Das sind alles Vermutungen… Er muss gar nichts davon haben, wenn er in der Schweiz eventuell bei Freunden lebt. An seinem gemeldeten Wohnort in Bayern wird wahrscheinlich auch kein Wert existieren.
Der Unterhaltsverfahren und das Strafverfahren laufen voneinander getrennt. Es kann gut sein, dass der Unterhaltstitel bereits in der Schweiz vollstreckt wurde, die Behörden aber aufgrund der Geringfügigkeit (40 Tagessätze) davon abgesehen haben, den Strafbefehl in der Schweiz durchzusetzen bzw. einen Auslieferungsantrag zu stellen.
Weil sich noch niemand jemals abgesetzt hat und nicht gefunden werden konnte?
Und deswegen bestrafen wir jetzt einfach niemanden, weil das Kind ja eh schon in den Brunnen gefallen ist?
Sorry, aber der Herr ist verpflichtet, Geld für sein Kind zu bezahlen und dem ist er nicht nachgekommen. Selbst wenn es daran lag, dass er nicht genug Geld hat, hätte er sich darum kümmern können, Hilfe beantragen, etc. Hat er aber nicht. Stattdessen hat er sich in der Vergangenheit in die Schweiz abgesetzt und danach auch keine Anstalten gemacht, für sein Kind aufzukommen.
Dann sollte man versuchen irgendwie die Freunde zu kontaktieren. Er wird ja wohl was dabei haben, wo mit mein die ausfindig machen können sollte.
Das ist ergibt Sinn. Wissen wir aber leider nicht.
Der Typ wurde schon festgenommen. Wenn er sich dann noch absetzen kann, hat er sich es auch verdient.
Strafe ist kein Selbstzweck. Mehr sag nicht nicht mehr zu.
Du könntest auch einfach eingestehen, dass du dich etwas verrannt hast, aber das liegt bei dir.
Das ist zu aufwendig für geringe Beträge. Mein Chef schuldet der Schweiz mehrere Tausend wegen zu schnellem Fahren, aber wird auch nicht ausgeliefert. Er darf halt nicht mehr in die Schweiz fahren…
Worin soll ich mich verrannt haben? Mir hat immer noch keiner erklären können, wer etwas davon hat, dass der Mann ins Gefängnis kommt, weil er die Strafe nicht zahlen kann. Nicht die Mutter, der er Unterhalt schuldet. Er sowie so nicht. Und der Staat genauso wenig. Keiner wirklich keiner hat was davon. Für euch scheint es nur wichtig zu sein, dass er bestraft wird. Wie und ob es überhaupt was bringt, scheint euch wohl egal zu sein.
Also Leute aus „Praktikabilität“ ins Gefängnis stecken? Klingt ziemlich gruslig für meinen Geschmack.
Hier eine Kolumne von Thomas Fischer zu dem Thema. Fand ich ziemlich lesenswert.
@Lassic Er erklärt unter anderem, dass Gefängnis droht, weil das fehlende Geld mit fehlender Fürsorge gleichgesetzt und daher gleich bestraft wird.
Edit: Das Geld dürfte er dem Staat schulden, da dieser laut der Kolumne Unterhalt vorschiessen muss, wenn dieser nicht gezahlt wird.
Was hat man davon, einen Mörder ins Gefängnis zu stecken, wenn man sicher sein kann, dass er die Tat nicht wiederholen wird? Das Opfer ist ja schon tot.
Natürlich ist Strafe eine legitime Motivation. Es geht auch darum, gegenüber den Opfern, oder allgemein der Gesellschaft klar zu machen, dass ein gewisses Verhalten nicht toleriert wird.
die gefängnisstrafe als erzieherische maßnahme existiert für dich also nicht?
Abschreckung.
Mal drastischer: gäbe es auf alles Todesstrafe oder Folter, würden sich einige das kreuzen der Straße bei roter Ampel viellecht zwei mal überlegen, ob nicht zufällig vielleicht ein Polizeiauto um die Ecke kommt.
Gibt es (Gott sei dank) nicht. Die Leute haben kaum mit Konsequenzen zu rechnen. Vielleicht ein Bußgeld in Höhe eines Mittagsmenüs für zwei Personen. deshalb ignorieren es viele Leute.
Das ist eben der Unterschied. Man kann nicht sicher sein, ob er die Straftat nicht wiederholt. Bei dem hier kann man nicht sicher sein, dass er dann seinen Unterhalt zahlt. Bei dem einem geht es um die Risikominimierung, weil die Person offensichtlich eine Gefahr für die Bevölkerung darstellt. Beim Unterhalt geht aber keine aktive Gefahr von der Person aus. Wenn sie im Gefängnis sitzt kann/wird sie den Unterhalt auch nicht bezahlen. Wenn der Mörder im Gefängnis sitzt, kann er nicht andere Person verletzten.
Nicht, wenn der Grund für die Gefängnisstrafe ist, dass die Person nicht in der Lage ist, zu zahlen.
Die Strafe ist dabei aber deutlich weniger relevant, als die Aufklärungsquote.
Das heißt Steuerhinterziehung in Millionen Höhe brauch man auch nicht mit Gefängnis bestrafen, wenn die Person nicht genug Geld hat um die Hinterziehung zurück zu zahlen?
Das ist tatsächlich mal ein brauchbares Gegenargument. Nach was weiß ich wie vielen Beiträgen. Der große Unterschied für mich ist hier, die Höhe des Betrags. Außerdem ist Steuerhinterziehung meiner Meinung nach auch noch mal eine andere Ebene von Kriminalität. Sich einer Unterhaltszahlung zu verweigern (warum auch immer), ist für mich nicht auf einer Ebene, nach Schlupflöchern zu suchen, um weniger Steuern zu bezahlen.
Mir gehts nicht um Sicherheitsverwahrung. Ich habe bewusst hinzugeschrieben, dass man sicher sein kann, dass die Person die Tat nicht wiederholt. Sollte man jemanden, bei dem man sicher sein kann, dass er die Tat nicht wiederholt, einfach frei lassen?
Ich weiß nicht. Mich würde Todesstrafe für rote Ampel abschrecken.
Aber ich bin offenbar nicht so sehr drinnen in der Polizeiarbeit wie du offenbar.
Hä? Nein, natürlich nicht. Ich hab es doch auch geschrieben. Der Sinn jemanden ins Gefängnis zu stecken, der einen Mord begangen hat, ist dass er eine potenzielle Gefahr darstellt. Diese Gefahr kann mit der Haft nahezu komplett eliminiert werden. Die Gefahr bei jemanden, der keinen Unterhalt zahlt ist, dass er weiter keinen Unterhalt zahlt. Das wird durch die Haft eben in keinster Weise verhindert. Erstes hat also einen sehr klaren Zweck, wohingegen es in diesem Fall nur einen Selbstzweck erfüllt.
Hm. Echt? Also für mich ist der Sinn des Gefängnisses die Strafe für bereits begangene Tagen, nicht als Vorbeugung für künftige Taten.
Solche Personen würden eher in eine psychiatrische Klinik kommen.
Aber das macht alles nur wenig Sinn, wenn du nur aus der Perspektive schaust, ob noch eine weitere Gefahr besteht für die Gesellschaft.
Wenn ein Apotheker ständig falsche Medikamente verkauft um mehr Gewinn zu machen, würde es ja reichen ihm die Lizenz zu entziehen, weil er dann keinen Schaden mehr anrichten könnte.
In meinem Szenario stellt er aber keine Gefahr mehr dar. Z.B. weil er eine spezielle Person in seinem Leben töten wollte und sonst niemanden. Du kannst nicht einfach das Setting in meiner Fragestellung ändern
Man kann aber nie sicher sein, dass die Person es nie wieder tut. Klar die Person des “Anstoßes” ist tot und damit nicht mehr da aber die persönliche Anlage so weit zu gehen einen Mord zu begehen besteht im Täter weiterhin.