Würde ich insofern verneinen, dass eine längere Schulzeit auch einen längeren Reifungsprozess zur Folge hat.
Ich könnte mir zwar vorstellen, dass das relative Bildungsniveau gleich bleibt (also z.B. würde Realschule nicht mehr 10, sondern sagen wir mal 12 Jahre dauern und das Abitur dann vielleicht 15 Jahre). Das Objektive Niveau könnte sich aber tatsächlich erhöhen (verglichen mit einem System, mit einer Realschule bis zum zehnten Jahrgang).
Ja aber da bin ich wie gesagt nicht sicher ob das reicht. Was würdest du denn streichen z.B. Nehmen wir mal folgende Punkte:
-Medienkompetenzen im Zusammenhang mit Sozialen Netzwerken und dem Internet insgesamt
-Verständnis über Netzwerke (Was sind IP-Adressen, was sind Mac-Adressen, usw.)
Was würdest du dafür streichen?
Also bei mir unterschied sich Geschichtsunterricht, Politik und Philosophieunterricht in der Oberstufe grundsätzlich vom Unterricht in der Unterstufe.
Na ja ich finde es ist schon ein erheblicher Unterschied zwischen wie stricke ich und wie funktionieren meine Rechte in einem demokratischen Staat z.B.
Also verstehe ich dich richtig, du sagst, dass die technologische, soziale und kulturelle Entwicklung quasi eine Nullnummer ist. Es kommt immer nur so viel Wissen und Neues rein, wie obsolet wird? Das kann ja beispielsweise im Fach Geschichte schon mal nicht so sein.
Weil ich weiß wie ich in dem Alter war und auch wie meine Klassenkameraden waren und daraus ziehe ich meinen Schluss. Und dann gab es auch noch einen krassen Unterschied zwischen den Zweigen (also Gymnasium, Real und Haupt).
Vielleicht sind heute die Kinder und Jugendlichen reifer als ich und meine Klassenkameraden waren, diese Tendenz sehe ich aber eigentlich eher nicht.
Klar, je länger die Schulpflicht ist, desto länger muss der Staat eine gewisse Unterstützung bieten (vorausgesetzt meine Vermutung stimmt).
Eigentlich nicht, wo hast du das her? Das GG legt nur fest, durch Art 7, dass die Bildung Ländersache ist (und noch ein Paar Dinge, die hier irrelevant sind).
Die Schulpflicht ist Ländersache.
(1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.
Art 7 GG - Einzelnorm
Welche Mittel gibt es bereits jetzt, das habe ich jetzt nicht ganz verstanden.
Nicht ganz, habe ich gerade nachgeschaut:
„Es besteht allgemeine Schulpflicht. Ihrer Erfüllung dient grundsätzlich die Volksschule mit mindestens acht Schuljahren und die anschließende Fortbildungsschule bis zum vollendeten achtzehnten Lebensjahre“, heißt es in Artikel 145 der Weimarer Verfassung
Die Kinder gingen im Kaiserreich in der Regel acht Jahre in die Schule und zwar vom sechsten bis zum 14. Lebensjahr. Das galt zumindest für Kinder, die in Preußen lebten. In Bayern sah das wieder anders aus, da galt die Schulpflicht bis zum 13. Lebensjah
Schule zur Kaiserzeit - Kaiserzeit | Zeitklicks.
Fraglich wäre inwieweit diese Schulpflicht mit der heutigen zu vergleichen wäre.