Neues von der Arbeit - Geschichten aus der Kaffeeküche

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Die Nase

ich meinte die Frage eigentlich tatsächlich ernsthaft (@Rolly kennt sich damit ja aus)…
…aber dann muss ich die Frage wohl morgen zwischen 08:00 und 11:30 nochmal stellen.

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Vermutlich die Tatsache ob es ein MHD besitzt :sweat_smile:

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Was ist wohl mit Topfpflanzen oder sowas :thinking: oder Sträußen

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Organische Sachen würde ich halt auch dazu zählen.

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und da mein Gehirn automatisch Grenzfälle abklappert, war ich bei Kinderkleidung für kleine Kinder, die in den 6 Monaten sicher nicht mehr passt…

dann ist die Kleidung ja aber nicht verdorben

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für den ursprünglichen Eigentümer irgendwie schon. Jedenfalls nutzlos.

Sag ja: Grenzfall

Das ist halt was anderes als verdorben. Verdorben wär die Kleidung wenn sie klamm war und dann verschimmelt ist.

Wenn du Mandelmilch kaufen willst weil du Milch nicht verträgst und aus versehen Kuhmilch gekauft hast ist die ja auch nicht verdorben, nur weil du sie nicht nutzen kannst

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aber die war dann von Anfang an durch meinen eigenen Irrtum nutzlos.

Die Kleidung wird sukzessive von „nützlich“ zu „nutzlos“, je größer das Kind wächst.

Aber egal. Lass uns hier bitte aufhören. Ich ziehe meine Frage zurück.

:beanfriendly:

Dann hier

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__966.html

Da wird’s dann halt Quatsch weil

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Für wen?
Für den, der sie verloren hat? Ja, der hat ja 6 Monate Zeit sie abzuholen…

genau. und dann kriegt er nach 5 Monaten Kleidung zurück, mit der er nichts mehr anfangen kann.

Aber egal.
Wollte das hier gar nicht so detailliert vertiefen.

Danke für die Hinweise und Verweise auf’s BGB.

Warum kriegt er die erst nach 5 Monaten zurück? Er kann sie doch auch früher holen. Muss halt selbst aktiv werden.

Da bist du auf der einen Seite immer so genau mit der Sprache und dann ist plötzlich ein nutzlos gewordenes Kleidungstück eines Kindes(weil zu klein) verdorben bzw verderblich?
Ich hätte das noch nachvollziehen können, wenn ein Kleidungsstück irgendwo in der Ecke in einer Pfütze liegend über wochen vergammelt, vor sich her schimmelt und von Ratten und Vögeln zerfressen und als Nest gebraucht wird, das dann als verdorben zu bezeichnen, aber doch kein Kleidungstück, dass mir nicht mehr passt - oder so.

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Die Verwahrpflicht besteht ja 6 Monate. Dann kann ich es also nach 5 Monaten noch abholen. Wieso - keine Ahnung.

Nein.
Und ich sehe ein, dass das kein gutes Beispiel war.
Dennoch ist ein Gesetzestext ja immer zu interpretieren. Buchstäblich „verderblich“ ist die Kleidung nicht - aber da sie (in Bezug auf den Körper des Kindes) quasi „schrumpft“… …hatte ich mich gefragt, ob das nicht vom Gesetzestext abgedeckt sein könnte.
Vermutlich nicht.

Alles gut. Ich wollte das hier gar nicht so breit treten.
Eure Einlassungen sind alle richtig.
Danke dafür.

Hatte mich nur interessiert, ob’s nicht so Fälle vielleicht schon gegeben hat - und da hätte Rolly vielleicht was dazu sagen können.

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Ich sehe das Problem da immer noch nicht. :sweat_smile:
Und wenn der Verlierer es nach 5 Monaten und 25 Tagen abholt, seinen Crotch goblin für 2 Tage reinstopft und es danach wegwirft - es ist seins, er hats gekauft.

Eh alles gut, ich fands nur witzig, weil du ja eben gerne Lücken suchst und du auch ein Freund vom Überanalysieren und von korrekter Sprache bist. Da sind wir uns ja nicht unähnlich.
Ich fands hier mit dem Beispiel halt irgendwie besonders unterhaltsam.

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Wenn er ein Netz Kartoffeln (oder irgendein Lebensmittel, das sich in den 6 Monaten „verändert“) verliert, könntest du genau so argumentieren.
Hier sagt das BGB aber: der Finder muss es versteigern und stattdessen das Geld herausgeben.