Ein gesetzliches Rücktrittsrecht gibts nur bei speziellen Vertragsformen wie Fernabsatzgeschäften und Haustürgeschäften. Bei normalen Verträgen (wie im Möbelhaus) gilt “Pacta sunt servanda”, sprich “Verträge sind einzuhalten”.
Seit knapp 3 Wochen die Ernähnung umgestellt und etwas mehr bewegt, schon passt mir ein Hemd dass mir sonst zu klein war. Das ist ziemlich erstaunlich.
Gilt bei Leckgeschäften nicht auch ein 14 tägiges Rückgaberecht?
Nein. Geschäfte durch anlecken sind nicht anders zu behandeln als Geschäfte durch normale Willenserklärungen.
Was mir grade in den Sinn kommt wenn Nadine naiv sagt ich möchte Couch “leckmich” kaufen und dann kommt Sören Skrupellos hinzu und leckt Diese Couch einfach an, fällt dass dann unter §240 Nötigung, da ja nun naiv gezwungen ist ebenfalls zu lecken
Nein. Wer zuerst leckt, kauft zuerst. Nötigung wäre es nur wenn Sören Nadine dazu zwingen würde.
Das würde ja aber dann dazu führen dass ein Leckvertrag über einem normalen Kaufvertrag ohne lecken stehen würde.
Und inwieweit muss ein Möbelhaus Maßnahmen treffen damit das übermäßige lecken nicht zu verstoßen gegen die § 324/324a ?
Da bin ich überfragt. Ich werde morgen meinen Professor fragen inwiefern die Rechtssprechung das berücksichtigt.
Bei Möbelhäusern werden gerne diese Plastikstreifen über Polstermöbel gelegt. Das erschwert den Leckkauf, denn es gilt man muss das Produkt direkt anlecken
In diesem Licht betrachtet könnte der Ausruf “Leck mich am Arsch” ein Kaufaufruf sein ?
Wer möchte ausarbeiten in wie weit dieser Ausruf im rechtlichen Sinne gegen die Sperrbezirkrichtlinien des Prostitutionsgesetzes verstößt ?
Der Ausruf “Leck mich am Arsch” stammt eigentlich aus dem frühen 18.Jahrhundert. Zu der Zeit gab es noch viele Märkte auf denen die Menschen auch verhandeln konnten und wenn ein Käufer total absurde Angebote gemacht hat, sagte der Verkäufer halt “Leck mich am Arsch” damit ist die Verhandlung dann beendet gewesen. Bei einer Zustimmung durch den Verkäufer hat dieses übrigens “Lecko mio!” gerufen um dem Käufer sein Interesse zuzusprechen.
Also der Sachverhalt Leckvertrag > Kaufvertrag bzw Preisminderung im Vertrag (?) würde mich absurderweise jetz doch auch interessieren.
/ Ich mein wie is das dann bei Auktionen? Wenn ich das Gemälde will muss ich es nur anlecken?
Eine Versteigerung ist ein Sonderfall. Normalerweise liegt in einem Laden eine invitatio ad offerundum vor, sprich eine Einladung dass man als Kunde ein Angebot abgibt. Das ist bei einer Versteigerung nicht so, da man zuerst die Willenserklärung abgibt und der Auktionator diese Annehmen muss.
Die Paragraphen hab ich gerade nicht im Kopf und ich bin zu faul.
das ist ja super =)
was machst du denn so für Sport?
Wer das Gemälde am meisten ableckt, bekommt den Zuschlag.
Spaß beiseite
Das würde aber nur dir Kunst beschädigen und ist daher nicht praktikabel. Ich denke es wäre sinnvoller wenn man für ein Gebot aufstehen und die Zunge rausstrecken muss, umso seinen leckwunsch zu äußern.
Nene, laut §165 (2) des LHGB - das Leckhandelsgesetzbuch - muss bei einer Auktion der Gegenstand bei Kaufwillen vom Kaufwilligen öfter angeleckt werden als von jedem anderen. Dabei spielt es keine Rolle, an welcher Stelle er leckt und ob andere Leckspuren überleckt werden. Es gilt das Gesetz des Dschungels: Lecken und überleckt werden.