Diskussion zu den Plagiatsvorwürfen in Bada-Binge-MAZen

Ich würde mal tippen, dass du kein Jurist bist, also bleib mal bitte auf dem Teppich. Selbst bei den bekanntesten Plagiatsfällen in Deutschland ist niemand im Gefängnis gelandet

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Hab das alles zwar nur am Rande mitbekommen und vertraue einfach mal darauf das es im „Beanstalk“ nochmal entsprechend behandelt und thematisiert wird, begrüße aber schon mal die Tatsache dass der Vorgang hier im Forum besprochen werden darf und nicht „totgeschwiegen“ werden soll wie es erstmal den Anschein hatte!

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https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__106.html#:~:text=(1)%20Wer%20in%20anderen%20als,Jahren%20oder%20mit%20Geldstrafe%20bestraft

Von einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren und nur weil du keinen kennst heißt es ja auch, dass es keine geben muss oder? So ein blödsinn

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Mir ist klar, dass das im Gesetzestext steht. Die Höchststrafe wird aber in vielen Fällen nur dann ausgesprochen, wenn jemand schon mehrfach verurteilt wurde und trotzdem eine Straftat wiederholt. Das ist hier also völlig irrelevant, auch, weil ich sowieso nicht davon ausgehe, dass das hier vor Gericht landet.
Deinen „Blödsinn“-Kommentar kannst du dir also sparen.

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Ich habe lediglich geschrieben, dass man für Urheberrechtsverletzung auch ins Gefängnis kommen kann was ja bekanntlich der Wahrheit entspricht. Wieso schreibst du im Vorhinein so einen Kommentar wenn dir der Sachverhalt bekannt ist? Und nur weil du niemanden kennst heißt es ja auch nicht, dass es niemanden gibt der wegen Urheberrechtsverletzung im Gefängnis sitzt und sich auf so ein Argumentationslevel zu begeben ist meiner Meinung nach zurecht „Blödsinn“. Außerdem trägt es überhaupt nicht zur Diskussion bei welchen Beruflichen Werdegang ich belegt habe und hat dich auch überhaupt nicht zu interessieren.

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Ich sehe ein Teil der Problematik aber auch in dem Umgang mit Kritik.

Den CJ nehme ich Mittlerweile nicht mehr als Monster war sondern, etwas differenzierter, als Sammelbecken enttäuschter Langzeitfans, missverstandener Kritiker, Trolle und sicher auch in einem gewissen Prozentsatz „Hater“ (Menschen den es nur um Erniedrigung/Herabsetzung anderer geht).

Ich will aber nicht weiter über den CJ reden, das diente nur als Überleitung zu meinem eigentlichen Argument,

Meine Meinung ist, dass es in der Vergangenheit durchaus berechtigte Kritik an Einzelpersonen wie auch Sandro gab, diese aber entweder durch die Moderation oder andere Forumsmitglieder in Übermaßen abgelehnt oder unterbunden wurde. Die Kritik wanderte dann oft in den CJ.

Daher sehe ich eine Teilschuld an der ganzen Situation und Eskalation (durch den CJ) auch in der Community.

Wenn dann genug Community-Mitglieder zu arg defensiv oder beschönigend unterwegs sind und Diskussionen madig machen, wurde hier die potentielle Chance vertan, in der Vergangenheit den Missstand schon aufdecken zu können oder sogar noch besser, positiv auf Sandro hätte einwirken zu können, sodass er sich die Kritik zu herzen nimmt und etwas ändert.

Teil des Aufarbeitungsprozess sollte also auch sein, die Reaktionen in der Vergangenheit durch RBTV, der Forenmoderation und Teile der Community zu reflektieren.

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Der Paragraph ist noch für ganz andere Fälle als das Abkopieren von XX Wörtern in einem Online-Artikel.
Da fallen auch so Fälle drunter wie das jahrelange, komerzielle Betreiben einer Filesharing Website mit mehreren Tausend eindeutigen Verletzungen (komplette Filme und Spiele).

Man kann übrigens auch fürs Beleidigen ins Gefängnis kommen… Kommt trotzdem millionenfach im Internet vor.

Es ist natürlich keine Lapalie oder ein Kavaliersdelikt, aber durch diese Gefängnisrufe möchte man eine Härte der Strafstat suggierieren die einfach nicht da ist. Damit trägt man nicht zum Sachverhalt bei.

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Ich glaube nicht das Sandro ernsthaft eine Strafverfolgung droht, relevant (und im schlimmsten Fall teuer) dürfte für RBTV das hier werden

Zusätzlich darf der Urheber wegen der Verletzung seiner Urheberrechte Schadensersatz verlangen. Der Höhe nach muss bezahlt werden, was ein vernünftigter Lizenzgeber bei vertraglicher Einräumung der Nutzungsrechte verlangt und ein vernünftiger Unternehmer gewährt hatte. Zur Berechnung des Schadensersatzes darf auf branchenübliche Vergütungssatze und Tarife zurückgegriffen werden. Die vom Deutschen Journalisten-Verband erstellte Übersicht über Vertragsbedingungen und Honorare für die Nutzung freier journalistischer Beitrage 2013 gehört dazu. Das Amtsgericht Hamburg sprach einem Anwaltskollegen auf dieser Basis zum Beispiel pro Textübernahme einen Betrag von je 200,00 € zu (AG Hamburg, Urteil vom 23.01.2015, Az. 35a C 46/14). Unter Umständen (z.B. bei absichtlicher Fälschung der Urheberschaft) steht dem Geschädigten nicht nur Schadenersatz, sondern darüber hinausgehend sogar Schmerzensgeld zu (OLG Frankfurt, Urteil vom 04.05.2004, Az. 11 U 6/02, 11 U 11/03).

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Naja, wenn es starke parallelen gab, ist diese Behauptung ja nicht irrational. Das passt also nicht wirklich.

Und was ist daran jetzt irrational? Es ist die subjektive Wahrnehmung eines Users. Wenn er die Schlussfolgerung auf Basis des Auftritts von Sandro zieht ist das seine Sache. Aber groß irrational? Es ist ja eine Schlussfolgerung auf Basis der wahrgenommenen Informationen

Der zweite Kommentar war von @anon65570148 ich kann nur scheinbar nur auf 3 Kommentare antworten, deswegen packe ich die Antworten jetzt zusammen

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What can be asserted without evidence can also be dismissed without evidence.
Nenne sie doch konkrete Beispiele. Ich werde jetzt nicht den CJ danach durch wühlen, um ihren Punkt zu untermauern.

Ich möchte ehrlich sagen, dass es eine merkwürdige Aufforderung ist, das man von dem gegenüber verlangt l, sein eigenes Argument zu Belege.

Ich kann jetzt nur für mich sprechen, aber den CJ, habe ich vor diesem Fall schlich nicht wahrgenommen. Und ohne die Unterbindung der Diskussion hier, hätte ich da auch nie rein geguckt. Der CJ ist nicht meins, aber ich habe in dem kurzen Eindruck den ich bekommen habe, nicht gesehen, was daran so schlimm ist. Aber das ist ja gerade auch nicht Thema.

Mit schuld Zuweisungen wäre ich aber auch vorsichtig. Es geht weniger um schuld. Eher um Gründe und Konsequenzen.

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Okay, dann bin ich nur irritiert von ihrer Beschreibung des narrativs. Das narrativ ist doch dann nur, dass hier Kritik gelöscht wird. D nn die Konsequenz von solchen Löschungen ist ja keine narrativ, sondern die logische Konsequenz.
Das ist ja so offensichtlich, dass ich im Forum und auch auf Reddit geschrieben habe, dass ein unterbinden dieser Diskussion nicht ratsam ist.

Aus meiner Sicht kann hier keine andere Entscheidung als eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden.

Es ist nicht etwas einmaliges, was im Eifer des Gefechts passiert ist. Hier wurden wieder und wieder gezielt und systematisch Urheberrechte verletzt.
Dem sollte man sich einfach im Klaren sein.

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Gibt es denn da eine Auflistung, also faktisch belegt was alles vorgefallen ist?

Das stimmt nicht. Ich habe die Moderation explizit gefragt, ob ein separater Thread aufgemacht wurde oder ich einen aufmachen darf. Beides wurde abgelehnt. Also ja die Diskussion wurde im Forum unterbunden.

Ich kann es sagen, weil man die Diskussion nicht wollte. Das ist die Antwort habe ich sowohl im Forum, als auch als Nachrichten bekommen. Ich kann auf beides gerne verweisen, wenn das gewünscht ist

Wirklich. Das Internet ist als Erfindung nicht so neu und vergleichbare Fälle gibt es ja. Ich hätte und habe hier und an anderen Stellen von ein solchem vorgehen abgeraten. Ich weiß nicht ob die Kommentare im Bada binge Forum noch da sind, sollten sie aber, da sie vor der Unterbindung der Diskussion erfolgt sind

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Hier sammeln die Leute, jedoch ne Warnung: Es wurde (vermutlich) nicht gegengecheckt, ob es sich nicht auch um Texte oder Passagen aus Pressemitteilungen handelt, die sehr wohl gerne übernommen werden sollen

https://www.reddit.com/r/SandroPlagiatsfaelle/

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Nur um diesen zitierten Paragraphen in Kontext zu setzen: eigentlich zielt der Paragraphen gegen Streamen und der Download von Musikdateien sowie das Kopieren von längeren Textpassagen. Und auch die 155 Rechtsfälle die sich auf dejure.de zu dem Paragraphen finden, beziehen sich auf Streaming/Filesharing.

Gerade bei der Überführung von Texten in Videoausschnitten gibt es leider einen gewissen Graubereich, wann und wie Texte übernommen werden (dieses schöne Wort Schöpfungshöhe).

Es ist jedenfalls keine wissenschaftliche Arbeit, mit dem sich die Person einen akademischen Titel „erschlichen“ hat. Würde den Fall eher mit den Plagiatsvorfällen gegen Annalena Barboeck vergleichen:

Etwa in Bezug auf die Formulierung „Wer immer nur von der Gegenwart aus denkt, verharrt in der Kurzfristigkeit und verliert an strategischer Tiefe“ in Baerbocks Buch. Der letztere Satzteil stammt offenbar aus einem Aufsatz der Politologin Florence Gaub, in dem es heißt: „Wer ständig in Krisen denkt, verharrt in der Kurzfristigkeit und verliert an strategischer Tiefe.“

Nach Prof. Rieble sei die übernommene Formulierung zwar recht kurz, was gegen eine Rechtsverletzung spreche, doch einige Gerichte könnten durchaus zu dem Schluss kommen, die Formulierung sei originell genug, um urheberrechtlichen Schutz zu bejahen.

[…]

Rechtsanwalt Harro von Have konstatiert: „Würden alle Textübernahmen aus einem Werk stammen, würde man als Anwalt des Betroffenen ein Unterlassungsbegehren empfehlen. Die Übernahmen stammen aber aus unterschiedlichen Quellen. Auch wenn sie teilweise Rechte verletzen, sind die einzelnen Eingriffe so untergeordnet, dass man darüber in der Regel keinen Rechtsstreit führen würde.“

Unabhängig von der juristischen Bewertung sieht Rechtswissenschaftler Prof. Volker Riebel die neuen Funde auch in Sachen Redlichkeit als deutlich problematischer an. Da es nicht mehr nur um Übernahme von faktenbasierenden Formulierungen, sondern auch um gedankenbasierender Formulierungen gehe, sei eine „Irreführung der Leser“ nun greifbar.

Will nicht sagen, dass das Verhalten weniger vorwurfsvoll ist (und insbesondere angesichts des doch inzwischen aufgekommenen Ausmaßes, das es eben kein Einzelfall ist, wo die Zitierung leider vergessen wurde, sondern es leider eine gewisse Systematik hat) - und eindeutig gegen den Ethos von Journalisten verstößt:

Aus dem Ehrenkodex der österreichischen Presse:

2.2. Durch Anführungszeichen gekennzeichnete Zitate müssen so weit wie möglich den Wortlaut wiedergeben. Eine lediglich sinngemäße Wiedergabe darf nicht unter Anführungszeichen gesetzt werden. Anonyme Zitierungen sind zu vermeiden, sofern es nicht um die Sicherheit der zitierten Person oder die Abwehr eines anderen schweren Schadens von dieser geht.

3.1. Für die Leserinnen und Leser muss klar sein, ob es sich bei einer journalistischen Darstellung um einen Tatsachenbericht oder die Wiedergabe von Fremdmeinung(en) oder um einen Kommentar handelt.

Aber auch nicht vergessen:

2.3. Beschuldigungen dürfen nicht erhoben werden, ohne dass nachweislich wenigstens versucht worden ist, eine Stellungnahme der beschuldigten Person(en) oder Institution(en) einzuholen. Handelt es sich um die Wiedergabe einer öffentlich erhobenen Beschuldigung, ist dies deutlich kenntlich zu machen.

(was wahrscheinlich der Grund war, warum die Redaktion und auch die Moderation so „langsam“ vorgeht).

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Ich hätte sowas gerne abseits von Reddit… ^^

Wird vermutlich wenn dann nur von den betroffenen Redaktionen oder RBTV kommen, und das halt ich doch für unwahrscheinlich, dass das veröffentlich wird. :sweat_smile:

Wurde hier im Forum ja immer gelöscht und deswegen gab es im Forum bisher keine Auflistung. Im Bada Binge Thread sind zwei Fälle belegt worden, der eine wurde von der Redaktion und Sandro bestätigt.

Warum wird so etwas gelöscht wenn es exakt das Thema des Threads ist?