Diskussion zum teil-legalisierten Cannabis

Hat doch keiner :cluelesseddy:

Was hier unterstellt wird(zmd von mir) is jedoch das man sich nicht eingestehen will das Geschmack und Wirkung bei Alkohol nunmal verknüpft sind.

Die Wirkung beeinflusst nunmal das Geschmackserlebnis.

Wenn dir die Tatsache das diese Dinge nunmal verbunden sind in Bezug auf deine Vorlieben gleich Alkoholismus Unterstellungen aufkommen lässt, dann solltest du das vlt. erstmal selbst überdenken.

Sucht ist definiert als ein Zwang mit Übermaß an Konsum btw.
Bloß weil man mal gerne Alk der Wirkung wegen trinkt, oder eben Mal ne Joint zieht, zum lernen Mal ne Kaffee oder Energy Drink braucht und an Sylvester Zigarre raucht ist man ja auch kein Junkie ^^
Da ist man bei Genussmittelen, solange man den Konsum steuert und er nicht dich steuert.

Gibt auch Krombacher 0% und Zero Zucker, das is sogar etwas biterer als normal ^^

Pils und das Mönchshofer Radler Alkohol frei finde ich auch gut.

Besonders Misch-Bier ist imo 1:1 gleich weil die eh schon immer geringe Alkohol Menge hatten und das nun ganz fehlen bzw unter 1%Vol. So ein geringer Unterschied sind, das man es einfach nicht bewusst merkt.

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Als jemand, der weder normales noch alkoholfreies Bier trinkt, aber zumindest das Thema schon mal in einer Vorlesung durchgenommen hat, wollte ich nur kurz einwerfen:
wie schon von @kettlerne gesagt gibt es Verfahren, die den Alkohol im Nachhinein entfernen und somit zwar keinen Zucker enthalten. Es ist aber mit den meisten Verfahren quasi kaum möglich nur den Alkohol zu entfernen, ohne irgendeine Form von Aromaverlust zu haben.
Es ist also wahrscheinlich nie so, dass nur der Alkohol entfernt wird, sondern es immer (je nach Verfahren) mehr oder weniger großen Einfluss auf den Geschmack gibt.

Ob einen das jetzt so sehr stört, dass man eben nur wegen dem Geschmack nicht auf normales Bier verzichten möchte muss jeder für sich selbst wissen, aber es ist halt nicht unbedingt nur der Alkoholgeschmack der dadurch verloren geht.

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Das stimmt natürlich, aber unter der Annahme das niemand Ethanol wegen des Eigengeschmackes trinkt (stichpunkt Lösemittelgeschamck) sondern wegen des Einflusses als Geschmacksträger, welche durch Ersatzstoffe imitiert werden kann und andere Wege Aromen wieder zuzuführen bekommt man halt sehr sehr nahe bis für die meisten Leute nicht zu unterscheidende Geschmäcker.

Die Frage ist halt immer wie es gemacht wird und wo der Standard liegt.
Wenn der Brauerei, Stichwort Paulaner, alles egal ist und man einfach nur A free habne will dann hat man halt Zucker Bier :see_no_evil:
Wenn man aber wie Strauch wert auf eine fast perfekte Replikation legt bekommt man A freien Rotwein den so ziemlich keiner im Blindtest vom original mit Alkohol unterscheiden kann.

Wie kettleren angemerkt hat bring t es halt nix da alle Produkte in einen Topf zu werfen.

Der zentrale Punkt im ANschluss ist halt das wenn wir ein gutes A Free Produkt oder gar ein Ideales (das zwar nicht existieren wird, aber manche kommen nah ran ^^) annehmen, bleibt nur ein unterschied. Die Anwesenheit bzw das Fehlen von Alkohol und dessen spezifische Wirkung.

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Wusste gar nicht, dass es so guten Alkoholfreien Wein geben soll. :thinking:
Meine Eltern trinken sehr gerne alkoholfreies Bier, aber beim Wein haben sie entweder noch nicht den richtigen gefunden oder noch nicht ausreichend gesucht. :smiley:

Wein is auch wahrscheinlich schwieriger würde ich behaupten, da deutlich höhere AlkGehalt im original :thinking:

Glaube ausser dem Strauch Rotwein auch noch keinen gehabt der mir schmeckt.
UNd selbst mit an sich passendem Geschamck fühlt es sich doch einfach anders an :see_no_evil:
Daher bevorzuge ich dann einfach normalen wen ich die wahl habe :innocent:

nur das es eben teilweise gar keine 1 zu 1 kopien gibt.

Wie gesagt, wenn wir nicht von „feld wald wiesen pils, kühl aus kühlschrank, fertig“ reden sondern ein Bier mit Charakter, dann ist da eben nix.

Ich hab mal ausversehen (ähnliches logo) andechser weisbier alkoholfrei statt dem normalen Andechser gekauft.
Gemerkt hab ich es als ich es einer Freundin hin gestellt habe, sie einen schluck probiert hat (sprich sie war komplett unbeeinflusst) und sagte „äh was ist das für Limo?“ (ok sie hat es auf englisch gesagt, aber egal)

Klar Ethanol hat keinen Geschmack, aber noch kriegt man viele gute Biere eben nicht alkoholfrei hin.

Und Andechs, als eine der ältesten Brauereien der Welt, mit Extremem Know How in Bier und Co, die wissen wie man Bier und co macht.
Wenn selbst die kein gescheites Alkoholfreies Bier hinkriegen, wenn es eben nicht Pils ist, sondern in dem Falle ein Weizen.

Ja dann ist eben einfach ein Unterschied da der nicht wegzudiskutieren ist.

Und nein, beim ersten Schluck Bier wirkt der Alkohol noch nicht, dass ich da gleich Wirkung hätte und ich deswegen normales Bier so geil finde vom Geschmack.
Es schmeckt einfach x mal besser.

Wenn das deine Meinung ist, is es aber schon anmaßend zu sagen, aber hey bei Grass kann das nicht sein. Da is THC freies aka unter Nachweis/Effektgrenze Konsumieren zum Genuss, wegen das Geschmacks unmöglich :male_detective:

(Ich behaupte zwar das es keiner nur des Geschmackes willen macht, aber das selbe sag ich auch zu Bier, Alk allgemein, Kaffee, Nikotin und Taurin ^^ Da sollte man schon konsequent sein:)

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Wie ist das eigentlich auf Privatgrundstücken in Sichtweite der Schule oder innerhalb des 100m Radius. 100% Blickdicht ist ja meist der Garten nicht angelegt :thinking:

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Naja ich sehe alleine in meiner STraße schon 3 Fehler :sweat_smile:

Würde also auf die Karte jetzt nicht blind vertauen :see_no_evil:

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Okay, für den Jugendschutz total unsinnig, aber ich verstehe, woher es kommt :smiley:

Fände ich tatsächlich auch eher komisch, wenn das so stimmt.
Bei Nacktheit ist das nämlich anders geregelt, und der Jugendschutz geht quasi vor.

Sehe da eigentlich kein problem

Was ich mich Farge ist der Konsum im gepachteten Kleingarten erlaubt ud wen ja muss ich auf die Abstände zu öffentlichen EInrichtungen und Schulen ect achten ? :thinking:

An sich ist es weder mein privates Grundstück noch ist es öffentlich.

In der Verbandsverordnung gibt es keine Regeln zu dem Thema, daher auch keine Vorschriften vom eigentlichen Eigentümer des Grundstücks :thinking:

Gepachtet ist wie gemietet würde ich sagen.
Klar bist du nicht der Eigentümer, sondern nur der Besitzer, aber das ist bei einer Mietwohnung auch der Fall.

Und natürlich ist dein Schrebergarten nicht öffentlicher Raum.

Du hast ihn gepachtet bzw gemietet, dazu gibt es Auflagen, aber trotzdem ist es dein Grund für den Augenblick.

War ja auch während Corona ein Thema.

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Hätte ich jetzt auch gedacht, aber irgendwie hätte ich ganz gerne was offizielles dazu :see_no_evil:

Die ganze schwammigkeit der Situation is ja was mich trotz Befürwortung des ganzen doch massig stört.

Wobei is Bayern, der Verband wird bestimmt eh noch offiziell ein Verbot auf Vereinsgelände aussprechen.

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Es muss nicht dein privates Grundstück sein.
Du darfst auch bei jemand Drittem in der Wohnung rauchen. Dann ist nicht mehr Öffentlichkeit

Ein Schrebergarten/Kleingarten ist privater Grundstück (egal ob gepachtet/gemietet/sonstiges) und damit nicht Öffentlichkeit.

Etwas anderes ist der Anbau

Da bin ich mir nichtmal sicher da je nach Verein das ganze ja als Begrünnung für die öffentlichkeit genutzt wird und so gelaber von sozialer Verantwortung :see_no_evil:

Aber egal wie, wen der Verein es wieder auf dem Grund verbietet is eh alles egal :sob:

in einer älteren Fassung der Begründung des Gesetzes war sogar für den Anbau als privater Raum Gartenanlage, Kleingarten etc. allgemein mitzitiert.

Daher hätte es mich überrascht wenn ein Kleingarten nicht zählen würde.

Aber ja, wenn die es per Satzung verbieten ist es eh egal.