[Archiviert] Kino+ Sammelthread

Wie eigentlich immer, eine super unterhaltsame Spezialausgabe. Ich hoffe wirklich, dass die Fortsetzung kommt. Es ist einfach toll Leuten dabei zuzuhören, wenn sie sich mit Leidenschaft über Themen unterhalten, die ihnen am Herzen liegen. Da werden Plädoyers für den persönlichen „Liebling“ gehalten, die so manchen Anwalt vor Neid erblassen ließen.:grin:

Ich finde die bisherige Liste hervorragend, eben weil sie so viel persönlichen Einschlag der vier Teilnehmer hat und nicht unbedingt die Bösewichte enthält die bei einer weltweiten Umfrage auf den Plätzen 1 bis 10 wären und das auch, obwohl sie sich von meiner Top 10 bisher deutlich unterscheidet.

Allerdings muss ich auch sagen, dass ohne den T-1000 die Wahrscheinlichkeit gar nicht so gering wäre, dass selbst ich die bisherige Truppe besiegen könnte. :wink:

Ist eh ne total interessante Geschichte …
Zwischen Edison und Tesla/ Westinghouse, bin gespannt :slight_smile:

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Coole neue Folge, aber STORY OF RICKY ist in allen Formen und Farben in Deutschland beschlagnahmt.^^ :smiley: Letzte mal 2005. Ich glaube, da muss man nochmal schneiden oder piepen. :smiley:

So weit ich weiß gibt es eine legale Fassung für Deutschland. Bis zur Unkenntlichkeit geschnitten, aber legal. Und es gibt ein limitiertes BD-Mediabook für den deutschen Markt.

Es gibt eine stark zensierte Videokassette, die meines wissens nach indiziert ist und vor wenigen Tagen wurde auch eine Fassung von Laser Paradise indiziert (und demnächst dann wahrscheinlich auch wieder beschlagnahmt). Es greift ja bei Indizierung und Beschlagnahme auch die Inhaltsgleichheit, soweit ich weiß. In Österreich gibt’s den Film in zahlreichen Varianten da hast du recht (hab auch eine davon zuhause). Super Film, aber ich glaube nichts worüber man hierzulande offiziell reden darf. Zumal ihr ja nur von Szenen redet, die in der vermeintlich legalen Fassung nicht drin sind.^^ Da könnt ihr lieber über Braindead reden, da gibt’s eine zensierte Fassung - aber nicht über die Rasenmäherszene. :smiley: Hach, die gute alte BPJM. xD

Mir waren die Bösewichte aus den Listen oft etwas zu stilistisch. Viele Mafiosi und clevere charismatische Charaktere.
Mir fehlt da einfach ein wenig das pure Böse.
Bei dem Bösewicht denke ich da eher an den Imperator, Sauron oder Scar, dem personifizierten Bösen eben.
Solche Charaktere gehören da mMn auch noch drauf.

Für mich ist Darth Vader leider auch eher ein Antiheld als der Bösewicht.
Er ist böse, keine Frage, schließlich hat der Alderaan zerstört usw., aber schon alleine in dem Film befindet sich ein größerer Bösewicht dem er gehörig ist, der Imperator.
Der Imperator ist das Böse wenn man so will und Darth Vader hat aus Liebe zu seiner Familie das Böse besiegt.

Er ist eine der tragischsten Figuren und mit Sicherheit kein Held, aber für mich ist er auch nicht der Bösewicht, den er in der Popkultur Welt darstellt.

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Ja, hab auch schon öfter Anekdoten / Episoden aus dieser Rivalität gehört oder gelesen und fand das meiste davon sehr interessant. Zum Glück habe ich allerdings den Großteil davon schon wieder vergessen, was für mich die perfekte Vorraussetzung ist, in den Film zu gehen :grinning:. Und Cumberbatch und Shannon gegeneinander spielen zu sehen, wird eh ein Fest, da bin ich mir jetzt schon sicher.

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Na dann hoffen wir mal das Beste :smile:

Captain Vidal aus Pan’s Labyrinth

gehört für mich unbedingt auf die Liste

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Einer der Hauptgründe warum Story of Ricky in meinem Freundeskreis so einen hohen Kultcharakter besitzt, ist die unterirdisch miese deutsche Pornosynchro. Sie passt einfach perfekt zum Rest des Films. :smile:

Ich glaube wenn wir den Film, wie Schröck damals, auf kantonesisch gesehen hätten, dann hätte der nicht halb so viel Eindruck hinterlassen.

Aber OT ist doch immer besser :sob:

Naja Darth Vader ist halt der Drache und nicht der Big Bad.

Aber es stimmt, die Figur hat durchaus eine innere Zerrissenheit.

Bezüglich der positiven Nennung von indizierten (bzw. hier: beschlagnahmten) Filmen, habe ich mal etwas recherchiert.

  1. Story of Ricky ist wegen seiner Gewaltdarstellungen nach § 131 StGB bundesweit beschlagnahmt (Quelle: http://www.schnittberichte.com/svds.php?Page=Titel&ID=1645).

  2. Strafbar ist nach § 131 StGB im Wesentlichen das Verbreiten und das der Öffentlichkeit zugänglich Machen. Werbung für ein solches Werk ist nur dann strafbar, wenn es der Verbreitung oder dem zugänglich Machen dient. (§ 131 Abs. 1 StGB; https://dejure.org/gesetze/StGB/131.html) Hier ist die Crew der Bohnen erstmal aus dem Schneider.

  3. Nach § 15 Abs. 2 Nr. 1 des Jugendschutzgesetzes unterliegen beschlagnahmte Medien ebenfalls den Beschränkungen von indizierten Medien (https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__15.html).
    Diese finden sich in Absatz 1 des § 15.
    Interessant in diesem Fall ist die Nummer 6:

Trägermedien, deren Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien nach § 24 Abs. 3 Satz 1 bekannt gemacht ist, dürfen nicht öffentlich an einem Ort, der Kindern oder Jugendlichen zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, oder durch Verbreiten von Träger- oder Telemedien außerhalb des Geschäftsverkehrs mit dem einschlägigen Handel angeboten, angekündigt oder angepriesen werden.

Es handelt sich hierbei um die sogenannten Werbeverbote (https://www.bmfsfj.de/blob/94082/3711cb37be8733a15a3c605cf326ee63/jugendschutzgesetz-jugendmedienschutz-staatsvertrag-data.pdf, Seitenzahl 52)

  1. Wie der Begriff der “Werbung” juristisch genau definiert ist, ist zunächst umstritten, muss sich aber nicht um eine gewerbliche Werbung handeln, die dem Werbenden etwas nutzt. Es genügt, wenn das wohlwollende Interesse von Jugendlichen geweckt oder gefördert wird (http://www.jms-report.nomos.de/fileadmin/jms/doc/Aufsatz_JMS-Report_12_02.pdf, Seitenzahl 4).

Besonders interessant ist ein Urteil des OLG Hamburg vom 10. November 2006 (Volltext: https://openjur.de/u/86246.html).

“Unter einem Anpreisen sind die lobende oder empfehlende Erwähnung und Beschreibung, die Hervorhebung von Vorzügen, die Anerkennung günstiger Wirkungen, die rühmende Darstellung sowie die Beimessung hohen Wertes zu verstehen (RGSt 37, 142, 143).”

Eine Gegenmeinung verlangt zusätzlich, dass es u.a. einen Hinweis auf eine mögliche Bezugsquelle geben muss (also wenn hier kinox oder sonstwas geannt worden wäre).
Das Oberlandesgericht hat dies verneint. Es genüge die Empfehlung.

“Die erforderliche abstrakte Gefährdung folgt schon daraus, dass das Interesse der Erklärungsempfänger an einem indizierten Medium geweckt und die Werbung zum Anlass genommen werden kann, sich um einen Bezug zu bemühen. Mit den Möglichkeiten des Internets ist ein Weg zu möglichen Bezugsquellen ohnehin problemlos möglich.”


Da ich kein Anwalt bin, vermag ich das nicht abschließend zu klären, besonders da das Thema (wie so oft) in der Juristerei unterschiedliche gelöst wird. Ich nehme mal an, dass die Bohnen einen Medienanwalt haben und dadurch mit dem Thema umzugehen wissen. Immerhin wäre die Strafe:

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 15 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 oder 6 […] ein Trägermedium anbietet, überlässt, zugänglich macht, ausstellt, anschlägt, vorführt, einführt, ankündigt oder anpreist. (http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__27.html)

Persönlich komme ich erst jetzt dazu, mir die Sendung anzuschauen. Solltet ihr zu überschwänglich über den Film gesprochen haben, würde ich persönlich zumindest einen anwaltlichen Rat einholen, damit ihr am Ende keine Probleme bekommt.

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Danke für die Hinweise. Ich hab das jetzt mal weitergeleitet. Ich wusste, dass es mal in den Videotheken diese hart geschnittene Fassung gab, aber über den aktuellen Stand hab blöderweise nicht wirklich nachgedacht.

Wo kein Kläger da kein Richter. Also PSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSSST :wink:

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Ich finde den Hinweis ja OK. Hätte man aber auch besser via PN machen können.
Ich denke, dass sich außer dir @anon25094108, niemand ernsthaft Gedanken darüber gemacht hat.

Du triggerst eventuell nur die komischen RBTV Hater, denen du eine perfekte Vorlage lieferst.
Hätte sonst kein Hahn nach gekräht.

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Falscher User, der hat doch gar nix dazu geschrieben, das waren Freakenstein und ReservoirHog

Ooops. Danke für den Hinweis. I’ll fix it.

Da der ursprüngliche Hinweis von Freakenstein kam, hat sich doch schon jemand anderes Gedanken gemacht. Und du kannst mich gerne steinigen, aber ich begebe mich lieber auf die Suche nach der Wahrheit, als eine Behauptung im Raum stehen zu lassen.

Mit der PN hast du insofern einen Punkt, dass sich durch meinen Kommentar jemand dazu berufen fühlen könnte, gegen die Folge vorzugehen.
Wobei ich einerseits den Begriff Hater in diesem Zusammenhang nicht verwenden möchte, da ich mir mittlerweile die Folge angesehen habe und sie einen in Deutschland beschlagnahmten Film auf einer Plattform abfeiern, die besonders von Jugendlichen besucht wird. (Ob ich finde, dass Story of Ricky beschlagnahmt gehört, oder es überhaupt so etwas wie Beschlagnahme geben sollte, spielt an dieser Stelle zunächst keine Rolle)
Andererseits spielt diese Debatte nicht nur für die Bohnen eine Rolle, sondern für jeden, der im Internet über Medien schreibt, sei es Blogger, oder wie hier im Forum. Daher empfinde ich diese Information als durchaus von Interesse.