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Abgesehen davon finde ich auch einfach gerechtfertig das es eine Ersatzstrafe gibt. Es gibt ja nun mal einen Geschädigten, auch wenn er dadurch sein Geld nicht bekommt ist es eine Strafe.

Die halt einfach überhaupt gar nichts bringt.

e: Strafe ist ja kein Selbstzweck, sondern dient entweder der Abschreckung oder zu Verhinderung weiterer Straftaten durch diese Person. Wenn er den Unterhalt aber schlicht nicht zahlen kann (wie es die Meldung oben andeutet), ist beides nicht gegeben.

Ich frage meinen Unterhaltspflichtigen und -zahlenden Kumpel.

Es gibt zumindest die Selbsterhaltgrenze die nicht unterschritten werden darf. Sollte das der Fall sein, muss aber erst mal der Unterhaltspflichtige versuchen, irgendwie seine Einkommenssituation zu verbessern. Günstigere Wohnung oder sowas.

Der Sachverhalt sieht für mich so aus, dass er zunächst keinen Unterhalt gezahlt hat und deshalb zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen verurteilt wurde. An der Höhe der Geldstrafe - 7300€ - kann man nun sehr gut erkennen, dass es sich hier definitiv nicht um einen Geringverdiener gehandelt hat, da die Faustformel für die Höhe eines Tagessatzes Nettomonatseinkommen/30 ist.

Jetzt wurde er von der Polizei aufgegriffen und konnte die Geldstrafe nicht direkt bezahlen - daher 40 Tage im Gefängnis.

Und weiterhin die Frage, wem bringt das was?

Der Gläubigerin, wenn er sich nach dem Urlaub im Knast doch überlegt zu zahlen.

Naja, eben nicht. Das Geld bekommt sie ja trotzdem nicht.

Er will offenbar nur nicht zahlen. Wie würdest du da handeln?

Offensichtlich kann er nicht zahlen. Das ist was ich aus dem Artikel lese.

Was aber offenbar mehr an seinem Lebensstil als an seinem Einkommen liegt.

Was du woher nimmst?

Es geht nicht um seine Schulden, sondern um die STRAFE.

Da er die nicht bezahlen wollte, sitzt er jetzt im Knast. Die akute Unfähigkeit zu zahlen heißt nicht, das er generell dazu nicht in der Lage gewesen wäre.

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Weil er zu geringem Einkommen keinen Unterhalt zahlen müsste.

Was MrsRosa sagt.

Ähm, nein. Das geht aus dem Artikel nicht hervor.

Er konnte trotzdem in dem Moment die 7.300€ nicht aufbringen.

Es ist eine Ersatzstrafe. Dann mach doch mal einen Vorschlag wie sonst bestraft werden soll.

Ist das nicht die entscheidende Stelle:

Diese suchten bereits seit 2016 nach dem Deutschen, der zwar mit Wohnsitz in Bayern gemeldet, aber wohl in der Schweiz wohnhaft ist. Der geschiedene Mann war 2015 wegen Verletzung der Unterhaltspflicht mit einem Strafbefehl belegt worden.

Kann da schon verstehen, dass man da erstmal ins Gefängnis gehen muss. Es geht ja nicht nur um den Unterhalt.

Aus dem Artikel

Da der 39-Jährige dem Gericht die Geldstrafe von 7.300 Euro schuldig geblieben war und diese auch aktuell nicht aufbringen konnte, muss der Verurteilte nun für 40 Tage hinter Gitter.

Aber lustig wie du dich für gut verdienende Männer einsetzt, die ihren Pflichten gegenüber den eigenem Kind nicht nachkommen.

Dann fand er andere Dinge wohl wichtiger als den Unterhalt für sein Kind. Soll man das belohnen indem man die Forderung verschwinden lässt?

Ich bin generell kein Freund von Bestrafungsjustiz, weil sie meist wenig bringt. Aber um eine Alternative zu nennen: Pfändung.

Ich halte die Unterhaltsreglung generell für fragwürdig. Aber das Grundproblem bleibt weiterhin bestehen. Selbst wenn es die Geldstrafe ist und nicht der Unterhalt. Die Mutter sieht keinen cent davon. Also nochmal, wem ist durch diese Aktion geholfen?

Vielleicht musste er sich für die Arbeit ein neues Auto kaufen, weil sein altes kaputt gegangen ist. Vielleicht hatte er vor kurzem eine teure Operation und ist Privatpatient mit hohem Eigenanteil. Ich finde es sehr fragwürdig anzunehmen, dass er in Saus und Braus lebt und selbst schuld ist, dass er es nicht zahlen kann. Basieren auf einem Artikel, der das absolut gar nicht hergibt.