Gronkh hat auch Post von der Landesmedienanstalt bekommen

Ist halt schwierig, wenn er dann zu rbtv eindeutige Stellung nimmt aber zu allen anderen nicht.
Dann könnte er auch einfach sagen wer es ist. Er hätte auch einfach sagen können, dass er nicht weiß wer es war.

Zitat: “Ich war ja sehr witzig.” Und das meint der auch noch so. Da fällt mir echt Nix zu ein. Was für ein Blötschkopp.

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Ich bin so müde…

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Auch das hab ich schon mehrmals gesagt…

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Cool, das sind ja zumindest schonmal belastbare Aussagen. Hast du die Quelle dazu? Als ich jetzt gerade mal gegooglet habe steht da zur Doppelrolle Geschäftsführer / Jugendschutzbeauftragter nämlich folgendes:

Ein Unternehmensinhaber oder Betriebsleiter kann in seiner Funktion kein Jugendschutzbeauftragter sein, da Leistungs- und Kontrollfunktion in einer Person vereint würden, was zu einer unüberwindbaren Interessenkollision führen würde, durch die das Erfordernis der Selbstkontrolle unterlaufen würde.

http://www.it-recht-kanzlei.de/Jugendschutzbeauftragter-wann-brauche-ich-einen.html#abschnitt_23

Dazu scheint es auch nur für Leute mit wirklich Reichweite verpflichtend zu sein, eine solche Person zu benennen. Denn dort steht auch:

Unter gewissen Voraussetzungen, die in § 7 Absatz 2 JMStV geregelt sind, besteht eine Ausnahme von der Pflicht für einen Jugendschutzbeauftragten:

“Anbieter von Telemedien mit weniger als 50 Mitarbeitern oder nachweislich weniger als zehn Millionen Zugriffen im Monatsdurchschnitt eines Jahres sowie Veranstalter, die nicht bundesweit verbreitetes Fernsehen veranstalten, können auf die Bestellung verzichten, wenn sie sich einer Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle [Anm.: wie bspw. die FSM] anschließen und diese zur Wahrnehmung der Aufgaben des Jugendschutzbeauftragten verpflichten sowie entsprechend Absatz 3 beteiligen und informieren.”

Das heißt also, eine Mitgliedschaft in einer solchen Organisation für vermutlich bei 99,99% aller Fälle völlig ausreichen. Was genau das wieder kostet, keine Ahnung. Aber ich vermute mal, erheblich weniger als die Einstellung von Personal.

Das Ganze ist aus dem Juli letzten Jahres, und scheint mir einigermaßen aktuell zu sein.

Je länger ich mich mit dem Thema beschäftige (selbstverständlich um mich von anderen wichtigen Sachen abzuhalten), desto interessanter finde ich das ganze Thema^^. Aber auch beim Jugendschutz beauftragten scheint es ja nicht eine “Standardlösung für alle” zu geben, sondern auch dort wird je nach Fall unterschieden.

Edit: Was dann für RBTV sogar ja wieder spannend ist, die “Klicks” welchen Mediums eigentlich zählen. Alle Youtube Kanäle, die von der GmbH betrieben werden, jeder Kanal für sich, oder evtl. nur die selbst betriebene Plattform? Ich meine, nicht dass ich das Gefühl habe, wir nähern uns rasend schnell der 10 Millionen Klicks pro Monat Grenze, aber man weiß ja nie^^

Was dann für RBTV sogar ja wieder spannend ist, die “Klicks” welchen Mediums eigentlich zählen. Alle Youtube Kanäle, die von der GmbH betrieben werden, jeder Kanal für sich, oder evtl. nur die selbst betriebene Plattform? Ich meine, nicht dass ich das Gefühl habe, wir nähern uns rasend schnell der 10 Millionen Klicks pro Monat Grenze, aber man weiß ja nie^^

5,571,750 views für den hauptkanal (zu sehen hier) aktuell und 2,569,362 views auf den lets play kanal (zu sehen hier).
Insgesamt also bei knappen 8 Millionen. Aber das werden sie schon selbst auf den Schirm haben.

Die Quelle ist das “Jugenschutzgesetz und Jugendschutzstaatsvertrag der Länder” selber:
Quelle zur PDF -Auswahl beim Familienministerium (da dort die Schwesig drauf ist, dürfte das hoffentlich aktuell sein)

Teil2 JMStV
§ 7
Der Jugendschutzbeauftragte muss kein Angestellter des Anbieters sein. Der Anbie­ter kann einen anderen beauftragen, die Aufgaben für ihn wahrzunehmen, auch im Nebenerwerb oder unentgeltlich, auch z. B. einen freiberuflich Tätigen oder ein Anwaltsbüro. Jugendschutzbeauftragter kann auch der Geschäftsführer eines Kleinunternehmens sein, wenn er fachlich qualifiziert und im erforderlichen Umfang freigestellt ist.

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Dann würde ich dieser IT-Kanzlei schonmal nicht trauen^^

@anon36906866

Ja, ich fand es nur interessant, dass diese Mitgliedschaft scheinbar nur bis zu einer gewissen Größe gilt. Ich geh auch davon aus, dass sie da selber drauf achten. Vor allem weil es ja auch um den Jahresdurchschnitt geht, und der Sommer den ja auf jeden Fall auch nochmal nach unten korrigieren dürfte.

Ich glaube im Gesetz selber hat man diese Freiheit auch den Geschäftsführer als Jugendschutzbeauftragten zu ernennen, aber in der Umsetzung gestaltet es sich schwieriger, so dass den meisten juristisch von dieser Konstellation abgeraten wird.

Ich habe z.B. bei wbs-law das hier gefunden

Vorsicht ist dann geboten, wenn Geschäftsführer als Jugendschutzbeauftragte benannt werden.
In dieser Konstellation kann ein Interessens- und Beratungskonflikt angenommen werden.

Viele werden sich nicht auf dieses “kann” verlassen und auf extrene Dienstleister oder bei großen Sendern auf Angestellte zurückgreifen.

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Ja, ich lese auch jetzt erst, dass er laut Gesetz im “erforderlichen Umfang” von seinen anderen Tätigkeiten freigestellt sein muss, was auch immer das im Detail dann bedeutet. Das macht es vermutlich auch nicht einfacher.

diese ganze schwammige juristen/bürokratiekacke erinnert mich so sehr daran

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Das ist doch der perfekte Beweis, dass Gronkh in keinster Weise einen Groll gegen RBTV hegt. Warum wird denn noch diskutiert?

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Weil das manchen Menschen nicht ausreicht. Es ist zwecklos hier im Thread.

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Was bedeutet das Ganze nun für einen Streamer?

Er brauch Struktur und muss Transparenz schaffen, um Eltern und den Gesetzgeber die Möglichkeit zu geben, sein Stream-Inhalt nachzuvollziehen.
Muss dem Jugendschutz gerecht werden und
die Gebühr bezahlen.

Was nun meiner Meinung nach für gut besuchte Streamer unfair ist, dass er unbedingt ein Programmdirektor, eine separate Person brauch, dass ist für eine Streamer der Punkt, der Overnuke ist.

Bitte korrigieren, wenn ich falsch liege, dann ist die folgene Schlussfolgerung Blödsinn.

Er kann einen externen Jugendschutzbeauftragten haben mit den er seinen neuen Inhalt beraten/besprechen kann, aber für sein Programm brauch er Extra eine Person, die er einstellen muss.

Hier würde ich mir eine Lockerung wünsche, die ab einer bestimmten Mitarbeiteranzahl, erst den Extra Programmdirekor erforderlich machen.

Der Streamer hat bis Dato auch sein Stream am laufen gehabt.
Ich finde diese Regelung, mit meinen momentanen Wissensstand, ist dem Ursprung zu verdanken, dass man einen Sender verbindet, um Inhalte visuell einer großen Zuhörerschaft schmackhaft zu machen und nicht einen Streamer bzw einer kleinen Gruppe.

LG

Ich habe bisher nur rauslesen können dass der Jugendschutzbeauftragte und der Programmchef besser nicht die gleiche Person sein sollte. Was dagegen spricht dass der Streamer selbst auch der verantwortliche für das Programm ist weiß ich jetzt nicht (oder ich habe das übersehen).

Auch interessant: Das Ganze Thema ist schon durchaus schon ein wenig älter. Hier mal ein Artikel von 2008 der sich genau damit beschäftigt.

Interessante Aussage auch zu der Zahl von 500 Zuschauern, die scheinbar die LMA NRW einfach mal als Beispielziffer in den Raum geworfen hatte und dann schwupp di wupp im Staatsvertrag auftaucht :smiley:

Aber zumindest bei der groben Absprache zwischen den Ländern scheint es ja Fortschritte gegeben zu haben.

@IIIIIIIIII

Da drin kommt auch ein Unternehmer zu Wort, der einfach in die Schweiz übersiedeln will mit der Firma (allerdings inklusive eines Teils seiner Arbeitnehmer). Scheint also grundsätzlich unproblematisch zu sein (also juristisch) das Land einfach zu wechseln, wenn es einen zu sehr nervt.

hm … finde das mit der webcam eines skigebiets oder des Starnberger See interessant (live, linear und ununterbrochen) natürlich bullshit da nicht redaktionell, etc… my fault

/edit: ja natürlich ist das übersiedeln eines streams in ein anderes land sehr einfach, da wenig infrastruktur benötigt wird. lediglich ein computerzimmer und ein ordentliches internet. den rest kann man sich von wo anders holen. man muss nur wollen.

Aber ohne redaktionelle Aufbereitung und ich meine ich hätte auch gelesen dass Meinungsbildung (oder so ähnlich) auch ein Kriterium ist. Beides trifft für ne Webcam nicht zu.

Lustig finde ich auch folgendes Zitat:

Wie viele Betroffene gibt es? Widlok: „Wir gehen davon aus, dass es eine überschaubare Zahl sein wird, die unter diese Regelung fällt. Eine Handvoll wäre schon viel.“

2008 mag das ja noch gestimmt haben, aber es erinnert mich schon irgendwie an „Niemand braucht mehr als 640kB RAM in seinem PC.“. :grin:

ja stimmt … redaktionell wird da nicht viel betreut :slight_smile: