[Vorschlag] Best of Beans auf RBTV ausstrahlen !

Vorschlag steht oben. “Best of Beans” macht richtig geile Monatsrückblicke, die es verdient hätten auf RBTV zu laufen.

MFG !

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Absolut!

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Diesen Wunsch kann ich nur unterstützen! Mein Beitrag hier dient somit dem “Push” dieses Threads, damit ihn möglichst viele finden und liken mögen.

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Stimmt!

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Absolut!!! Kein Mehraufwand für die Bohnen und super Werbung für den Sender

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Würde mich auch freuen, wenn diese Videos über den Sender laufen würden. *push*

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Wären sicherlich tolle Filler für die Bohnen, jedoch kam es mir anfangs, als BestofBeans angefangen hat so vor als wolle er/sie damit Geld verdienen. Müssten sich die Bohnen halt mit @Best_of_Beans auseinandersetzen und sich auf was einigen.

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Wenn ich mich richtig erinnere, gabs irgendein Problem damit, dass er noch minderjährig ist (knapp vor der Volljährigkeit). Zumindest hatte er selbst mal etwas in der Richtung geschrieben. Ist vielleicht ein Hindernis, wenns um ne Entlohnung oder ne Vertraglichkeit geht, keine Ahnung.

Ansonsten klar, irgendwie mal aufn Stream bringen, wär doch schade drum.

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A-b-s-o-l-u-t! :slight_smile:

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Richtig gute Idee, das kostet nix und ist ne super Werbung. Gerade bei Shows mit Gästen die ihre eigenen Fans mitbringen kann man so zeigen was RBTV sonst noch kann.

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Was @TechInterMezzo sagt :wink:

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Inwiefern ist das ein Hindernis? Sofern ich weiß, dürfen auch minderjährige Geschäfte abschließen und Verträge unterzeichnen, wäre sonst ne Scheiß Pubertät :stuck_out_tongue:

War da nicht mal die Regel, dass man mit eurem Material keinen Reibach machen darf? :smiley:
Seid halt mal die Coolen und strahlt es einfach aus …

@anon12989251 @aleksf Die genaue Begründung bzw. deren Hintergründe sind mir nicht bekannt. Wollte nur damit sagen, dass das Thema schon hier (und mit Best of Beans) besprochen wurde.

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Ja aber wenn ihnen dadurch ein rechtlicher Nachteil entsteht, sind solche Verträge schwebend unwirksam. D.h. so bald deine Eltern (im Nachhinein) sagen nö, gilt der Vertrag nicht. Es gibt aber auch Außnahmen, wenn man z.B. das Geld für ein Produkt in voll mit Geld begleichen kann, das einem zur freien Verfügung steht.

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Ja, aber auch schwebende Verträge haben Gültigkeit, solange sie nicht annulliert werden. Sofern also die Eltern nicht nein sagen, sollte es daran nicht scheitern. Und ich denke die kann man im Zweifel schon fragen.

Nein eben nicht, zumindest wenn mans ganz eng nimmt wird der Vertrag erst durch Zustimmung der Eltern gültig oder ist es von Vornherein, wen die Eltern vorher zugestimmt haben. Ich will aber auch keine Grundsatzdiskussion anzetteln zumal wir gar nicht wissen, ob das der Grund ist und man das Einverständnis der Eltern, wie du sagst, einfach einholen könnte. Außerdem will ich auch gar kein Urteil über den hypothetischen Fall hier abgeben. Ich hab das vor Jahren in der Oberstufe gelernt und da haben wir das an Kaufverträgen durchexerziert, wie es bei Werksverträgen aussieht weiß ich nicht. Ich wollte nur sagen, dass das eben juristisch nicht ganz so einfach ist wie bei Volljährigen.

Das doch Schade.

@Best_of_Beans , ich biete mich als dein Manager an, damit das mit der Ausstrahlung auf RBTV klargeht! Ruf mich an unter 0800-IMANAGEYOU!

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Da es ja nach wie vor euer Material ist, sollte es egal sein ob er minderjährig ist oder nicht, selbst wenn ein Pokemon euer Material zusammenschneiden würde wären alle Rechte noch bei euch und ihr könntet es ausstrahlen

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