Also ist nur die Frage ob es hier auch eine Straftat ist?
Beides?
hmm nein, eigentlich fliehen auch und vor allem die aus den ärmeren schichten. die stranden dann halt bloß irgendwo in afrika und kommen nie hier in europa an.
bitte was? man kann nicht darüber diskutieren, dass man eine andere auffassung hat, als es die gesetzeslage momentan ist? das würde ja jegliche diskussion auf anhieb unnötig machen…
Ich habe nicht auf einen Beweis gehofft, sondern auf eine Erklärung ^^
Ich habe deine Aussage nicht angezweifelt, sondern einfach wirklich nicht verstanden ^^
Wenn jemand aus Afrika mit dem Flugzeug in Europa ankommt, hier Asly beantragt und der Antrag aber abgelehnt wird, kann die Flugzeuggesellschaft dafür haftbar gemacht werden und muss alle dadurch entstandenen Kosten tragen. Ein Flug von Luanda (Hauptstadt Angolas) nach Berlin koste etwas um die 500€. Das Schlepperschiff das doppelte bis vierfache.
Aber wie bekommt er überhaupt den Flug genehmigt?
Also wie kann er überhaupt das Flugzeug boarden.
Da ich EU Bürger bin hatte ich bei einem Flug außerhalb der EU noch nie ein Problem, aber Probier mal ohne Rückflug und ohne einreisegenehmigung einen Flug in die USA oder nach Russland zu bekommen
Eben gar nicht. Das ist doch genau der Punkt. Die Fluggesellschaften nehmen niemanden an, dessen Status unklar ist. Heißt, selbst wenn einem Asyl zustehen würde nach aktuellem Recht, muss man die gefährliche Route nehmen, weil die EU den sicheren Weg durch solche Maßnahmen unterbindet. Ganz davon abgesehen, wäre die Variante mit dem Flugzeug aus anderen Gründen sinnvoller. So kann man die Leute gleich registrieren und die Wahrscheinlichkeit, dass sie einen Pass dabei haben ist um einiges höher.
Das ist so nicht ganz richtig. Die GFK ist im nationalen Recht im § 3 AsylG verankert. Darin ist festgehalten, welche Vorraussetzungen ein Mensch in sich vereinen muss, um die Flüchtlingseigenschaft feststellen zu können. Hierzu verweise ich auf die einzelnen Absätze des genannten Paragraphen (grob zusammengefasst: Verfolgungshandlung i.V.m. einem Verfolgungsgrund, sogenanntes „Anknüpfungsmerkmal“, Verfolgungsakteur, kein innerstaatlicher Schutz sowie die Prüfung von Ausschlusstatbeständen)
Eines der besten Beispiele, dass Kriegsflüchtlinge eben durchaus Flüchtlinge nach GFK Standard sein können, sind die vielen syrischen Kriegsflüchtlinge, die vor allem 2015/16 auch in Deutschland die Flüchtlingseigenschaft anerkannt bekommen haben.
Viele Grüße von einem Entscheider des Bundesamtes für Mirgration und Flüchtlinge
Naja, dann kann man sie aber auch verpflichten die Leute wieder mit retour zu nehmen, die sie bringen und deren Status unklar ist. Sonst haben wir ja lauter „the Terminal“ Fälle?
Ja, dann würden die Fluggesellschaften weiterhin niemanden an Board lassen, weil ja die Möglichkeit besteht, dass sie für seinen Rückflug zahlen müssen. Aber warum, sollten wir Fälle wie bei “The Terminal” haben?
Theorie: fluglinie nimmt jeden mit der für flug bezahlt, egal ob er einreisen darf oder an der grenze abgewiesen wird.
Mensch aus afrika kauft sich mit letztem ersparten geld flugticket. Darf nicht einreisen. Weigert sich zurückzufliegen
Dann wird er wie heute auch schon zurück geschickt. Und zwischen durch eben im Erstaufnahmelagern oder dem Gefängnis untergebracht, je nach dem.
Am Donnerstagmorgen hat die Lindauer Bundespolizei einen Haftbefehl wegen Verletzung der Unterhaltspflicht vollstreckt. Da der Gesuchte die geforderte Summe von rund 7.300 Euro nicht zahlen konnte, lieferten ihn die Beamten in die Justizvollzugsanstalt Kempten ein.
Da der 39-Jährige dem Gericht die Geldstrafe von 7.300 Euro schuldig geblieben war und diese auch aktuell nicht aufbringen konnte, muss der Verurteilte nun für 40 Tage hinter Gitter.
Mal abgesehen davon, dass es schon eklig genug ist, dass man auf Grund von Armut ins Gefängnis kommt, ist mit der Aktion ja auch niemanden geholfen. Mag sein, dass das nach aktuellem Recht so gehandhabt wird, die 7.300€ tauchen davon trotzdem nicht auf. Mehr noch sorgt man dafür, dass auch in Zukunft der Unterhalt nicht gezahlt werden kann.
Wie kommst du zu der Annahme?
Stigmata durch die Tatsache, dass er im Gefängnis war.
Im Gefängnis verdient man nicht so gut. Und wenn man dann draußen ist, wird die Arbeitssuche auch nicht leichter.
Er ist ja nicht vorbestraft, Steht erst ab 90 Tage im Strafregister.
Wird der Unterhalt nicht am Einkommen bemessen und bei zu geringem Einkommen sogar ausgesetzt? Das konnte wäre also zu beweisen. Vielleicht wollte er auch nicht und brauchte mal einen “Motivationsschub”.
Das ist mir nicht bekannt.