Hängt davon ab, warum es in Deutschland verboten ist bzw. ob es indiziert, beschlagnahmt, verfassungswidrig, nicht geprüft oder aus anderen Gründen nicht öffentlich gespielt / beworben werden darf.
Jap ist leider indiziert deshalb lass ich das mal lieber. Nicht das der TimoW noch mit seinem Guilty-Hammer um die Ecke kommt.
Du kannst den Namen ja verändern
Mhm
Also Erntemaschine auf Englisch würde ich sagen, den Rest müsst ihr selber herausfinden.
Na dann ist es ja einfach.
https://images-na.ssl-images-amazon.com/images/I/51IJdUPOelL.SX466.jpg
Ja kommt fast hin
Das würde sich aber wirlich gut eignen. Naja vllt in 5 Jahren, wenn die Frist abläuft
Ist das überhaupt ein Problem? Ich hab das Spiel vor ein paar Monaten als LP auf nem anderen deutschen Kanal gesehen.
Senderlizenz ist wohl das Problem.
Das interessiert mich jetzt… werde wohl mal ein LP stalken müssen
Der ganze Stream ist aber doch eh ab 18.
Ja, aber indiziert darf halt nicht.
Darum musste ja Phantasmagoria 2 auch von Rocket Beans Youtube Channel runter und ist jetzt bei Gregors Privatkanal.
Indizierte Sachen dürfen normalerweise aber schon ausgestellt werden wenn das Publikum mindestens 18 ist.
Sie dürfen es trotzdem nicht, ich glaube, es hat was mit der Sendelizenz zu tun, bin aber nicht sicher. Wie gesagt, siehe den Phantasmagoria-Fall.
Das Spiel ist total irre da kann nicht viel mithalten finde ich. Die beiden würden sehr sehr verstört werden.
Trägermedien, deren Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien nach § 24 Abs. 3 Satz 1 bekannt gemacht ist, dürfen nicht […] an einem Ort, der Kindern oder Jugendlichen zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, ausgestellt, angeschlagen, vorgeführt oder sonst zugänglich gemacht werden
Hier gibt es nicht die Ausnahme wie für ab-18-Medien mit der Jugendschutzdatei.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass man Wikipedia-Artikel verlinken darf :D. Du darfst ja auch über Mord reden, auch wenn der verboten ist
Würde mich echt mal interessieren ob sie es tatsächlich nicht dürfen oder ob sie es nicht machen um Probleme im vorhinein zu vermeiden.
“Nicht an einem Ort, der Kindern oder Jugendlichen zugänglich ist” Da der Sender offiziell ab 18 ist ist es ein Ort der Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich ist. (Darüber inwiefern jetzt der Stream tatsächlich nicht zugänglich ist lässt sich natürlich streiten, bei Pornoseiten reicht ja aber auch ein einfacher Button mit dem man bestätigt über 18 zu sein.)
Edit: Übrigens sagt die Aufnahme in die Liste jugendgefärdender Medien erstmal noch nichts über indizierung oder mögliche Beschlagnahme aus, dazu müsste dann auch geklärt sein um welche Liste es geht.)
Nicht wenn der Betreiber in Deutschland sitzt. Aber wir schweifen hier glaube ich ab mit der Diskussion
Naja, wurde 97 indiziert, also in 5 Jahren ready to go full Flaum