Jobwechsel - selten oder öfter - Diskussionsthread

Sind häufigere Jobwechsel eher förderlich oder hinderlich? In welchen Branchen ist es heute schon die Regel? Eure Meinungen und Erfahrungen sind gefragt!

Habe eher das Gefühl, dass liegt daran, weil selbst der ÖD immer mehr mit befristeten Verträgen wedelt.

War sehr lange ein Problem ja, aber das war eher auf einer Ebene für Fachangestellten und nicht auf Abteilungsleiterebene.

Zudem werden (jedenfalls bei uns) seit letztem Jahr nur noch bei Sachgrund befristet, alle anderen Einstellungen sind mittlerweile unbefristet.

Hier wird halt dann versucht in der Probezeit schneller zuschauen ob die Person geeignet ist.

Aber bei uns ist eher das Problem das sich keine geeigneten Personen finden und die Leute teilweise selbst mit unterschriebeneh Arbeitsvertrag nicht auftauchen.

Ich schätze mal, häufigere Wechsel können insbesondere fürs Gehalt förderlich sein. Der damit verbundene Papierkram, Bewerbungen, Gespräche, etc. würden mich aber extrem nerven und aufwühlen.
Zu häufige Wechsel sind aber auch nicht gut, sonst kommt man im blödsten Fall um die Einarbeitungsphase kaum drüber hinaus und kann sich keine ordentliche Expertise aneignen.

Persönlich finde ich für mich eine lange Zeit in derselben Stelle besser, da ich zum einen nicht so schnell mit neuen Leuten und neuer Umgebung warm werde, also allgemein lieber längerfristig ein festes, vertrautes Umfeld bevorzuge. Zum anderen sind mir die Anschreiben und Bewerbungsphasen allgemein immer ein Graus, das stresst mich ungemein.
Außerdem fühle ich mich aufgrund der Erfahrung und Routine einfach sicherer und wohler. Sofern die Stelle ein gewisses Maß an Flexibilität und Weiterbildung ermöglicht, sehe ich auch keinen Grund zu wechseln.
Bleibt man irgendwann stecken und will unbedingt was neues, wäre das für mich ein triftiger Grund.

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:cluelesseddy:

Das und Planungssicherheit (gerade, wenn man nicht Single ist). Aus dem Grund mag ich befristete Verträge einfach nicht und kenne genug, die deshalb ins Lehramt eingestiegen sind, und nicht nur wegen Beamtenstatus. Wobei selbst da befristete Verträge immer häufiger ausgespielt werden.

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Denke, es hängt vom Beruf ab. Bei kreativen Berufen kann ich mir schon vorstellen, dass eine vielfältige Vorkenntnis gewünscht ist. Und da kann es hilfreich sein. Andere Berufe erfordern ein eher beständiges Arbeitsverhältnis. Als ich mich angefangen habe zu bewerben war es auch immer Heilig, dass im Lebenslauf ja keine Lücke ist. Das ist heute schon gar nicht mehr möglich. Alleine durch die ganzen Zeitverträge.
Sehe weder das eine, noch das andere als besser. Kommt halt drauf an, in welcher Branche man ist.

Meiner Meinung nach eher ein lästiges Übel der heutigen Zeit als ein wirkliches Muss. Früher konnte maFettgedruckter Textn bei einem Chemiewerk als Laborant anfangen und hat als Direktor aufgehört. Wie bei Beamten oder im öffentlichen Dienst. Als Beamter oder als Arzt muss man nicht den Job wechseln um voran zu kommen. Heute gibt es innerhalb von Unternehmen selten Aufstiegsmöglichkeiten. :slightly_frowning_face:

Ich habe eine wichtige Frage an alle hier:
Wenn ich meinen Job wechsele und für nen Monat freigestellt werde aber noch Überstunden habe… Was passiert dann mit den Überstunden? Darf der Arbeitgeber die freigestellte Arbeitszeit von meinen Überstunden wirklich abziehen? Darf der Arbeitgeber die Überstunden sogar kürzen?

Vom Arbeitgeber gibt es dazu natürlich keine neutrale Antwort und ein Anwalt für Arbeitsrecht ist zu teuer.

Hast du gekündigt bzw willst kündigen?

Waren die Überstunden angeordnet, oder einfach wie meist im Büro, durch Mehrarbeit einfach angefallen und wurden eben gearbeitet damit alles erledigt ist?

Du kanns den Arbeitgeber erstmal nicht zwingen die Überstunden auszuzahlen, WENN noch genug Zeit zwischen Kündidung und Vertragsende/Ablauf der Kündigungsfrist ist, um es abzufeiern.

Sprich wenn die Firma dich nicht mag, aber auch nicht will dass du weiter in der Firma bist und Schaden anrichten kannst oder aktuelle Infos abgreifen, werden sie dir sagen, dass du angeben sollst wann du deine Überstunden abfeiern willst und dich DANN ERST für die Zeit die dann noch übrig ist, freistellen,.

Falls du natürlich kündigst und sagen wir 2 Monate Kündigungsfrist hast, und dann aber 2 Monate krank wärst, könntest du sie ja nicht abfeiern.
Wenn in deinem Arbeitsvertrag zu dem Fall nichts steht, was mit Überstunden passiert, müsstet Ihr eine Vereinbarung treffen.
Wird dann meist ausgezahlt, da Arbeitsgericht meist teurer für die firma ist.

Alles vorausgesetzt das du nachweise für die Überstunden hast, die nicht mit einem Mausklick verschwunden sind, Sprich am besten von der Firma ausgedrucke Zeitnachweise oder sowas.

Betriebsbedingt gekündigt wird wahrscheinlich die Formulierung sein. Das erfahre ich noch. Die Mehrarbeit war angeordnet.

Das ist der wichtige Teil! Das musst du mir genauer erklären.

Angenommen ich bekäme jetzt eine betriebsbedingte Kündigung, hätte zwei Monate Kündigungsfrist (wie du schreibst), würde freigestellt werden und hätte z.B. 100 Überstunden. Dann würde ich die nächsten zwei Monate zu Hause bleiben, Gehalt bekommen und die Überstunden wären damit abgegolten?

Freigestellt werden würde ja auch jemand, der keine Überstunden hat. Das sieht irgendwie nicht ganz fair aus.


Das stimmt nicht, ist aber auch egal, weil es auf mich nicht zutrifft. (Quelle: “2. Überstunden werden auch bei Krankheit abgebaut”)

Das abfeiern muss schon angeordnet werden bzw du gefragt werden.

Wirst du einfach freigestellt SCHRIFTLICH, hast du immer noch die Überstunden und man müsste dann schauen wie damit zu verfahren ist.

Zu deiner Quelle
Das bezieht sich aber auf “krankwerden während des überstundenabbaus”
Wenn du aber jetzt sagen wir ab heute 2 Wochen krankgeschrieben bist, hast du ja nie angefangen überstunden abzubauen.

Angenommen ich werde gefragt - was dann? Das ist mir noch nicht klar.

Okay man müsste dann schauen… Aber habe ich das oben richtig verstanden? Es muss ja irgendeine Regel dafür geben.

Ich habe beim Googlen noch etwas gefunden, was dazu passt:

(2.) Ein Anspruch auf Arbeitszeitausgleich wird (bereits) durch die Freistellung von der Arbeitspflicht erfüllt. Der Arbeitnehmer muss in diesem Fall die nach dem Arbeitsvertrag geschuldete Arbeitsleistung nicht mehr erbringen. Er kann über diesen Zeitraum frei verfügen, während der Arbeitgeber weiterhin zur Zahlung der entsprechenden Vergütung verpflichtet ist. Eine nachträglich eintretende krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit im Freistellungszeitraum macht die Erfüllung des Ausgleichsanspruchs nicht hinfällig. Demnach trägt grundsätzlich der Arbeitnehmer das Risiko, die durch Arbeitsbefreiung als Arbeitszeitausgleich gewonnene Freizeit auch tatsächlich nach seinen Vorstellungen nutzen zu können. (Redaktionelle Orientierungssätze) (Quelle)

Bringt mich das weiter? Oder bezieht sich das auf Minusstunden? Der erste Satz „Ein Anspruch auf Arbeitszeitausgleich wird (bereits) durch die Freistellung von der Arbeitspflicht erfüllt.“ ist für mich leider nicht eindeutig. :confused: Ich glaube ich muss erstmal auf die schriftlichen Informationen warten.

Sehe, was du meinst. Trifft aber hoffentlich nicht auf mich zu.


EDIT: Zusätzliche Quellen notiert…
a)
Endet das Arbeitsverhältnis, so soll der Arbeitnehmer zum Ende hin seinen Resturlaub und seine Überstunden abbauen, damit sie nicht ausgezahlt werden müssen. Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer deshalb unter Anrechnung von Resturlaub und Freizeitausgleichsansprüchen freistellen. Damit dies jedoch nicht zur Stolperfalle wird, kommt es auf die genaue Formulierung an[…] (Quelle)

b)
Allerdings erfolgt die Anrechnung von Resturlaub oder Überstundenguthaben auf die Zeiten der Freistellung nicht automatisch, sondern nur, wenn Sie die Verrechnung mit der Arbeitsbefreiung ausdrücklich erklären. Dabei haben Sie als Arbeitgeber 2 Möglichkeiten:

*Mit einer Freistellung auf Widerruf besteht nur die Möglichkeit, ein eventuell bestehendes Überstundenguthaben abzugelten. Denn einen Freizeitausgleich für Plusstunden auf dem Arbeitszeitkonto können Sie im Rahmen Ihres Direktionsrechts jederzeit widerruflich anordnen.

Eine wirksame Erfüllung von Resturlaubsansprüchen kann dagegen nur mit einer unwiderruflichen Arbeitsbefreiung erfolgen.* (Quelle)

c) Demnach gehe ich davon aus, dass Sie einen Anspruch auf Vergütung der Überstunden haben.

Sodann ist die Frage zu klären, ob der Arbeitgeber den Vergütungsanspruch einseitig (so genannte Ersetzungsbefugnis) mit einer Freistellung abgelten kann. (Quelle)

Viel schlimmer finde ich es, umziehen zu müssen und das komplette soziale Umfeld neu aufbauen zu müssen.

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Ist im Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes vorgeschrieben, kann der Chef einen Überstundenabbau durch Freizeit anordnen.

Naja, wie gesagt, wenn die Firma “clever ist” sagt sie.
So Ihre Kündigungsfrist ist 2 Monate, sie feiern jetzt Ihre Überstunden ab.
Ist das geschehen oder währenddessen, sagen sie dir dann “rest der Zeit danach, sind sie freigestellt”

Gut, ich bin jetzt davon ausgegangen, dass man eher was in der Nähe sucht. Aber ja, wenn das keine Option (mehr) ist und man quasi dazu gezwungen ist umzuziehen, ist das nochmal schwieriger :confused:

Bist du evtl gewerkschaftlich organisiert? Oder hast jemanden, der ggf in einer solchen arbeitet? Das wäre ja das Brot-und-Butter-Biz für die, solche Fragen zu klären. Und eine Rechtsschutzversicherung hast du nicht, ne? Man müsste halt gegenrechnen, um welchen Gegenwert der Überstunden es geht, eine Erstberatung ist jetzt nicht sooo teuer, wenn es nicht schon ein “Fall” ist, der neben der Beratung vor Ort noch weitere Arbeit des Advokaten erfordert. Es gibt ja fixe Tarife für die Beratungsstunden, so dass du zumindest mal im Netz nach den preistabellen für deine Region schauen und dann entscheiden könntest, ob sich das halt mit dem “Gegenwert” der zur Diskussion stehenden Überstunden und dem ganzen anderen Driss, den du erwähntest, rechnet. Ansonsten gibt es ja auch so quasi-juristische Portale im Netz, wo Anwälte Fragen beantworten. Das wäre vielleicht noch 'ne Idee, damit du nich die ganze Zeit so verunsichert wirst von dem Honk namens Chef.

Habe ich vielleicht überlesen, aber habt ihr keinen Betriebsrat? Der ist ja auch für solche Sachen da.

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Wenn man die gleiche Arbeit bei einem anderen Unternehmen machen möchte, geht das manchmal nur in einem anderen Bundesland. Wenn man z.B. von Ford zu VW wechselt, ist man schon ganz wo anders. Das macht es zu einer großen Herausforderung.

Das geht einfach so? Dann hätte man ja einen großen Nachteil gegenüber den Leuten, die keine Überstunden haben. Ich habe nichts Schriftliches dazu gefunden, obwohl ich bei Google schon viel gesucht habe.

Ne. Letze war mir viel zu teuer. Beim Anwalt kann man schnell die Hälfte der Überstunden als Bezahlung lassen. Das wäre echt blöd.

Meinst du diese unverbindlichen Hotlines, die mehrere Euro pro Minute kosten? Da würde ich niemals anrufen.

Leider nein.

Zum Zitat: Nein, die Hotlines natürlich nicht. Ich meinte sowas wie “gute-frage.net” , aber halt explizit als juristisches Portal. Aber keine Ahnung, wie das heißt, in dem Fall hilft Google.
Und zur preisfrage bei einer Erstberatung: ich habe für eine Firmengründung mal eine Erstberatung in Anspruch genommen, die kam halt “teuer” weil die Dame den höchstmöglichen Satz genommen hat und das Gespräch auch anderthalb Stunden ging, das lag um die 400m brutto. Bei einer “normalen” Erstberatung (Sagen wir mal 45 Minuten) Zahlst du nie un nimmer derart viel. Die Stundensätze kannst du ja easy im Netz für deine Region checken und hättest eine erste Annahme. Wenn es wirklich so viele Überstunden sind, dass dir mehrere Tage Arbeit als Freizeitausgleich zustehen, würde ich persönlich glaub ich schon 100€ in die Hand nehmen. Zumal du dann auch wirklich eine sichere Ansage hast. Oder mal unverbindlich bei einem Anwalt anrufen und nach dem Tarif fragen klärt auch schonmal ein paar Sachverhalte.

Viel besser ist da aber wirklich der kurze Weg über den Betriebsrat. Habt ihr sowas?

Habe ich gecheckt. Nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz kostet eine Erstberatung höchstens 190 Euro (zuzüglich Mehrwertsteuer, also insgesamt 226,10 Euro). Man soll aber damit rechnen, dass die Anwälte diese auch nehmen und man soll von der Erstberatung nicht zu viel erwarten. Kann also sein, dass einer fast 200 dafür nimmt, um dir dafür irgendein Allgemeinwissen zu sagen und dann auf einen weiteren Termin zu verweisen. Das bleibt also nur als letztes übrig. Am besten wäre es, einfach eine feste Regel dazu zu finden.

Ne.

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