Mobilität - Auto, ÖPNV und andere Verkehrsmittel

Unnötige Fahrten sind auch jetzt schon (innerorts) verboten. Bei dem Gesetz ging es früher (1956 als es eingeführt wurde) eher um die Motorrad- und Mofafahrer, heute eher um das cruisen auf der Maximillianstraße oder um die Eisdiele. Aber im Grunde sind alle unnötigen Fahrten ohne konkretes Ziel verboten.

Wurden da schon mehr als 10 Leute für angezeigt :smiley:

Vermutlich nur die Autoposer, die den ganzen Abend um den selben Block in der Innenstadt fahren. Da ist der Nachweis relativ einfach.

Kenne keine Statistik, aber ja, in den 70 Jahren waren es bestimmt mehr als 10.

Übrigens geht es dabei konkret um Lärmbelästigung und Abgasbelastung. Also bezieht sich das (weitestgehend) ausschließlich auf Verbrenner. Mit deinem elektrisch angetriebenen Fahrzeug welches Strom aus deiner PV Anlage bekommt, darfst du gerne cruisen bis der Akkuleer leer ist.

glaub nur spezis die auf und ab fahren oder wer 50 mal um den Kreisverkehr fährt

Wobei du auch den Nachsatz im Gesetz vermerken solltest.

Es ist nur verboten wenn „wenn Andere dadurch belästigt werden.“

Heißt also wenn sich niemand belästigt fühlt ist es eigentlich keine Ordnungswidrigkeit

Ja aber wenn sich niemand belästigt fühlt, ruft auch niemand die Polizei. :doge_finger_guns:

Bei Polizeistreifen oder Verkehrskontrollen?
Da ruft niemand die Polizei

Das sind drei unterschiedliche Sätze. Wird dann so angegeben: § 30 Abs. 1 Satz 1 StVO oder § 30 Abs. 1 Satz 3 StVO. Satz 3 hat die Einschränkung, dass jemand belästigt werden muss. Satz 1 hingegen bezieht sich generell auf unnötige Lärm- und Abgasbelästigung.

(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.

Die sind doch aber recht stationär. Wie sollen die feststellen, ob wer unsinnig fährt und dann auch noch den Gegenbeweis führen, dass er die 4 Mal um den Block nicht gefahren ist, um einen Parkplatz zu finden.

Ja das war auf deine Anmerkung zum unnützen Hin und Herfahren bezogen. Die ist nur bei Belästigung anderer eine Ordnungswidrigkeit und nicht blos als Handlung an sich.

Der erste Satz meint übrigens nicht das hin und herfahren sondern sowas wie Nachts Motor laufen lassen (Lärmbelästigung) oder das lange Motor laufen lassen im Stand

Wie meinst du das, dass Streifen (" Polizeibeamter oder Gruppe von Polizeibeamten, die Fahrten oder Gänge zwecks Kontrolle eines Bereichs durchführt") stationär sind. Die Zeichnen sich doch dadurch aus dass sie selbst unnütz hin und her fahren :sweat_smile:

Also die klassischen Streifenwagen die durch die Gegend fahren oder mobile Verkehrspolizisten die Fahrzeugen folgen.

Aber natürlich ist es alles schwer nachzuweisen. Das ist ja meine Aussage. Es ist verdammt schwer dasnachzuweisen, es reichen ja schon irgendwelche Ausreden, dementsprechend selten dürfte das Bußgeld vrrgeben worden sein.

Die Streife fährt durch die Stadt und sieht Auto X an einem Punkt (das meinte ich mit stationär). Woher sollen sie wissen, dass dieses Auto da schon 5 Runden gedreht hat und noch 10 drehen will, damit sie die „Verfolgung“ aufnehmen und die Straftat/Ordnungswiedrigkeit fest machen könnnen?
Die Meisten fahren nun nicht im Kreisel 20-30 Mal im Kreis, so dass man es von einem Punkt erkennen könnte.

Jaein, der erste Satz verbietet generell unnötigen Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen bei der Benutzung von Fahrzeugen. Das schließt alles ein. Die folgende zwei Sätze sind beispielhafte Ergänzungen dazu. Jemand kann sich in Satz 3 nur durch Lärm oder Abgase belästigt fühlen, nicht durch die bloße Anwesenheit.

Es sind nach aktueller Gesetzeslage alle unnötigen Fahrten verboten, weil diese Lärm oder vermeidbare Abgase erzeugen.

was unnötig ist, ist eben sehr großer Interpretationsspielraum.

Nein, das sind keine Beispiele. So funktioniert die Gesetzesangabe nicht.

Unnützes Hin und Herfahren ist zb außerorts erlaubt. Das ware nach deiner Interpretation nicht möglich

Das sind alles verschiedene Sachen. Es gibt auch unterschiedliche Bußgelder für unnotigen Lärm und für unnutzes Hin und Her fahren. Du kannst das eine begehen ohne das andere zu begehen. Man kann auch vollkommen unnütz hin und her fahren auch mit einem leisen ausstoßfreiem Elektroauto.

Verboten ist die wiederholte Nutzung derselben Straßenzüge innerorts, wenn es zu einer Belästigung anderer kommt und das Hin- und Herfahren unnütz ist. Das Merkmal „unnütz“ wird als Anforderung konkretisiert. Für den Tatbestand ist ohne Belang, ob es daneben zu unnötigem Lärm oder vermeidbaren Abgasbelästigungen kommt. Bei Kindern, die das Radfahren lernen, ist die Anwendung insbesondere wegen Paragraf 24 I 1 StVO auszuschließen. In Betracht kommen hingegen Fälle des Auf- und Abfahrens innerorts, wenn es gezielt zur Störung anderer eingesetzt wird, etwa um Anwohner oder Gäste von Straßencafes zu belästigen, Polizeibeamte bei Kontrollen zu provozieren, Geschwindigkeitsmessungen zu vereiteln, sowie Fahrten zur Abklärung von Einbruchsmöglichkeiten, dem Ausspähen oder Stalking von Anwohnern, etc.

Aber genau um solche Fälle geht es im Gesetz. Wenn jemand mehrmals an einem Ort ohne Grund immer wieder vorbeifahrt in kurzem Abstand

Da hast du mich missverstanden, ich meinte keine Beispiele, sondern konkrete Ergänzungen. Aber dann eigenständig ist und ebenfalls wieder erweitert werden kann. Dabei ging ich immer davon aus, dass sich das auf den ursprünglichen Satz beziehen muss. Bei all diesen Beispielen:

„etwa um Anwohner oder Gäste von Straßencafes zu belästigen, Polizeibeamte bei Kontrollen zu provozieren, Geschwindigkeitsmessungen zu vereiteln, sowie Fahrten zur Abklärung von Einbruchsmöglichkeiten, dem Ausspähen oder Stalking von Anwohnern, etc.“

kommt es eben auch zu Lärm und Abgas, weil das inherent bei Verbrennern der Fall ist. Aber dann habe ich das wohl falsch verstanden und die Sätze sind jeweils für komplett für sich zu betrachten.

Ich denke, er meint, das die Polizei nicht bezeugen kann, dass das der Fall ist, wenn sie nur an einem Punkt steht, und jemand einfach immer nur an einem Punkt gesehen wird, weil die Polizei ja nicht sieht was er an den anderen Punkten macht.

Exakt,
wenn ich Kumpel A B und C besuche um ihnen übertrieben gesagt, 1 Glas Honig zu bringen und dabei immer wieder an Polizeistreife an Kreuzung X vorbeifahre, können die ja nicht sagen warum ich da immer wieder vorbeikomme.