Du bist doch Anwalt,
jetzt keine Rechtsberatung natürlich, aber ganz blöd gefragt, wenn in einem Mietvertrag keine Salvatorische Klausel ist und da steht so ein Quatsch teils drin, ist dann nicht theorethisch der ganze vertrag ungültig?
Du bist doch Anwalt,
jetzt keine Rechtsberatung natürlich, aber ganz blöd gefragt, wenn in einem Mietvertrag keine Salvatorische Klausel ist und da steht so ein Quatsch teils drin, ist dann nicht theorethisch der ganze vertrag ungültig?
Er versucht es vielleicht mal zu werden
Ich habe auch mal angefangen mit Medizin und war kein Arzt.
“Ahhh helfen Sie mir, ich verblute!”
“Oh je, Schnittverletzungen waren leider nicht klausurrelevant! Schönen Tag noch!”
Ich würd mich als Unternehmer in Konsumenten-Unternehmer Verträgen nicht zu sehr auf die Salvatorische Klausel verlassen.
In AGB ist zum beispiel eine solche klausel ungültig. In anderen EU Ländern ist sie generell ungültig.
Mal sehen wann der EuGH hier mal eine entscheidung trifft.
Er hat geschrieben medizinstudium, nicht rettungssanitäter
Ich glaube Ärzte müssen auch Blutungen stoppen können.
So eine abstruse Klausel geht trotzdem nicht. Würde ich einfach mal als sittenwidrig einordnen.
Erstmal dazu: Nein. Noch lange nicht
Ohne mich drauf festnageln zu lassen: Genau. Ohne Heilungsklausel wird der gesamte Vertrag ungültig. Deswegen wurde diese Klausel ja entwickelt. Wenn man sie weglassen könnte, würde es gesamten Schutzzweck erübrigen.
Ist aber eine gar nicht so uninteressante Frage. Ich stell die morgen mal, wenn ichs nicht vergesse.
Hm… der vermieter hätte ja vorab völlig legal sagen können: ich vermiete an personen mit haustieren aber wegen der erhöhten abnutzung um 200 euro teurer.
Also Nachklausuren ne … der Hammer. Jede, in die ich nach dem letzten Semester reinmusste (fragt nicht. Zeitverschwendung hoch 10), war so kackenschwer, dass einfach alle durchgefallen sind. Geile Sache. Hab ich richtig Bock drauf.
Klar. Das ist aber auch was völlig anderes
Warum sollte dann eine änderung innerhalb der laufzeit sittenwidrig sein?
Kann doch auch nur eine verkürzung des folgenden prozesses sein:
Mieter: „Herr vermieter ich muss meinen mietvertrag wegen wichtigem grund kündigen“
Vermieter: „Wieso?“
M: „Ich hab ein haustier geerbt“
V: „Oh. Damit dürfen sie hier nicht wohnen, hier die kündigumg zum monatsnächsten“
M: „Na gut, dann begebe ich mich auf wohnungssuche“
V: „sie können auch wohnen bleiben wenn sie einen haustiermietvertrag unterschreiben“
M: „Ok“
Soweit ich weiß, darf die Miete nur aus zwei Gründen erhöht werden.
Weil das 2 völlig verschiedene Szenarien sind. Bei dem einen wird allein wegen der Katze die Miete erhöht. Also falls man denn eine hat und diese meldet.
Die andere Konstellation dürfte es meines Wissens nach so auch nicht geben. Ein Vermieter kann Katzen nicht allgemein verbieten. Da müsste es schon zu einer Belästigung/Störung/Beeinträchtigung der Nachbarn bzw. der Mietsache kommen. Gibt da auch 100% ein BGH Urteil aus 2013. Letztens erst gelesen.
Du schlägst also vor, dass es 2 Mietverträge gibt? Einmal für “normale” Mieter und dann für Mieter mit Katze wo die Miete automatisch höher ist? Dürfte so gestellt auch sittenwidrig sein, wobei es da fraglich ist wie offenkundig diese Erhöhung kommuniziert wird.
@boja Richtig. Oder die Nebenkosten erhöhen sich halt. Also Versicherung wird teurer oder der Hausmeister möchte mehr als Mindestlohne verdienen. Sowas.
Im laufenden mietvertrag. Aber er hätte von anfang an schon sagen können: bei haustieren= zuschlag
I love this Herr Büser Slang. Haste eigentlich n Poster von dem an der Wand?
https://www.wolfgang-büser.de/images_neu/partner/802/productBox.jpg
Ich bin mir ziemlich sicher, dass dies auch nicht möglich ist.
Natürlich. Der vermieter kann ja haustiere verbieten. Der vermieter gegenüber erlaubt z.b. haustiere verlangt aber eine höhere miete.
Geht natürlich nur für haustiere die verboten werden können. Also nicht zum beispiel ein hamster
Er kann Haustiere verbieten, aber ich denke nicht, dass er eine Haustiergebühr nehmen kann
Bin eher Fischer Fan
ok, probieren wir es anders herum: warum erlaubt der gesetzgeber ein tierverbot? Wegen der erhöhten abnutzung lärm und geruchsentwicklung. Warum sollte dann der „aufschlag“ um die erhöhte abnutzung zu kompensieren sittenwidrig sein?