Ich habe heute gelernt, dass…

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Niederkalifornien eine über 1000km lange Halbinsel vor der Küste und im Besitz von Mexiko ist.

Ich habe gerade gelernt das es Helferscheren gibt.

Und was ist das? :beanlurk:

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Endlich mit beiden Händen gleichzeitig schneiden!

Ja, wenn du 2 unterschiedlich große Hände hast :beannotsure:

Oh, das ist praktisch! :open_mouth:

Wenn das Kind wieder zu wenig Kraft hat, den Finger abzuschneiden, kann nun ein Erwachsener helfen! :beanlul:

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… dass es scheinbar bis vor Kurzem (und seit heute wieder) in DE nicht möglich ist, nach einem Freispruch durch neue Beweise erneut angeklagt zu werden.

Ich dachte immer, das wäre so ein USA Ding. So ganz erschließt sich mir die Logik auch nicht dahinter, warum jemand durch neuere Beweise / bessere Verfahren zur Identifizierung nicht auch später wieder angeklagt werden kann :thinking:

Quelle:

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Ich glaube das ist zum Schutz. Man darf halt nicht zweimal für das selbe Verbrechen angeklagt werden. Sonst könnte man nachträglich auch was in die Schuhe geschoben bekommen. Und ein Freispruch wäre nichts mehr wert, wenn man sein ganzes Leben danach noch mit weiteren Konsequenzen rechnen müsste.

Jo, versteh ich grundsätzlich für Verbrechen, die auch verjähren. Aber gerade bei Mord verstehe ich das halt nicht so ganz.

Naja doch schon, wenn man selber weiß, dass keine weiteren Beweise mehr auftauchen können eigentlich schon. Also zumindest während der klassischen Verjährungsfrist sollte daher mMn. die Wiederaufnahme durchaus drin sein. .

Bin mal auf die detaillierte Begründung gespannt (weil ich jetzt auch den konkreten Gesetzestext nicht vor Aufgen habe).

Und das jemand, der des Mordes (eigentlich) schuldig ist, auch nach einem Freispruch weiterhin mit einer Verurteilung rechnen muss, lässt mir jetzt keine großen Tränen durchs Gesicht rollen muss ich sagen.

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Wenn ich dich morgen eines Verbrechens beschuldige. Du bist aber unschuldig und wirst freigesprochen. Und ich dann jeden Monat ein andere „neues“ Beweisstück für diese Tat vorlege, das ist doch nicht erstrebenswertes.
Du gehst bei deiner Beurteilung ja davon aus, dass derjenige schuldig ist. Und klar wäre es toll, wenn der doch noch der Gerechtigkeit zugeführt wird aber für all die unschuldig Angeklagten wäre das ein Horror. Erst ist das Leben dahin wegen einer falschen Anschuldigung und der Rest vom Leben auch noch, weil ständig droht jemand neue „Beweise“ zu haben.

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Ich weiß nicht, ob das so ein realistischer Case ist. Und sicherlich könnte man da das Gesetz spezifizieren, dass die neuen Beweise vorher geprüft werden müssen / ausreichen valide sein müssen und nicht einfach jeder zum Spaß einen neuen „Beweis“ hervorbringen kann.

Es wird ja eh nicht jede Anzeige zu ner Verhandlung gebracht und im Zweifel wird das für dich ein ziemlich teurer Spaß.

Und wie gesagt, nach der Verjährungsfrist eines Verbrechens, könnte das ja durchaus drin sein. Das wäre dann halt nur bei Mord nie. Alles andere verjährt ja irgendwann.

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Ich finde ein Freispruch ist ein Freispruch und kein „Frei bis jemand anderes was Neues behauptet“ :sweat_smile:

Ich verstehe den Gedanken dahinter, sehe dran aber keine Gewinn sondern eine Belastung für „im Zweifel für den Angeklagten“.

Ich stell mir gerade vor, wie jemand wegen Morders angeklagt im Gerichtssaal sitzt und eine Sekunde nach seinem rechtskräftigen Freispruch sein Handy rausholt und den von ihm begangenen und selbstgefilmten Mord vor dem Richter abspielt, und dann fröhlich pfeiffend das Gebäude verlässt, ohne, dass ihm der Staat in dem Fall jemals wieder etwas anhaben kann.

Es geht ja aber schon um „neue Beweise“ und nicht „neue Behauptungen die halt jemand macht“

jo dann müsste man es bei Mord evtl anders regeln, aber ansonsten ergibt es schon Sinn, das zb eben nach einem Regierungswechsel und einem Kanzler Söder, niemand befürchten muss dass er nochmal alle Cannabis Fälle neu ansetzen und maximal streng verfolgen lässt :wink:

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Das wäre ein Geständnis und begründet auch jetzt schon eine erneute Aufnahme nach §362 Nr. 4 Strafprozessordnung

wenn von dem Freigesprochenen vor Gericht oder außergerichtlich ein glaubwürdiges Geständnis der Straftat abgelegt wird;

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Aber ob die Beweise auch ausreichend sind, muss doch dann vor Gericht geklärt werden ?