War verfassungsfeindliche Inhalte senden nicht rechtlich etwas problematisch?

Ich frage mich gerade, ob es rechtlich nicht nötig gewesen wäre, die letzte Folge von Speedrundale einer Nachbearbeitung zu unterziehen. Man hatte die dezent schlechte Idee Wolfenstein zu zeigen. Resultat: Man sendete 2 Hakenkreuze und 2x Heil *, hat dies auch auf YouTube hochgeladen und wird es morgen 14:14 wiederholen.

Auf der anderen Seite ist RBTV evt. einfach nur besser informiert als ich. Hat sich also einfach nur rechtlich was geändert oder ist das bei Internetsendern egal?

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Ist das Spiel indiziert? Wenn nein, warum sollte dann die Sendung strengeren Kriterien unterliegen? (ernst gemeinte Frage)

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Die Originalfassung ist auf dem Index, aber das bedeutet “nur” dass man sie nicht vertreiben darf und der Zoll dürfte sie einziehen. Quelle: 3min Wikipedia
edit: hab gedacht es wurde das alte wolfenstein gespielt, aber es geht um wolfenstein The Old Blood

Die Hakenkreuze und Parolen darf man nicht verbreiten, öffentlich verwenden, herstellen oder aufbewahren (zum Zweck, dass man sie später verwenden/verbreiten möchte).

Ausgenommen hiervon sind Handlungen der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlicher Zwecke (§ 86a Abs. 3 i. V. m. § 86 Abs. 3 StGB).

Spiele fallen unter Kunst, Speedruns unter Forschung? Keine Ahnung, aber das ist zumindest die rechtliche Grundlage denke ich. Quelle: weiter 3min auf Wikipedia

War es nicht schon immer das Problem, dass Spiele eben nicht als Kunst anerkannt sind? Darum müssen doch die ganzen Deutschen Versionen bereinigt werden, während Filme mit Hakenkreuzen um sich werfen können.

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Die gespielte Version des Spiels ist in Deutschland nie erschienen, daher auch nicht indiziert. (Laut ogdb.eu zumindest - in der Liste der BPjM nachzugucken, wär mir jetzt zu viel Arbeit.)

Die Darstellung verfassungsfeindlicher Symbole ist natürlich trotzdem problematisch, auch wenn dafür gewissen Freiheiten für Medien eingeräumt werden, die der Berichterstattung dienen. Inwieweit diese Freiheiten bei einem Video über einen Nazi-Zombie-Spiel-Speedrun gelten würden, kann ich aber nicht sagen.

Also von einer indizierung lässt sich nichts finden. Allerdings denke ich, dass die Symbolik schon wieder ein ganz anderes Thema ist.

Glaube auch das die Symbolik Probleme bereiten dürfte, aber immer dran denken: Wo kein Kläger da kein Richter :wink:

Ähem…die Originalfassung ist nicht erschienen, weil sie nicht erscheinen durfte. Aus dem Grund ist in den meisten deutschen Diensten, allen voran Steam, nur die DE aka geschnittene Fassung verfügbar.

Ergo: schleunigst die Szenen rausschneiden / unkenntlich machen. Gerade bei YT, sobald es hochgeladen ist, fängt man sich so ratzfatz einen Strike.

Auch gerade nach dem letzten B.E.E.R.D.S. sollte man vielleicht etwas besser aufpassen, was gesendete Inhalte mit einer Senderlizenz angeht…

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Moin zusammen,

vielen Dank für den Hinweis und natürlich ist das NICHT OK. Wir nehmen die Folge Speedrundale jetzt erstmal runter und bearbeiten Sie sodass es da keine rechtlichen Probleme mehr gibt.

Sorry dafür!

Beste Grüße
Steffen

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Bethesda hätte die Fassung schon in Deutschland veröffentlichen können, dann wär sie halt beschlagnahmt worden …

Passt aber auf, geht ja scheinbar nicht nur um die Hakenkreuze und das Ansprechen des Führers, sondern es musste? (wurde zumindest) ja scheinbar für die deutsche Version der komplette Gegner in “das Regime” umgenannt / werden.

Dunno wie relevant das ist.

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Jetzt denk noch einmal ganz genau über deinen vorherigen Post nach.

Ich habe ursprünglich nur auf die Frage geantwortet, ob das Spiel hier indiziert ist, was es nicht ist. So etwas kann nämlich nur nach einer Veröffentlichung geschehen. Erst nach dieser wird nämlich geprüft, ob ein Medium jugendgefährdend ist oder einen Straftatbestand erfüllt. Veröffentlichungsverbote werden nicht erteilt.

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Faktisch richtig, im Kontext aber nicht.
Wenn das Spiel den Strafbestand erfüllt und genau deswegen auch nicht in Deutschland veröffentlicht wurde, kann ein Inhaber der Senderlizenz trotzdem Probleme erhalten. Ergo war der Hinweis hier völlig korrekt und gut, deswegen hat Steffen ja auch direkt positive Rückmeldung gegeben.

:slight_smile:

Genau das hab ich doch geschrieben?

Nein.

Wir benutzen sogar den selben Wortstamm, um die Situation zu beschreiben! Den Hinweis des Threaderstellers habe ich übrigens zu keinem Zeitpunkt angegriffen, sondern lediglich eine Frage beantwortet.

Die BPjM kann auch Spiele indizieren, die nie offiziell in Deutschland vertrieben wurden. Aber das ist hier auch egal, sie indiziert >keine< Spiele nur wegen Verwendung von Symbolen nach § 86a StGB, da hier alleine keine Jugendgefährdung vorliergt. Nach § 15 Abs. 2 JuSchG werden Spiele mit Inhalten nach § 86 StGB als (schwer) jugendgefährdend indiziert (Propagandamittel), aber nicht § 86a StGB (Kennzeichenverwendung). Die Gewalt in der USK-Version ist inhaltsgleich mit der der int. Version (bis auf eine Szene, was aber im Gesamtkontext irrelevant ist); somit kann das kein Indizierungskriterium sein, da die USK bereits die Gewalt als nicht jugendgefährdend eingeschätzt hat (sie darf solche Titel nicht freigeben), und die BPjM sich daran halten muss.

Wer sagt, dass sie nicht erscheinen darf? Diverse Volljuristen sagen, dass das möglich sein sollte. Finde mir mal einen, der nicht mehr glaubt, dass Spiele unter die Sozialadäquanzklausel nach § 86 Abs 3 StGB fallen können. Die Publisher wollen es halt nicht versuchen. Bei Filme fällt ja jeder (Unterhaltungs-)Schrott drunter…

Ergo ist es auch unnötig, dass RBTV sich hier selbst zensiert. Es ist aber typisch deutsch und so funktioniert unser Rechtssystem nun mal. Auf einen Rechtsstreit hat ja keiner Bock.

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Pragmatismus. Es ist sinnfrei es zu versuchen, weil keiner Lust auf einen ausgedehnten Rechtsstreit hat, der meist teurer wäre, als einfach eine angepasste Version zu veröffentlichen; hinzu kommt, dass jeder, der die Originalversion wirklich haben möchte diese auch ohne Probleme bekommen kann.

RBTV muss hierbei besonders aufpassen, zum einen wegen der Senderlizenz, zum anderen aber auch weil sie nicht einmal im Ansatz die finanziellen Mittel für ein Verfahren hätten.

Im Falle von Wolfenstein kann theoretisch noch eine Indizierung auf Grund von Gewaltdarstellung stattfinden, da die beiden Versionen nicht inhaltsgleich sind, in der deutschen Version gibt es einige kleinere Änderungen wie z.B. ein nicht im Betrieb befindliches Krematorium, praktisch hätte man vor Gericht aber keine Chance da als Grund anzuführen.

Ach, einfach drauf ankommen lassen… die Community zahlt das schon. Funktioniert bei Fernsehkritik-TV doch auch :laughing:.