Twitch erwägt Ausschluss von EU-Nutzern

In dem Fall ist aber das Tutorial das eigenständige Werk in dem das Lied “zitiert” wird.

Ein Tutorial als reine Anleitung zur Reproduktion eines Werkes ist kein eigenständiges Werk.

Das hat wer entschieden?

Oder halt ein Cover, welches ja rechtlich ok ist.

Auch ein Cover benötigt eine Lizenz.

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Ich möchte mal vorsichtig auf folgenden Thread hinweisen, in dem das gleiche diskutiert wird:

Mir scheint, als geht es hier gerade nicht mehr um eine Ankündigung von Twitch (die im verlinkten Thread übrigens auch diskutiert wurde).

Also irgendwie bewegen wir uns hier in Gefilden, wie beim Kindergarten und der GEMA.
Rechtlich ist es vielleicht ok, dass die GEMA beim Kindergarten abkasiert, weil die Kinder ein geschütztes Lied gesungen haben.
Moralisch und sozialverträglich find ich es dennoch ziemlich daneben.

Vielleicht weil GEMA so ein negativ aufgeladener Begriff ist. Mal ein konkretes Beispiel: Was ist in dem Fall, in dem hinter GEMA ein nicht sonderlich reicher Künstler steckt, der mit dem Lied ein Glücksgriff gelungen ist? Verdient der es nicht, dass der Kindergarten etwas Geld an ihn zahlt, wenn der dessen Lied nutzt? Ich finde es moralisch richtig, dass der Künstler dann auch etwas Geld bekommt. Wenn der Kindergarten das nicht möchte, können sich die Kindergärtner/innen ja selber ein Lied ausdenken, das sie mit den Kindern singen.

What? o.0 Und wenn ich im Auto mitsinge dann am besten auch noch? (Ja ich weiß ist übertrieben, aber bitte…)

ja, das ist übertrieben, das ist doch privat. wenn Kindergartenkinder vom Kindergarten aus öffentlich singen ist nicht privat

(https://www.stern.de/panorama/fuers-singen-bezahlen-gema-mahnt-kindergaerten-ab-3871830.html)

als schule / lehrer kann ich doch auch nicht einfach unterrichtsmaterialien kopieren ohne den urheber dafür zu entlohnen

Auch hier ist es wichtig, sich die Details anzuschauen. Natürlich darf im Kindergarten soviel Gesungen werden, wie gewünscht, ohne das dafür GEMA abgaben zu zahlen sind.

Es gibt aber zwei entscheidende Ausnahmen:

  1. Die Liedtexte und Noten werden an die Kinder/Eltern verteilt
  2. Es findet eine öffentliche Aufführung statt - beispielsweise ein Sommerfest

das würde ja bedeuten das zur EU nicht die in den Ländern nicht mehr tragbaren Politiker abgeschoben werden :aluhut:

Muss ich widersprechen. Jeden Zugang zu moderner Kunst monetär verschließen, ist halt schon ziemlich 20. Jahrhundert.

Ach, komm.

Ja, das ist doch kein Hexenwerk? Wie viele Kindergärten gibt es? Wenn jemand ein gutes Lied hat stellt er es mit der entsprechenden Lizenz online und dann haben alle etwas davon

Kindergärtner sind keine Komponisten.

müssen sie ja auch nicht sein

Verlangst du von denen dann auch, dass sie selber Spiele entwickeln und Spielzeug bauen?

Müssen dann auch in Zukunft Let’s Player ihre Spiele selber programmieren?

Nein, das Spielzeug haben sie ja gekauft und damit auch die Erlaubnis das zu verwenden

Wenn sie sich keine Lizenz holen, das urheberrechtlich geschützte Werke verbreiten zu dürfen, dann ja

Und wann wenn sie das Spielzeug von Eltern geschenkt gekriegt haben und - Gott bewahre - der Urheber/Vertrieb dabei nicht nochmal abkassieren kann?

Wenn ich meine gekaufte DVD an dich weitergebe, muss ich dann auch nochmals bezahlen? :thinking: