Ich persönlich hab mit Arbeitgebern kein Problem, da ich für den normalen Arbeitsalltag als arbeitsunfähig gelte und Sozialhilfeempfängerin bin. Das liegt daran, dass ich aus gesundheitlichen Gründen nicht täglich 3+ Stunden einsatzfähig bin.
Bei Gericht ist man das als Schöffe aber auch nicht.
Je nachdem ob man Schöffe oder Hilfsschöffe (Schöffe auf Abruf) ist, bekommt man zum Jahreswechsel eine Liste vom Gericht auf der ca. 12 Termine fürs Jahr stehen. Können bissl mehr oder auch weniger sein (bei mir sind es bisher ca. 7 … wohl nicht viel los in meiner Stadt).
Diese Termine sind noch nicht in Stein gemeißelt, dienen aber als Orientierungshilfe mit der sich an sich gut planen lässt. Etwa ne Woche vor dem Termin bekommt man dann nochmal Post, ob der Termin stattfindet oder sich nach vorne/hinten verschiebt.
Je nachdem wie umfangreich einer dieser ca. 12 Termine ist, kann es natürlich auch sein, dass man sehr viel öfter gebraucht wird, weil eine Hauptverhandlung sich über zig Sitzungen erstrecken kann.
Ebenso kann es aber auch sein das dauernd alles ausfällt (in diesem Jahr fand noch keine Sitzung wirklich statt und ich war nur einmal im Gericht… Richterin war krank und ich war umsonst da).
Der Arbeitgeber hat sich mit den Terminen von dem Schöffen zu arrangieren, wobei dieser natürlich seinen Arbeitgeber rechtzeitig über alles in Kenntnis setzen muss. Bei Fortsetzungsterminen der Hauptverhandlung werden die Schöffen aber auch gefragt ob der neue Termin passt oder nicht und mal angenommen es ist klar, dass genau an dem Datum Inventur ist, dann muss man sich eben auf ein anderes Datum einigen. Das geht aber nur bei wirklich guten Begründungen.
In den ersten Monaten/Jahr der Schöffenzeit gibt es auch ne Infoveranstaltung für die angehenden Schöffen und habe (wenig überrascht) festgestellt, dass es viel Frührentner oder Selbstständige sind, welche Schöffen sind, weswegen es da wenig Kollisionsprobleme mit der Arbeit gibt.
Meine Altersgruppe war deutlich unterpräsentiert…
Zum Hilfsschöffen:
Hilfsschöffen rücken nach, wenn einer der (Haupt-)Schöffen zB krank wird oder nicht erreichbar ist, eine Hauptverhandlung neu aufgerollt werden muss oder dergleichen. Da gibt es dann eine Liste die dann in diesem Notfall abtelefoniert wird und entweder man hat dann Zeit oder nicht. Als Hilfsschöffe muss man deutlich flexibler sein. Kann aber halt auch sagen, dass es gerade nicht passt oder man geht gar nicht ans Telefon (Bei der Arbeit hat man das ja auch gar nicht unbedingt griffbereit).
Ich zB war eigentlich als Hilfsschöffin berufen worden. Hatte im November meine Post bekommen und ich dachte mir so „Hey, da wird meine Flexibilität gut gefordert werden“. Im Dezember aber bekam ich neue Post, da ein Hauptschöffe nicht mehr zur Verfügung stand und schwupps war ich quasi „befördert“ worden.
Je nachdem wie nah die Arbeit zum Gericht ist, kann man auch mit dem eigenen Chef absprechen, ob man nach der Sitzung (je nachdem wie lange es dauert) noch arbeiten kommt.
Gibt Falltage da ist man morgens um 10 geladen und mittags wieder raus, während man an anderen bis Gerichtsschluss da bleibt.