Gronkh hat auch Post von der Landesmedienanstalt bekommen

Es ist aber müßig sich an diesem Begriff aufzuhängen, solange er nicht definiert wurde. In der Quelle steht doch auch, dass die Relevanz bei steigender Frequenz steigt.

Diese Diskussion erinnert mich ein bisschen an die Diskussion wann man Alkoholiker ist. Eins der Kriterien ist dort “regelmäßiger” Konsum von Alkohol. Wenn ich jetzt jeden 1. Freitag im Montag nen Stammtisch habe und da immer meine Bierchen trinke, ist das auch regelmäßig, erfüllt aber mit Sicherheit nicht die Definition im Sinne der “Abhängigkeit”

ich habe nicht die qualität oder seriösität deiner quelle angezweifelt, nur hilft sie hier nicht weiter … ein auszug aus dem Versicherungsvertragsgesetz ist zwar auf für gronkh oder die bohnen wirksam wenn sie eine hausratversicherung abschließen wollen, klärt jedoch nicht ob sie eine sendelizenz benötigen oder nicht

aber was weiß ich schon von literaturangabe und primärquellen

Was doch?

Ich habe darauf geantwortet ob Regelmäßigkeit dafür erheblich ist ob man eine Lizenz braucht und nach dem was ich jetzt gelesen habe ist eine Veranstaltung nicht automatisch befreit nur weil sie nicht regelmäßig stattfindet. Ich versteh gerade echt nicht was das mit dem von dir zitierten zu tun hat. Die Frage ob Friendly Fire weiterhin stattfinden kann obwohl es ja offensichtlich regelmäßig stattfindet ist doch eine ganz andere.

Deswegen ist das ja auch nicht das einzige Kriterium. :wink:

Gleiches gilt aber auch für den Stream. Kein Sendeplan vorhanden

Warum ist denn jetzt eine Ausarbeitung in der erstmal drin steht wie das aktuelle Gesetz aussieht nicht hilfreich wenn man wissen will wie das aktuelle Gesetz aussieht?

Dann erfüllt er eben eine der Bedingungen nicht.

Ich habe mich bewusst drastisch und vermutlich auch etwas falsch ausgedrückt. Ich sehe es nämlich genauso wie du, dass da viele viele andere Dinge wesentlich wichtiger sind. Ich persönlich habe mit der aktuellen Situation kein Problem und mir ist es gelinde gesagt scheißegal ob Gronkh und Co. senden oder nicht.
Allerdings verstehe ich auch diejenigen denen das was bedeutet nur wird da das Thema gerade einfach höher gehängt als es ist weil man glaubt diese Streamer sind der Nabel der (Medien-)Welt, was sie nunmal nicht sind. Nichtmal die Bohnen sind das ;).

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Es ist aber wichtig. Im zweifel MUSS man eine Lizens beantragen. Ansonsten landest du doch schnell in Teufels Küche.

@Kincaid
Dann schreiben wir wohl aneinander vorbei.
Sorry

Eigentlich wollte ich nur dein Argument für/gegen die Regelmäßigkeit unterstützen :smiley:

Wenn du mal Montags, mal Mittwochs und mal Freitags sendest, könnte da auch jemand den Zusammenhang „regelmäßig“ herstellen. Weil es ist ja ein mal pro Woche, oder ein mal pro Monat, oder alle 3,75 Tage, oder was weiß ich.

Und in dem Papier der Medienanstalten steht ja auch explizit drin, dass jeder Fall eine Einzelprüfung benötigt, da es eben keine Schablone für das ganze Thema Streaming gibt bisher.

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Es müssen ja auch nicht alle erfüllt werden.

bin gerade am handy unterwegs, werde dir aber bei gelegenheit die quelle aus dem pietsmiet thread mit der regelmäßigkeit hierher kopieren.

/edit… konnte einen screenshot machen:

http://www.die-medienanstalten.de/fileadmin/Download/Themen/Zulassung/Erläuterungen_der_ZAK_zur_PietSmiet-Entscheidung.pdf

Nein, im Zweifel musst du dich mit den Medienanstalten hinsetzen und schauen, welches deiner Programme unter die gängige Definition fällt. Es ist halt zur Zeit einfach eine Grauzone, die nicht so einfach mit A oder B beantwortet werden kann.
Und wenn jetzt die Bundeskanzlerin ein jährliches Google-Hangout (was ja scheinbar der Grund für das Papier des Wissenschaftlichen Dienstes war) machen würde, bräuchte das Kanzleramt vermutlich auch keine Lizenz.

Im Falle von Gronkhs normalen Stream wird es vermutlich sehr schwer zu argumentieren, warum es keine Lizenz braucht. Für Friendly Fire hingegen dürfte das ziemlich einfach werden.

Du weißt aber schon das wenn du dich ein einer Gesetzlichen grauzone bewegst, damit rechnen musst gegen Gesetz zu verstoßen? Ich bezweifle das Gronkh das wollen wird.
Deswegen schrieb ich ja, das man de facto also entweder eine Lizens beantragt oder nicht mehr Streamt, wenn man keinen ärger haben will.

Sag ich doch auch gar nicht?

@IIIIIIIIII

Dann widersprichen die Medienanstalten sich da eben selbst. Zeigt doch nur dass das Thema eben nicht so einfach zu klären ist und jeder Fall für sich geprüft werden müsste.

Je geplanter, umfangreicher und ausdifferenzierter (z.B. in verschiedene Sendungen
oder Sendungsbestandteile) und je regelmäßiger ein Angebot ausgestrahlt
werden soll, umso eher handelt es sich um erlaubnispflichtigen Rundfunk.
Für die lediglich einmalige oder sporadische Verbreitung eines Angebots
(z.B. ein einmaliges Hangout) wird in der Regel keine Rundfunkzulassung erforderlich
sein.

Quelle: Medienanstalten

nein, sie widersprechen sich nicht selbst, sie haben nur (warum auch immer) offenbar ihre ansicht geändert, da deine quelle aus 2014 ist

/edit: viele dank für deine quelle … hier wird das ominöse “linear” definiert:

  1. Verbreiten Sie Ihr Angebot live oder bestimmen Sie zumindest den Zeit- punkt des Sendestarts (lineare Verbreitung)?
    Können Nutzer nicht selbst bestimmen, wann das Angebot startet oder endet, wird das Angebot linear verbreitet.

d.h. alle twitch streams sind linear. interessant wird es ob youtube streams als linear zählen, da ich 2 stunden zurückspulen kann und mir als konsument somit in einem gewissen rahmen den sendestart selbst aussuchen kann

Sorry, ich komm hier langsam durcheinander. Ich dachte es so verstanden zu haben. :facepalm:

Oder man geht zur LMA (natürlich nur relevant, wenn das Ding auf nem eigenen Channel unabhängig von den restlichen Streams läuft, für die er eh eine Lizenz braucht) und sagt:

Folgendes:

Ich mache einen Stream, der findet 1 x im Jahr statt, irgendwann im Dezember, ist ein Spendenstream und gemeinnützig, brauch ich dafür eine extra Lizenz?

Dann diskutiert man das aus, und wenn man zu dem Schluss kommt, dass man eine extra Lizenz braucht, dann kann man sich immer noch entscheiden was man macht. Jetzt einfach sich hinzusetzen und zu sagen:

Das und das geht dann nicht mehr, weil #isso!, macht das ganze nicht einfacher. Sondern gehört halt zur Gronkhs Meinungsmache (die ich völlig legitim finde)

@IIIIIIIIII

Das witzige daran ist, dass das Dokument von 2014 immer noch ganz normal auf der HP der Medienanstalten gelinkt ist als Referenz. Es also, wenn man sich erstmalig informiert, keinen Hinweis auf einen Sendeplan o.Ä. gibt, in dem direkten Schreiben allerdings schon. Wobei es dort ja sogar extra in “” gesetzt ist, was für ein offizielles Dokument schon wieder schwierig ist^^

Das mit der Spulfunktion habe ich mich auch schon gefragt.

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Du hast Recht, deine Quelle ist aktueller. Da wäre jetzt nur interessant zu wissen ob die rechtliche Grundlage sich in den 2 Jahren verändert hat oder ob die MA einfach die Grundlage neu auslegt. (Zweiteres fände ich schwierig).

Auch interessant. Das würde nämlich bedeuten dass die Praktik von Bonjwa die Leute den Plan bestimmen zu lassen überhaupt keinen Einfluss darauf hat ob man die Lizenz braucht oder nicht.

Ich sehe Gronkhs verhalten auch kritisch.
Trotzdem ist es nunmal schwer sich in dieser Grauzone zu bewegen. Die Landesmedianstalt hat nunmal die Deutungshoheit, und wenn die sagt alles ist Regelmäßig musst du erstmal damit leben.