Ja so ist das halt, Zug ist natürlich das beste Verkehrsmittel. Nur halt verdammt teuer und langsam und umständlich, was keinen Sinn macht…
Aber der Autominister Scheuer hat ja schonmal in der BPK gesagt, dass er die Billigbillig Mentalität der DB nicht zulassen kann, weil sie mit ihren begrenzten Sparpreisen ab 19 Euro werben und damit den Markt verderben würden… Dass die nur die Ausnahme sind, hat er natürlich nicht gecheckt.
Die Staatsanwaltschaft unterstellt ja auch, dass die 11 sich kannten und der Hauptangeklagte ihr das Ectasy verkauft habe und sie nach draußen gelockt habe. Aber das wird sich ja anhand der Freundin, die dabei gewesen sein soll, ja überprüfen lassen
In solch einem fall würde ich auch eher dem mädchen helfen, wenn ich es mitbekomme.
Aber: würde mir Anfang 20 irgendetwas aufregendes passieren und ich bin selbst genügend alkoholisiert, würde ich sofort zu meinen freunden reindüsen ihnen davon erzählen und aufgeregt durch die gegend hüpfen.
Nur ist das eben nichts „aufregendes“ für mich… sex mit einer vollgedröhnten frau.
Wär bei uns eher eine freibierbar oder so gewesen ^^
Über die Moral müssen wir uns ja nicht unterhalten, das war alles andere als richtig.
Aber wenn eine Frau dir sagt, dass sie jetzt Sex mit dir haben möchte und die Beeinflussung von Drogen für den Mann nicht klar ersichtlich ist und der Akt ohne Gewalt abläuft. Ist das dann noch eine Vergewaltigung?
“Sexuelle Aktivitäten mit einer Person, die unter dem Einfluss irgendeiner Droge steht, die die Fähigkeit zum richtigen Einvernehmen beeinflusst – selbst wenn die Person ihr Einvernehmen zu signalisieren scheint –, könne rechtlich als Übergriff oder Nötigung gewertet werden, sagt Strafverteidigerin Yosha Gunasekera gegenüber Broadly. Das trifft zu, wenn der Täter die Droge verabreicht oder ausnutzt, dass jemand unter ihrem Einfluss steht. In letzterem Fall müsse die Staatsanwalt allerdings beweisen, dass der Angeklagte über den Zustand seines Opfers bescheid wusste. In Deutschland fallen solche Fälle unter den Strafbestand des sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen und schließen auch legale Drogen wie beispielsweise Alkohol ein.”
Also man merkt schon, wenn jemand stark betrunken oder unter Drogen ist, ob das nun ersichtlich macht, dass die Fähigkeit, die Situation einzuschätzen, nicht vorhanden ist, ist wahrscheinlich schwer. Aber man muss sich ja auch nicht auf das Risiko einlassen.
Aber nichts davon trifft zu, der vorbestrafte Drogenabhängige Deutsche hat gesagt er hat bei ihr klare Anzeichen von Beeinträchtigung erkannt, da er ja leider selbst viel Erfahrung mit Drogen hat. Bei allen mutmaßlichen Vergewaltigern wurden auf dem Rücken Kratz und Abwehrspuren
Ja, von daher. Die Dame kann dann auch schon halb bewusstlos gelegen haben können und hat gar nichts mehr gesagt. Feststellen kann man es nicht mehr.
Dem Herren von gestern kann man noch gut halten, dass er aussagt. Der wird anscheinend keine Freunde gemacht haben, weil er anscheinend bei der Polizei damals erzählt hatte, wer in der selben Nacht oder am nächsten Tag vom Sex mit der Frau erzählt hatte.
Der Richter sagt gestern:
Richter Stefan Bürgerlin erklärt ihm ruhig, dass auch sexueller Missbrauch von widerstandsunfähigen Personen eine Vergewaltigung sei. „Man kann eine Vergewaltigung auch ohne Gewalt begehen“, sagt der Richter.
Ja, wenn es so gewesen war, ist es eindeutig. Aber laut der Aussage der Männer wurden sie ja zum Sex aufgefordert, also soll sie nicht widerstandsunfähig gewesen sein.
Naja, dass wir uns hier noch so Gedanken machen können, aber uns alle Details und die Kompetenz zur Beurteilung, was nun wirklich passiert fehlt. Wir haben da ja nur einerseits eine Aussage eines Angeklagten und die Anklage der Staatsanwaltschaft gehabt, was davon nun der Realität entspricht, ist nunmal Aufgabe des Gerichts.
@anon71685734 Das sagen sie natürlich, aber selbst dann befreit die Aufforderung der Frau nicht von der Widerstandslosigkeit, da sie Drogen genommen/bekommen hat, die extra solche Aufforderungen befördern. Ob nun die Männer von dieser Widerstandslosigkeit wussten, ist herauszufinden. Wenn sie sich tatsächlich mit den Drogen auskennen, dann kann das Gericht schon unterstellen, dass sie das gewusst haben müssen. Gerade wenn sie sich dann zu wehren beginnt.
Das Problem das ich hierbei sehe, wenn nur alleine der Verdacht auf Drogen für den Mann besteht, darfst du eigentlich mit keiner Frau Sex haben die vorher Drogen genommen hat. Egal was sie sagt, sie könnte hinterher sagen, dass sie unter Drogen stand.
Ich habe es jetzt etwas überspitzt dargestellt, bitte hängt mich nicht auf.
Für mich hängt der Fall klar davon ab, wie sehr die Frau von Drogen benebelt war und wie willst du das hinterher noch auflösen. Die Männer werden sagen, es war kaum bis gar nicht erkennbar und die Frau wird sagen, sie hat nichts mehr mitbekommen.
Es könnten sogar beide Seiten recht haben, was machst du dann? Mir selbst ist es schon passiert, dass ich einem sehr guten Kumpel gesagt habe, dass ich komplett nüchtern bin und es alleine nach hause Schaffe und er hat mir das abgenommen, weil ich wohl auch sehr nüchtern wirkte. Ich selbst habe daran keine Erinnerung und bin wohl auf dem Weg nach hause im Graben gelandet und kam mit blutigen Händen zu hause an.
Bei einigen Verkehrsbünden kann es aber auch mit BC25 /50 Ermäßigungen bekommen. Plus bei Fahrten über 100km gibt es ja bei An- und Abfahrt das City-Ticket. Muss man natürlich auch mal schauen, wie viele Zonen.
Bei der BC100 ist das City-Ticket immer inklusive. Dort heißt es sogar:
Als Inhaber einer BahnCard 100 können Sie in den teilnehmenden City-Ticket-Städten den öffentlichen Nahverkehr uneingeschränkt nutzen, also so oft und wann immer Sie möchten. Als Fahrtberechtigung reicht das Vorzeigen Ihrer BahnCard 100.
Es gibt ja genug Zeugen, die aussagen können, ob sie auffällig auf Drogen war oder nicht. Und wenn der Mann tatsächlich ihr das Ectasy verkauft hat, dann weiß er auch, dass sie Ectasy hatte und wenn er die Droge, wie zumindest der andere Angeklagte zugegeben hat, kennt, dann kann man ihm das Wissen unterstellen, dass sie nicht fähig ist ihren Willen zu formulieren.
Am Ende steht der Grundsatz, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Ich persönlich würde nie das Risiko eingehen und finde es auch recht abtörnend, wenn ich die Frau nicht so gut kenne, um sicher zu sein, dass ich ihr gerade nicht wehtue oder anders schade.