Almost Daily - Artikel 13

Im MoinMoin hat @budi folgende Personen angekündigt:

  • Linus Neumann - hardcore Gegener
  • Robin Blase - nicht ganz so hardcore Gegner
  • Christopher Borgmann - Rechtsanwalt, kA ob er dafür oder dagegen ist.

Wenn dann gesagt wird “Wissenstransfer vor Parolen” ist es natürlich fragwürdig, inwiefern Aktivisten wie Linus Neumann ein neutrales Wissen vermitteln oder es so darstellen, wie es für ihre Ziele notwendig ist.

Habs grad noch mal nachgehört und hab da was falsch verstanden. Dachte Micki Meuser wäre auch dabei. Budi hat aber nur allgemein über dessen Meinung geredet.

/Edit: Am Ende kann ja nur mit denen diskutieren, die Zeit und Lust haben. Ich hoffe natürlich, dass sie noch mal jemanden von der Verlagsseite oder aus der Politik bekommen. Wenn das aber nicht möglich ist, dann hab ich immer noch lieber eine eher einseitige Diskussion (solange da sachlich aufgeklärt wird) als gar keine.
Denn abseits von Pro oder Kontra gibt es einfach noch ne ganze Menge an falschen Vorstellungen über diese Urheberrechtsreform und Artikel 11-13 insbesondere.

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Falls die Befürworter von Artikel 13 in der Diskussion zu kurz kämen, fände ich das sehr schade. Diese EU-Richtlinie wird gerade im deutschen Raum häufig auf Basis von Missverständnissen kritisiert. Das ist ärgerlich, weil so die tatsächlichen Kritikpunkte untergehen.

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Schade eig, dass jemand wie Herr Kaschke so Kamerascheu ist. Er kritisiert da viel, wie die Diskussion geführt wird und ist, glaube ich, auch eher für die Reform.

Das Problem ist wahrscheinlich eher, dass die aktuelle Diskussion (insgesamt) gegen die Reform geführt wird, obwohl die Intention der Reform absolut super ist. Nur eben die Umsetzung - also die aktuelle Formulierung - ist schlichtweg nicht sinnvoll.

Leider geht genau diese Differenzierung beidem Trend “gegen Artikel 13 zu wettern” fast immer unter.

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3 Beiträge wurden ein(e) bestehende(s) topic verschoben: Artikel 13 oder wieso RBTV und der Großteil des Internet Probleme bekommen könnte

Am Mittwoch kommt das von Budi im gestrigen Moin Moin erste Almost Daily zu Artikel 13 es wird ein Almost Daily Spezial sein. Budi ist dabei und es gibt Gäste. Die hat Budi auch schon im Moin Moin erwähnt. Mal will ja mehrere Almost Daily zu diesem Thema machen mit unterschiedlichen Gästen. Soll dann um 19:00 aufgezeichnet losgehen.

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Wie ist eig die Position zur geplanten EU Urheberrechtreform seitens RBTV?

Ich denke das werden wir im Almost Daily erfahren

Es geht sogar 90 Minuten mit Werbebreaks und fängt schon um 18:30 an.

Als Content Creator deren Content zu einem großen Teil auf Inhalten von Dritten basieret sollte die Meinung zu Artikel 13 eigentlich klar sein ^^

Hmm, aber gerade RBTV versucht doch im Gegensatz zu eigentlich allen großen Streamern alles korrekt und rechtlich abgesichert zu machen. Ich mein, man hat ja proaktiv sich damals eine Sendelizenz geholt, obwohl die eigentlich nur Nachteile bringt. Auch verzichtet man z.B. konsequent auf GEMA Musik und achtet penibel darauf, keine Film- und Serienausschnitte wie in den React to Videos zu zeigen.
Let’s Plays werden sowieso nicht betroffen sein, da werden die Publisher den Streamern gern Lizenzen überlassen.

Wie gesagt, bis auf ein, zwei Ausnahmen wie bspw. Verflixxte Klixx wird Artikel 13 RBTV deutlich weicher treffen als beispielsweise Simon Desue (oder wie man den schreibt)

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Beachte einfach mal folgende Probleme:

  1. Kino +:
    Nutzung von Inhalten Dritter (Trailer), kann durch Uploadfilter (die mit Artikel 13 hand in hand gehen) zum Problem werden. Derzeit kein Problem da Whitelisting durch die Studios.

  2. Badabinge:
    Gleiches Problem, ebenfalls derzeit durch Whitelisting kein Problem.

  3. Game Two
    Was wenn einem Publisher die Berichterstattung nicht gefällt? Dürfte hier zwar am wenigsten zutreffen, da mit Funk/ÖR da ein starker Partner an der Seite steht und die Publisher da eher nicht wie gegen einen einzelnen Youtuber vorgehen können.

Ich gebe dir zwar Recht, dass RBTV weniger darunter leiden wird als einzelne Youtuber, treffen wird es sie aber auch. Gab ja wohl auch schon Fälle, dass Warner US RBTV Videos geclaimed hat wo die Erlaubnis von Warner Deutschland vorlag.

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Ich denke „seriöse“ Kanäle wie rocketbeans (hinter denen eine Firma mir mehreren Millionen umsatz steht) würde im Falle des Artikel 13 ein whitelisting von Google bekommen. Dafür müssen sie Schäden übernehmen, die sie YouTube verursachen

Google darf Kanäle nicht eigenmächtig whitelisten, aber wie @Shimmy979 bereits geschrieben hat, besitzt RBTV schon heute die Lizenzen für alle relevanten Inhalte.

Jedes Game mit Songs im Soundtrack.
Nicht ohne Grund werden spiele wie Schlacht um Mittelerde, Tony Hawk Pro skater etc leider ohne den ikonischen Soundtrack letsplayed da die Videos mit Pech sonst gesperrt werden.

Ist ja jetzt schon der Fall, wo jedoch zumindest erstmal sich jemand beschweren muss oder der crawler das Video finden.

Wenn aber im Voraus jetzt schon jedes Video von einem Algorythmus geprüft wird, kannst es ja bald vergessen irgendwas mit Musik zb zu nutzen.

Dass Artikel 13 kacke ist, denk ich ja auch. Und gerade im Falle von Let’s Plays mit GEMA Soundtrack hätte man jetzt die Chance gehabt, das ganze mal ordentlich zu regeln.

Aber wie du auch selber sagst: RBTV achtet ja jetzt schon darauf, dass z.B. die Musik aus ist und alles ordentlich abläuft. Und um RBTV im speziellen ging’s ja gerade.

Ja, wie gesagt, RBTV hat die Lizenzen zum Trailer zeigen ja schon, sonst gäbe es heute bei jeder Kino+/Bada Binge Folge Probleme.
Leider wird trotzdem ab und zu was zu Unrecht geclaimt und das ist ja auch mM nach der große Schwachpunkt von Artikel 13, aber wie gesagt: Großartig was ändern wird sich vemrutlich auch mit Artiekl 13 für RBTV nichts. Zumindest nach außen hin.

Wenn es zum Overblocking kommt, ist es vollkommen irrelevant, ob RBTV etwas darf oder nicht.

Das ist doch der ganze Witz der Sache, dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch Videos geblockt werden, die eigentlich rechtmäßig sind…

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frage mich z.b. Bei NDA treten Künstler auf und promoten ne Platte und sagen zu RBTV “jo darfste streamen/uploaden” RBTV hat also das Recht/bzw die Lizenz und nun laden die es auf Youtube hoch.

Muss nun Youtube die Lizenz von dem Künstler haben ?
Muss RBTV nun Youtube nen Wisch zeigen das RBTV die Lizenz hat ?
etc etc …

Artikel 13 sieht vor, dass bestimmte User Uploaded Content -Plattformen wie YouTube Lizenzvereinbarungen mit den Rechteinhabern abschließen müssen.

Also müsste der Künstler an Youtube auch noch ein Wisch abtreten oder der Künstler gibt die Rechte “für den Auftritt” komplett an RBTV ab und Youtube erhält die Lizenzn von RBTV ? Wobei Youtube dann immer “glauben” müsste das Videos von RBTV immer die Rechte der Künstler enthalten ?

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Hmm, keine Ahnung, aber da kann dir bestimmt @anon57107121 weiterhelfen. Er/Sie/Es kennt sich ganz gut mit dem Text aus.