Nur wo zieht man hier die Grenze?
Überspitzt gesagt: Wenn man wegen psychischen Erkrankungen kein eigenes Meinungsbild über die Parteienlandschaft hat, finde ich es sogar richtig, dass sie nicht wählen sollten, da es nur das Wahlergebnis verwässern würde, wenn z.B. Angehörige sagen “Mal da mal ein Kreuz bei den drei Buchstaben CDU hin, dass magst du doch immer so gerne.” ohne selbst zu wissen, was sie da eigentlich machen.
Auf der andern Seite ist natürlich einfach nur gerecht, Menschen mit geistigen Einschränkungen wählen zu lassen, die für sich selbst ohne Vormund entscheiden können, was sie dort eigentlich machen.
Die Verfassungsrichter machten aber auch deutlich, dass ein Ausschluss vom aktiven Wahlrechtgrundsätzlich gerechtfertigt sein kann. Dies ist demnach der Fall, wenn bei Menschen davon auszugehen ist, “dass die Möglichkeit zur Teilnahme am Kommunikationsprozess zwischen dem Volk und den Staatsorganen nicht in hinreichendem Umfang besteht”.
Geht ja eher darum, dass niemand pauschal ausgeschlossen wird.
Solche Beeinflussungen hast du bei gesunden Leuten aber genauso. Es ist besser ein paar beeinflusste Stimmen zu haben als jemandem unberechtigterweise das Wahlrecht zu entziehen.
Ist doch egal wer daran Schuld hat. Fakt ist, dass Mann und Frau immer anderst erzogen wurden und sich hauptsächlich Männer gegen eine neutrale Erziehung wehren.