Lego vs. Held der Steine, Klemmbausteinehersteller und -händler

Die Frage ist, wie das rechtlich ist.

Ferrari kann ja zb auch sich weigern, Ferraris an ein Tuningunternehmen zu verkaufen, aber wenn das tuningunternehmen die Ferraris von Privat aufkauft, können sie damit machen was sie wollen

Eben und Brickmania schreibt ja auch:

The core reason is that all of our LEGO elements must be purchased through a third-party seller as LEGO does not support the creation of military builds in anyway. Therefore, we must compete on the open market with other buyers to obtain new-condition parts in the quantities needed to produce our products.

Das heißt, dass die ihre Steine und Figuren halt nicht von Lego direkt beziehen können, sondern es auf dem freien Markt kaufen müssen. Ich bezweifele, dass Lego da groß was gegen tun kann und hoffe sehr, dass sie es auch nicht können.

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Macht vermutlich am Ende halt einen Unterschied ob du das als privatmann machst oder als firma, die damit wiederum Geld verdient.

Und sicherlich wird es rechtlich auch einen Unterschied machen dass das Amerika und nicht europa ist (oder ist das gar nicht amerika?)

Macht es. Lego hat außerhalb von der EU Schwierigkeiten ihre Figurenangelegenheiten durchzubekommen, daher kann man dort alles kaufen (auch in der Schweiz, wie mir ein Schweizer erzählt hat).

Dann sollten die anderen Klemmbausteinhersteller einfach Lego-Figuren auf dem freien Markt, oder gebrauchte kaufen, aufbereiten und neu bedrucken, und ihren Sets beilegen. :kappa:

Mach den Kopf ab und die restliche Körper sehen schon seeehr ähnlich aus. In der Urteilsbegründung wird ja auf die genauen Details eingegangen und nicht nur auf den Kopf oder auf den Gesamteindruck (auch wenn sicherlich der Kopf am meisten auffällt). Daher kann ich das Urteil schon grundsätzlich verstehen.

Ich habe das Video von Johnny gesehen und fand das auch sehr konfus. Möchte Lego, dass man Produkte/Mini-Figuren von anderen Herstellern als „Lego“ (als Gattungsbegriff) bezeichnet oder nicht? Und was hätte das für Konsequenzen?

Was mich aber am meisten verwundert hat, war, wieso es im Ermessen eines (oder mehreren) Richtern ohne weitere Grundlage als die Argumentation der Parteien liegt, zu entscheiden, ob die Figuren ähnlich sind oder nicht? Es wird ja von einem Durchschnittsverbraucher ausgegangen. Aber abgesehen davon, dass dieser Durchschnitt nicht genau definiert ist, kann das doch kein Mensch auf der Welt einfach für sich in Anspruch nehmen, objektiv entscheiden zu können, ob die Ähnlichkeit gering oder groß ist. Sowas ist doch immer total subjektiv und das Urteil wahrscheinlich von Richter zu Richter unterschiedlich. Allein ja schon weil die Richter ja völlig verschiedene Erfahrungen mit Lego haben können. Der eine kennt das gar nicht und der andere ist selbst Hobby-Lego-Bauer. Müsste man da nicht eigentlich eine unabhängige Studie/Umfrage durchführen und dabei ermitteln, wieviele der 1000 Befragten den Unterschied erkennen? Und dabei auch beachten, dass Menschen möglicherweise zwar erkennen, dass es nicht Lego ist, aber Lego sagen, weil sie keinen anderen Begriff dafür kennen?

Das Jura keine exakte Wissenschaft und vieles oft Auslegungssache ist, weiß ich ja und verstehe ich auch. Aber wenn überall an den Gerichten so gearbeitet wird, zerstört das schon sehr die Illusion, dass derselbe Sachverhalt an einem anderen Gericht, bei einem anderen Richter genau dasselbe (oder ein ähnliches) Urteil bekommt und nicht einfach nur Glück ist, welchen Richter man zugewiesen bekommt.

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Da muss ich dich leider informieren, dass das noch nie so war, und nie so sein wird. Ein Richter kann einen Sachverhalt immer anders beurteilen als das ein anderer Richter tut. Die sind da sehr frei, was das angeht. Guck dir mal die verschiedensten Urteile im Verkehrsrecht an. Andere Urteile können da einen Rahmen leifern, an dem man sich orientiert, oder bieten sehr sehr große Argumente, aber ob er diesen dann folgt, liegt in seinem Ermessen.

Deshalb gibt es ja verschiedene Instanzen. Johnny könnte das Urteil natürlich anfechten, und irgendwann geht es an höhere Instanzen. Das kostet aber alles natürlich Geld.
Und das ist dann das eigentliche Problem wenn ein kleiner Einzelhändler gegen einen großen Konzern vor Gericht zieht. Exakt das ist dann auch die Taktik von Lego, hier einfach die Gegenpartei finanziell zu Schaden, so dass es nie ein abschließendes Urteil geben kann.
Letzendlich hat man hier nicht das Gefühl das Recht gesprochen wurde, sondern einfach ein Konzern seine finanzielle Überlegenheit genutzt hat.

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Und genau deshalb gibt es ja die Möglichkeit der Revision. Man hat ja immer die Möglichkeit ein Urteil von mindestens einem zweiten Gericht überprüfen zu lassen.

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Was natürlich das Problem der Kosten aufwirft, aber das ist halt ein Fehler im System. Gibt für alles seine Gründe, die gegen oder für etwas sprechen.

Ich kenn mich da nicht genau aus, aber das sollte doch eigentlich eine Rechtsschutzversicherung übernehmen. Also keine Strafzahlungen, aber die Kosten des Gerichtsverfahrens.

Wenn die das beinhaltet sicherlich. Wenn man das voraussetzt, das jeder eine haben muss, um Recht bekommen zu können.

Ich hoffe mal für ihn (Johnny), dass er als Einzelhändler eine umfängliche hat. Ich meine, ich hab auch eine und führe kein eigenes Geschäft :sweat_smile:

Bist du nicht Generalimporteur für Axe? :kappa:

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:shushing_face:

Aber es ist auch Praxis und völlig normal und keiner stört sich dran, dass ein Richter für sich in Anspruch nimmt, zu sagen: „Nönö, ich kann das schon allein entscheiden, ob das für einen imaginären Durchschnittskunden ähnlich ist oder nicht und bin dabei völlig objektiv und fehlerfrei und mache mich von jeglicher, auch unbewusster, Beeinflussung durch meine eigenen Erfahrungen frei“. Ich verstehe schon, dass das grundsätzlich tatsächlich ein Anspruch an Richter ist. Aber es ist ja schon ein Unterschied, ob ich ein Gesetz auslege oder anwende oder einen Mordfall anhand von Beweisen und Indizen entscheide oder ob ich für die Allgemeinheit bestimmen soll ob etwas ähnlich ist oder nicht.

Was ist mit im Zweifel für den Angeklagten? Und es kann ja nicht der Anspruch sein, dass man in der ersten Instanz einfach mal aus dem Bauch heraus entscheidet, weil man könnte ja auch Einspruch einlegen. Hätte der Richter nicht auch eine Studie/Umfrage in Auftrag geben können, mit dem Hinweis, dass er das als Einzelperson nun mal nicht für die Allgemeinheit und bei einem möglichen Firmen-Ruin entscheiden kann? Bin ich da echt so naiv?

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Ich denke da gibt es auch große Unterschiede und ist ja auch immer die Frage was die Versicherung alles abdeckt. Würde mal vermuten dass „Verstoß gegen Markenrecht“ nicht zum Standardinhalt einer Rechtsschutzversicherung gehört.
In seinem Video sagt er ja auch, dass er aufgrund der finanziellen Belastung es sich sehr gut überlegen wird, ob er das Urteil anfechten wird.

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Für mich nicht. Für einen Ladeninhaber, der China-Spielzeug importiert aber vielleicht empfehlenswert :beanjoy:

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Ich glaube aber eine Rechtsschutzversicherung deckt nie alles ab. Ist ja die Frage ob „Import von Ware die Markenrecht verletzt“ überhaupt durch sowas abgesichert werden kann. Ich glaube du kannst dir auch keine Rechtsschutzversicherung holen, damit die dir Kosten bezahlen, wenn du bei einem Bankraub erwischt wirst. Ich glaube da gibt es schon ein paar Regeln, damit die die Rechtsschutzversicherung überhaupt etwas bezahlt.

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Ne, das wird wohl kaum versicherbar sein :sweat_smile: Aber es ja ist trotzdem versicherbar, wenn du verklagt wirst und verlierst. Ich denke da spielt der Vorsatz irgendwie vermutlich auch eine Rolle. Und ich denke mal, er wurde ja verurteilt, dass er die zukünftig nicht mehr verkaufen darf. Er wurde ja nicht dafür bestraft, dass er es in der Vergangenheit getan hat. Er wird erst bestraft, wenn er es zukünftig tut.