der Hauptangeklagte, eine Erklärung ab. Er lässt seinen Anwalt wenige Sätze vorlesen. “Ich habe sie nicht vergewaltigt”, liest Verteidiger Jörg Ritzel im Namen seines Mandanten vor. Er habe “auf ihr ausdrückliches Verlangen und mit ihrem Einverständnis” sexuell mit ihr verkehrt. Er habe der 18-Jährigen kein Ecstasy verkauft, ihr auch keine K.-o.-Tropfen ins Getränk gemischt, wie es in der Anklage heißt. Er habe sie zurück in die Diskothek bringen wollen, “sie wollte nicht”. Er habe auch niemanden aufgefordert oder ermuntert, zu ihr zu gehen.

Wie gesagt, kann es auch sein, dass der soiegel hier nicht exakt auf seine formulierungen aufgepasst hat. Sind ja die aussagen über dritte und nicht zitate aus erster hand.

Ja das würde ich jetzt noch nicht als Widerspruch sehen, da es wirklich sehr von der Formulierung im Text abhängt und kein Zitat ist.

Es ist erstmal nur die Aussage des Angeklagten, der seine Position natürlich verbessern möchte. Aber die befreit ihn nicht von einer grundsätzlichen Schuld, ferner von „ich habe meine Freundin betrogen“. Wenn man erkennt, dass jemand so auf Drogen ist, dass sie enthemmt nach Sex ruft, dann geht man dem nicht nach, sondern ruft nen Krankenwagen. Aber nach der eigenen Aussage des Angeklagten ging es ja noch weiter und er forderte weitere Menschen dazu auf, das gleiche zu tun… Das ist meiner Meinung nach kein schuldbefreiendes Argument…

Die Anklageschrift geht ja noch weiter:

„Der Hauptangeklagte Majd H. habe Alaa M. in seiner Wohnung Ecstasypillen überreicht, die dieser später im Club Hans-Bunte-Areal im Norden Freiburgs mehreren Frauen zum Kauf angeboten habe – auch dem späteren Opfer.“

„Majd H., der offenbar erkannte, wie hilflos die Frau war, ging zurück in die Disco, informierte mehrere Bekannte, im Gebüsch liege ein Mädchen, dass man „ficken“ könne. Über einen Zeitraum von gut zweieinhalb Stunden sollen die Angeklagten die junge Frau nacheinander vergewaltigt haben, in einem Fall zeitgleich zu zweit. Mehrere der Männer hatten blutige Katzspuren am Hals und Rücken. Mit einem Stöckchen oder ihren Fingernägeln hatte das Opfer immer wieder vergeblich versucht, sie abzuwehren. „Diesen Widerstand überwanden die Täter jedoch gewaltsam“, so Schmid. Allen Angeklagten sei ersichtlich gewesen, dass sie gegen den Willen der Studentin gehandelt hätten. Alle ließen das schutzlose Opfer zurück, informierten zum Teil wiederum andere Männer. Es habe sich in der Disco herumgesprochen, dass draußen eine Frau liege.“

Was nun stimmt, ist Aufgabe des Gerichts :wink:

Mal ehrlich… wie oft habt ihr schon erlebt, dass eine junge frau nacheinander mit 11 typen vor einer discothek sex haben möchte, außerhalb von pornos?

Auf der anderen seite: drogenabhängige vorbestrafte männer?

2 „Gefällt mir“

Bahn vs. Flug vs. Bus vs. Auto:

https://www.derstandard.at/story/2000106147115/ist-fliegen-billig-und-bahnfahren-teuer-preiskampf-fuer-himmel-und

Was ist dieses Generalabo ?

Eine unter Drogen stehende Frau, die Mitte Oktober im Gebüsch in der Nähe der Disco liegt und so viele Männer wie möglich haben will. Das erste was mir nun einfallen würde, wäre nun nicht drüberzusteigen und dann noch weiter im Club damit zu prahlen. Aber ich war bisher auch nur alkoholisiert… aber ist trotzdem nicht passiert.

Klar, er sagt, sie wollten ihr helfen. Naja, mehr als komm wieder mit rein war es dann aber auch nicht?! Einfach allein da dann liegen lassen?

Welche Worte und so gefallen sind, ist dann natürlich schwierig. Aber wenn der Mann nur sieht, dass der Betrug an seine Freundin der Fehler des Abends war… nun ja, aber seine Geschichte… wahrscheinlich sieht er es wirklich nicht, dass eine andere Handlung besser gewesen wäre.

Bahncard 100 (Deutschland) = Österreichcard (überraschenderweise in österreich :kappa: ) = SBB Generalabonnement (Schweiz) … der name der jeweiligen „all you can zug“-karte

Nur gilt das in der schweiz für alle ÖPNV, nicht nur für die SBB

Achso ich Dummkopf ich dachte Bahncard 100 wäre nicht immer und überall reisen wo man mag. Wollte schon sagen, warum gibts das in D. nicht…

Ich bin eh für einen kostenlosen Nahverkehr für alle Studenten für einen Fixpreis. Ich muss ja schon 200 Euro im Semester zahlen, um in Niedersachsen rumgurken zu dürfen, was mir als Südling nicht viel bringt…

Interessant fand ich vorallem die erste grafik des CO2 Verbrauchs auf der strecke wien hamburg

Ist das nicht so? Ich dachte Bahncard 100 für 100 % ermäßigung auf den ticketpreis?

So wie bahncard 25 und bahncard 59

/edit:

Deutsche Bahn:

Österreichische Bundesbahnen:

https://www.oebb.at/de/tickets-kundenkarten/kundenkarten/oesterreichcard.html

Schweizer Bundesbahnen:

Ja, aber soweit ich weiß nur für die Bahn und nicht für ÖPNV.

1 „Gefällt mir“

Ja doch natürlich, die bestechende Logik habe ich bis dato nicht gecheckt ^^ Also die Vorstellung für die einzelne Bahnfahrt nichts zu zahlen, kam mir so undeutsch vor ^^