Bei dem konkreten Fall wurde der mutmaßliche Täter sogar schonmal wegen der Tat verurteilt, kam aber wegen eines Rechtsfehlers wieder frei.
Der konkrete Fall: Ismet H. wurde 1982 wegen Vergewaltigung und Mord an Frederike von Möhlmann vom Landgericht Lüneburg zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Später hob der Bundesgerichtshof das Urteil wegen eines Rechtsfehlers wieder auf und verwies den Fall ans Landgericht Stade. Den dortigen Richtern reichten die Beweise gegen H. nicht aus. Der Mann wurde freigesprochen. Der Vater des Opfers wollte die Entscheidung nicht akzeptieren. Er schaffte es, dass 2012 die seinerzeit gefundenen Beweise nochmals überprüft wurden. Und weil sich zwischenzeitlich die technischen Möglichkeiten zur Auswertung von DNA-Spuren deutlich weiterentwickelt hatten, fand man an Frederikes Sachen tatsächlich Spuren, die erneut auf Ismet H. deuteten.
… es den Trend des sogenannten ‚‚Daydrinking‘‘ gibt. Und auf je mehr Seiten ich dazu was von ‚‚Freiheit‘‘ und ‚‚das Leben genießen‘‘ lese, desto überzeugter bin ich:
Leute, ihr brauchtet einfach nen Begriff dafür, dass es nicht ganz so assi klingt, wenn ihr tagsüber saufen wollte.