Lego vs. Held der Steine, Klemmbausteinehersteller und -händler

Hast du dir den Artikel durchgelesen? :stuck_out_tongue: „Boykott ausrufen“ hat die Verfasserin in den Raum geworfen. Der Artikel selbst fasst eher die Johnny und co. Sache zusammen und was die Vorgeschichte mit dem Helden ist. Es gibt kein jüngstes Video vom Held, wo er zu sowas ausruft.

Ehrlich gesagt nur überflogen. Dabei ist aber immer wieder die gleiche Formulierung gefallen, weshalb ich es einfach mal angenommen habe, dass das stimmt :sweat_smile: Deshalb ja auch meine Rückfrage, ob ich es richtig verstanden habe :wink:

Ich behaupte, die Verfasserin selbst ist nicht so im Lego(r) Thema drin. :ugly: Nervt mich aber eh, wie sie schreibt „im jüngsten Video“ und sie verlinkt einfach nichts. Das letzte Video auf YT ist von vor 3 Tagen. Zum expliziten Boykott ruft er nirgends auf. (hört sich und liest sich so aber dramatischer)

Presse in a Nutshell

3 „Gefällt mir“

Lügenpresse halt die Fresse!

1 „Gefällt mir“

Die Hogwartsbücher und die Ketten sind da. Erstere aber im GLS Paketshop

1 „Gefällt mir“

Viel Spaß beim Bauen, aber falscher Thread!! :colinmcrage:

3 „Gefällt mir“

Verklag mich doch! :colinmcrage:

1 „Gefällt mir“

Hier noch ein Artikel, der genauer auf die Entscheidung des EU-G eingeht (und hier noch das Urteil in Englisch)

In Art. 8 Abs. 3 GGV heißt es dann aber:

„Ungeachtet des Absatzes 2 besteht ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster unter den in den Artikeln 5 und 6 festgelegten Voraussetzungen an einem Geschmacksmuster, das dem Zweck dient, den Zusammenbau oder die Verbindung einer Vielzahl von untereinander austauschbaren Erzeugnissen innerhalb eines modularen Systems zu ermöglichen.“

Soll das Design der Legosteine also den Zusammenbau innerhalb eines modularen Systems ermöglichen, besteht eben doch Geschmacksmusterschutz. Ein modulares System besteht aus einer Vielzahl von Erzeugnissen, die in verschiedener Form miteinander verbunden werden können. Hier ist es nicht ganz abwegig, den Lego-Spielbaukasten darunter zu subsumieren. Typisches Beispiel eines modularen Systems sind nämlich auch Bausteine oder Bauklötze für Kinder.

Des weiteren kritisierte das EuG, das EUIPO habe gar nicht alle entscheidenden Erscheinungsmerkmale des Legosteins ermittelt, um über den Geschmacksmusterschutz zu entscheiden. Zu den ermittelten Merkmalen gehörten erstens die Noppenreihe auf der Oberseite des Bausteins, zweitens die Reihe kleinerer Kreise auf der Unterseite des Bausteins, drittens die beiden Reihen größerer Kreise auf der Unterseite des Bausteins, viertens die rechteckige Form des Bausteins, fünftens die Dicke der Wände des Bausteins und sechstens die zylindrische Form der Noppen.

Missachtet habe das Amt aber, dass der Legostein auf zwei Seiten der viernoppigen Reihe auf der Oberseite eine glatte Oberfläche aufweise. Auch dabei handele es sich um ein Erscheinungsmerkmal des Legosteins. Da diese glatte Oberfläche nicht als Erscheinungsmerkmal ermittelt wurde, wurde diesbezüglich die ausschließliche technische Funktion im Sinne des Art. 8 Abs. 1 GGV erst Recht nicht nachgewiesen.

Geht halt wieder zurück in die erste Instanz (der EU-G kann in der Regel nicht von selbst ein Beweisverfahren führen) und sehen wir, was in der Zukunft entschieden wird.

1 „Gefällt mir“

Irgendwie drängt sich mir der Gedanke auf, das man als Klemmbausteinhersteller einfach alle neuen Steine schützen lassen sollte, so ein Schutz bekommt man scheinbar schwer aberkannt.

Guck dir dazu das neue Johnny Video ein. Er erklärt das eigentlich ganz gut, dass man da Recht behalten kann und der Schutz verfällt. So super schwierig und teuer ist es nicht.

So macht das bspw. Lego®.

1 „Gefällt mir“

ich muss ehrlich sagen: So sehr bin ich in dem ganzen „Lego vs Held der steine & alle anderen“ nicht drin, aber…

Als Kind mochte ich Lego sehr, bin ja auch damit aufgewachsen. aber so mit verrückten Aktionen wie nen container vom zoll zurückhalten lassen, verklagen, etc. macht sich lego richtig unbeliebt bei mir :confused:

die hauen gefühlt wild um sich und treffen damit auch die leute, die sie jahrelang unterstützt udn zu dem gemacht haben, was sie heute sind. und als dank wird wild um sich gehauen :thinking:

Wie so oft, Recht haben und Recht bekommen sind

Aber scheinbar lohnt es sich, das auch andere Hersteller das machen sollten, um anderen gut ans Bein pissen zu können, ist ja alles ungeprüft fürs Erste.

Wie ich auch schrieb:

Falls du weiteres Interesse an dem Thema hast, empfehle ich das VoD.

Es ist ein Weltkonzern der seine Marktmacht gegen jeden Konkurrenten mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln verteidigt. WIe jeder andere Konzern es auch tut.

Teilweise wundert mich echt diese verklärte Bild, dass viele in diesem Bereich haben.

Die Newsartikel sind alle etwas unverständlich geschrieben. Es geht ja nicht um den klassischen Legostein sondern um den, den Jonny im Thumbnail hat, oder ? Alles andere würde kaum Sinn ergeben.

2 „Gefällt mir“

ich versteh was du meinst. aber dann z.B. Youtubern stöcke zwischen die beine werfen, obwohl das ja eigentlich kostenlose PR für Lego ist…? :smiley:

Das hat Solmecke mal auf seinem Youtube-Channel erklärt: Auch hier bist du als Markeninhaber angehalten, deine Marke zu verteidigen. Wenn zig Youtuber mit teilweise sehr großer Reichweite von dir geschützte Begriffe in falschem Kontext benutzen (Stichwort: Lego als Gattungsbegriff) und du da nicht gegen vorgehst, dann kannste durch diese Duldung deinen Markenschutz verlieren. Es ist und bleibt halt Business.

1 „Gefällt mir“

Ja das mag ja sein, aber Lego schreibt sich ja Fairplay auf die Fahne. Das passt dann alles nicht so sehr. Aber ich kann sie halt auch verstehen. Sie sollten das irgendwie schlauer angehen und sich dem Markt anpassen. Wer Mondpreise will muss auch geile Sachen liefern :smiley:

Hatte Google nicht auch mal in ihrer Carta geschrieben, dass sie die guten sind? :smiley: KA wen die immer so alles verklagen.

1 „Gefällt mir“

Im Hauptverfahren schon, aber im entsprechenden Urteil (ohne etwas vorwegzunehmen) hat der EU-G auf Art. 8 Abs. 3 aufmerksam gemacht, dass technische Lösungen in modularen Sets schon unter einem Designschutz fallen können - das Patentamt sich aber bisher nicht damit auseinandersetzte.

Einfaches Beispiel: kein anderer darf LEGO oder COBI auf seine Steine schreiben, weil das ihre Marke ist. Oder eine 1x1 Platte mit dem Ferrari-Logo. Fraglich: ein Telefon im Magenta-Farbton (Magenta hat den Markenschutz auf diese Farbe in Telekommunikationsbereich).

Im Urteil hat der EU-G sogar auf die Dinge hingewiesen, wo das Patentamt klären muss, ob dies technische Lösungen sind oder - eintragungsberechtigte - Designmarken:

  1. die Noppenreihe auf der Oberseite des Bausteins,
  2. die Reihe kleinerer Kreise auf der Unterseite des Bausteins,
  3. die beiden Reihen größerer Kreise auf der Unterseite des Bausteins,
  4. die rechteckige Form des Bausteins,
  5. die Dicke der Wände des Bausteins
  6. die zylindrische Form der Noppen.

Da werden halt beide Parteien Gutachten vorlegen müssen, inwiefern diese Dinge technisch bedingt sind und inwiefern es Lösungen mit entsprechenden möglichen Alternativen sind, die ein Klemmbausteinherrsteller als Designmarke schützen kann.

2 „Gefällt mir“