Ich habe heute gelernt, dass…

Man muss zwischen Vokallauten und Vokalbuchstaben unterscheiden.

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Diphthong ist das Wort, das du suchst. Und das zählt als eins.

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Ah genau, das war glaub ich auch sogar mal Teil einer Frage bei Wer wird Millionär :sweat_smile:

Dank des o.g. Artikels zu Vokalen, habe ich gerade gelernt

  • dass das Y im Deutschen zu den Vokalen zählt
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Hat Yak dann auch ein Diphtong? :beanthinking:

In dem Zusammenhang hab ich gerade noch den Begriff „Tiefschwa“ gelernt und sowas wie das i in wir, ü in für und ä in Bär sind auch Diphtonge :exploding_head:
Dachte es müssen explizit diese Kombinationen aus zwei (Buchstaben-) Vokalen sein :beanlurk:

… Was ein Lecktuch ist

In meine Liste mit deutschen Wörtern, die es auch im englischen gibt ist ein neues dazu bekommen.

Glockenspiel

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Niederkalifornien eine über 1000km lange Halbinsel vor der Küste und im Besitz von Mexiko ist.

Ich habe gerade gelernt das es Helferscheren gibt.

Und was ist das? :beanlurk:

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Endlich mit beiden Händen gleichzeitig schneiden!

Ja, wenn du 2 unterschiedlich große Hände hast :beannotsure:

Oh, das ist praktisch! :open_mouth:

Wenn das Kind wieder zu wenig Kraft hat, den Finger abzuschneiden, kann nun ein Erwachsener helfen! :beanlul:

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… dass es scheinbar bis vor Kurzem (und seit heute wieder) in DE nicht möglich ist, nach einem Freispruch durch neue Beweise erneut angeklagt zu werden.

Ich dachte immer, das wäre so ein USA Ding. So ganz erschließt sich mir die Logik auch nicht dahinter, warum jemand durch neuere Beweise / bessere Verfahren zur Identifizierung nicht auch später wieder angeklagt werden kann :thinking:

Quelle:

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Ich glaube das ist zum Schutz. Man darf halt nicht zweimal für das selbe Verbrechen angeklagt werden. Sonst könnte man nachträglich auch was in die Schuhe geschoben bekommen. Und ein Freispruch wäre nichts mehr wert, wenn man sein ganzes Leben danach noch mit weiteren Konsequenzen rechnen müsste.

Jo, versteh ich grundsätzlich für Verbrechen, die auch verjähren. Aber gerade bei Mord verstehe ich das halt nicht so ganz.

Naja doch schon, wenn man selber weiß, dass keine weiteren Beweise mehr auftauchen können eigentlich schon. Also zumindest während der klassischen Verjährungsfrist sollte daher mMn. die Wiederaufnahme durchaus drin sein. .

Bin mal auf die detaillierte Begründung gespannt (weil ich jetzt auch den konkreten Gesetzestext nicht vor Aufgen habe).

Und das jemand, der des Mordes (eigentlich) schuldig ist, auch nach einem Freispruch weiterhin mit einer Verurteilung rechnen muss, lässt mir jetzt keine großen Tränen durchs Gesicht rollen muss ich sagen.

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Wenn ich dich morgen eines Verbrechens beschuldige. Du bist aber unschuldig und wirst freigesprochen. Und ich dann jeden Monat ein andere „neues“ Beweisstück für diese Tat vorlege, das ist doch nicht erstrebenswertes.
Du gehst bei deiner Beurteilung ja davon aus, dass derjenige schuldig ist. Und klar wäre es toll, wenn der doch noch der Gerechtigkeit zugeführt wird aber für all die unschuldig Angeklagten wäre das ein Horror. Erst ist das Leben dahin wegen einer falschen Anschuldigung und der Rest vom Leben auch noch, weil ständig droht jemand neue „Beweise“ zu haben.

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