[Sammelthread] Games-News III (Teil 1)

Jo, denke das wird wie bei Spiderman in einer „Gold-Edition“ rauskommen. Auf PS5 angepasste, bessere Version des Hauptspiels, plus eben der Standalone DLC. Find ich gut, hab nämlich das Hauptspiel extra noch nicht gespielt, weil ich’s auf der ollen PS4 nicht mehr machen wollte. Dann kann’s bald endlich losgehen :slight_smile:

1 „Gefällt mir“

Das Hauptspiel ist bereits super, war auf der Ps4 Pro aufgrund der Lautstärke manchmal nervig.

1 „Gefällt mir“

Und ich hatte weder die Pro, noch ne Slim, sondern noch das Original-Teil^^ Last of Us 2 war stellenweise schon echt schwierig. Freue mich dann jetzt umso mehr.

Vielen Dank! :slight_smile:

Mich wundert eher, warum diese Diskussion - besonders hier im Forum - alle paar Monate aufs neue aufkeimt :beanjoy:

1 „Gefällt mir“

Ah, danke für die Info. Scheinbar ist die Rechtslage da nicht so eindeutig, wie ich dachte.

Naja weil 5-20€ nicht normal sind für ein MS Betriebssystem und die sicher immer dran sind zu verhindern, dass solche Keys verkauft werden (dürfen).
Zumindest sperren können sie die und man hat dann ein Problem nach nem Hardware-upgrade sein Win10 oder 11 zu aktivieren. Klar so lange man für 5€ nen neuen bekommt kein Ding.

1 „Gefällt mir“

Das Urteil, dass dies in Deutschland legal ist, stammt aus dem Jahr 2000 ^^

  • Hat man eine OEM oder Retail-Version von Windows 10 gekauft (nicht im Bios als OEM Version hinterlegt) hat man nach deutschem Recht keine Hardwarebindung. Man kann seinen Windows 10 Schlüssel mit neuer Hardware oder auch in einem neuen PC einsetzen.

  • Wichtig: Möchte man von vornherein keinen Ärger haben, dann braucht man seine digitale Lizenz nur an das Microsoft Konto binden und hat so die Möglichkeit Windows 10 neu zu aktivieren.

Würde also zur Sicherheit-Sicherheit den Key einfach an ein Mircrosoft-Konto binden und man hat Ruhe.

1 „Gefällt mir“

EUGH:

OLG Frankfurt

BGH:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=71321&pos=0&anz=1

und weil Gerichturteile lesen öde ist hier noch eine Zusammenfassung:

Zusammenfassung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als oberstes rechtssprechendes Organ der europäischen Union mit seinem Urteil für endgültige Klarheit gesorgt und den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt .

Der EuGH entschied zudem, dass der Software-Gebrauchthandel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online übertragene Software handelt.

Der BGH hat dann am 17.07.2013 hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtsfragen die Grundsatzentscheidung des EuGH vollumfänglich bestätigt.

Und auch bei Volumenlizenzen und deren Aufsplittung ist das Urteil des EuGH anzuwenden. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft.

In ihrer Urteilsbegründung stellten die 13 Richter der großen Kammer eindeutig fest, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der EuGH verfügte sogar, dass der Zweiterwerber bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen darf: „Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung“, so der EuGH. Der Gerichtshof ging damit deutlich über den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 hinaus.

Volumenlizenzen und deren Aufsplittung ebenfalls legal

In einem späteren Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft wurden die weiteren Konsequenzen des EuGH Urteils eindrucksvoll bestätigt: Das OLG Frankfurt entschied nämlich, dass das EuGH-Urteil auch bei Volumenlizenz-Verträgen und deren Aufsplittung anzuwenden ist. Eine Revision von Adobe wies der Bundesgerichtshof am 11.12.2014 vollumfänglich zurück (Az. I ZR 8/13). Damit wurde das Urteil des OLG Frankfurt letztinstanzlich bestätigt.

1 „Gefällt mir“

Nützt einem am Ende aber auch nix, wenn der Key dann doch nicht aus der EU ist, oder komplett illegal und man deswegen eine Hausdurchsuchung am Hals hat wie im März hundertfach passiert.

Vincent_Malloy hatte es weiter oben ja schonmal gepostet

Solmecke Video

https://youtu.be/WfvyAAgCP4I

Deinen Key machen sie uU trotzdem dicht. Aber das Risiko ist es Wert im Vergleich zu 120€.

Ja aber hast du dir das Video auch angesehen?

Der Kunde kann ja nicht überprüfen wo der Key erkommt, nichtmal Microsoft kann (oder will) das.

Und die Hausdursuchungen sind eine absolute Frechheit.

3 „Gefällt mir“

Einfach vorab abchecken, ob man einen echten OEM Key erwischt hat oder ein Volumen. In irgendeinem Artikel, den ich verlinkt habe, gibt es eine Anleitung, wie man das easy nachprüfen kann.

1 „Gefällt mir“

Nein, das ist nicht legal, weil das oft MAK Schlüssel sind die für Mehrfachaktivierungen nutzbar sind, aber nicht verkauft werden dürfen.

Deswegen gibt es da auch zwielichtige Händler, die dann dazu schreiben, dass der Key umgehend aktiviert werden muss (weil der gleiche Key x fach verkauft wird und jeder der den kauft theoretisch auf mehreren rechnern aktivieren könnte - bis die aktivierungsgrenze erreicht ist)

siehe auch:

:smiley: der war gut :smiley:

Schlechter geht es ja zumindest nicht mehr ^^

2 „Gefällt mir“

Ich hab mir jetzt mal das Dolmecke Video und den Kanal dazu angesehen. Er mg ja vom Fach sein, aber alleine diese Clickbait Titel bei jedem Video Regen mich direkt auf.

Dann frage ich mich wie du auf hunderte Hausdurchsuchungen kommst. Ich hab in keinem der 3 genannten Artikel etwas dazu gefunden. Überall wird von „einzelnen“ gesprochen.

Aber auch Solmecke nimmt das Ganze als Aufhänger zumindest für seine Videobeschreibung. Er könnte es auch erklären, anstatt sich darüber aufzuregen, denn worum geht es denn, um Softwarelizenzen. Also wird was „gesucht“? Richtig, das Gerät auf dem die Lizenz ist. Da wird sicherlich kein Haus auf den Kopf gestellt sondern einfach gefragt wo den der PC / Laptop sich befande…

Logischerweise sieht er die Sache mit dem Vorsatz (den es übrigens in unterschiedlichen Varianten gibt, zumal auch hier ein bedingter Vorsatz ausreichen dürfte) pro möglichen Mandanten. Es kann aber auch eben genau anders argumentiert werden und völlig offen ist wie das am Ende gesehen wird vom Gericht. (Voraussetzung ed handelt sich um einen illegalen Code)

3 „Gefällt mir“

Erinnert mich ein wenig an die Panik, dass Nintendo Konsolen oder handhelden Bricken kann :sweat_smile:

das halt ich für panik mache.

hab schon so viele win keYs auf ebay gekauft und keine post bekommen.

werd das auch in zukunft so machen.

laut meinem wissen ist der weiterverkauf hier in deutschland legal

1 „Gefällt mir“