Weiter dann:
Auf eine Produktplatzierung ist eindeutig hinzuweisen. Sie ist zu Beginn und zum Ende einer Sendung sowiebei deren Fortsetzung nach einer Werbeunterbrechung oder im Hörfunk durch einen gleichwertigen Hinweis angemessen zu kennzeichnen. Die Kennzeichnungspflicht entfällt für Sendungen, die nicht vom Veranstalter selbst oder von einem mit dem Veranstalter verbundenen Unternehmen produziert oder in Auftrag gegeben worden sind, wenn nicht mit zumutbarem Aufwand ermittelbar ist, ob Produktplatzierung enthalten ist; hierauf ist hinzuweisen.
Ist ja in allen Fällen immer so geschehen und habe ich unter „moralischen Basis“ ja auch so beschrieben. Damit finde ich die letzten beiden Absätze von dir ein wenig übers Ziel hinaus.
Wichtig auch der Absatz den du bisher nicht zitierst obwohl er sehr wichtig ist:
§ 15 Zulässige Produktplatzierung
Abweichend von § 7 Abs. 7 Satz 1 ist Produktplatzierung im Rundfunk zulässig
- in Kinofilmen, Filmen und Serien, Sportsendungen und Sendungen der leichten Unterhaltung, die nicht
vom Veranstalter selbst oder von einem mit dem Veranstalter verbundenen Unternehmen produziert oder in Auftrag gegeben wurden, sofern es sich nicht um Sendungen für Kinder handelt, oder - wenn kein Entgelt geleistet wird, sondern lediglich bestimmte Waren oder Dienstleistungen, wie Produktionshilfen und Preise, im Hinblick auf ihre Einbeziehung in eine Sendung kostenlos bereitgestellt werden, sofern es sich nicht um Nachrichten, Sendungen zum politischen Zeitgeschehen, Ratgeber- und Verbrauchersendungen, Sendungen für Kinder oder Übertragungen von Gottesdiensten handelt.
dann weiter…
Keine Sendungen der leichten Unterhaltung sind insbesondere Sendungen, die neben unterhaltenden Elementen im Wesentlichen informierenden Charakter haben, Verbrauchersendungen und Ratgebersendungen mit Unterhaltungselementen.
Und genau in all diesen Absätzen verstecken sie Lücken über Lücken die ich erwähnt habe. Denn natürlich informiert ein Lets Play. Aber dadurch, dass relevanter Hauptinhalt immer Videospiele sind, ist es schwer grundsätzlich von einem platzierten Produkt zu sprechen. Das ist dann nämlich genau dein Beispiel. Wenn ich ne Kochshow habe und in der machen wir ne Nougatcreme-Torte, dann ist es Produktplatzierung, wenn ich dafür Nutella nehme. Wenn ich dann sage „Nutella ist dafür im besten“, ist das ja eigentlich Werbung?! Oder ist das dann noch redaktionelle Freiheit, weil ich das wirklich finde?
Ich hoffe es wird deutlich worauf ich hinaus will. Wir können Paragraphen wälzen und werfen so viel wir wollen. Am Ende zählt eine einheitliche moralische Vorstellung wie Waren und Dienstleistungen auf RBTV platziert werden dürfen und wie darauf hingewiesen wird. Wenn wir das hinkriegen wollen, brauchen wir konstruktive Vorschläge und die habe ich geliefert. Wenn du mit diesen nicht übereinstimmst ist das legitim.
Wäre aber super, wenn du weitere alternative Vorschläge hast. Einen hast du ja am Ende geliefert indem du eine Kennzeichnung als „Dauerwerbesendung“ forderst. Allerdings verstehe ich nicht ganz, wie du hier auf diese Bezeichnung kommst? Gehst du hier quasi davon aus, dass der Fluss von Geld automatisch auch mit einer Unfreiheit des Inhaltes einhergeht? Verstehe ich das richtig? Denn nach Definition kann man das schon so auslegen, dass man hier von einer Dauerwerbesendung sprechen würde. Es fehlt in den meisten Fällen zwar der Kaufaufruf, aber wenn will ist ein „ich finds gut und würds kaufen!“ ja als Kaufaufforderung zu verstehen. Die Kaufmöglichkeit fehlt allerdings. Außer man legt zum Beispiel das G2A-banner unterm Stream als selbiges aus.
Ich finde den Begriff Dauerwerbesendung eher unpassend und ein wenig überzogen. Besonders, weil er dazu führen kann, dass die eigentlich weiterhin bestehende inhaltliche Unabhängigkeit verschleiert wird. Es wirkt quasi so, als habe der Publisher bzw. sonstwer ein Review gekauft und beeinflusst, obwohl dem (auch hier wieder der Hinweis, zu meiner Zeit war das so und ich DENKE nur, dass es auch heute noch so sein wird) nie so war. Würde also zwar seinen Zweck erfüllen, hätte aber negative Folgen. Also zumindest sehe ich das so.
Darum weiterhin mein Fazit: Man muss ne gemeinsame Vorstellung entwerfen und in Grundzügen verschriftlichen. Dann wissen alle woran man ist und easy!