Lass uns die Verwaltungsgerichtbarkeit einschränken. Aber hey, nur weil man die Linken als Nachfolger der SED und Mauerverbrecher beschimpft, heißt das nicht, dass man nicht DDR-Unrechtsstaatsprinzipien kopieren kann, wenn man in der CSU ist
Etwas ganz anderes, denn hier wird allen genommen, gegen etwas zu klagen, weil nur noch die Verfassungstreue des Gesetzes im BVerfG überprüft werden kann, aber nicht mehr auf Bruch mit anderen Gesetzen. In Ö können nur gewisse Gruppierungen ab einer Größe klagen, auch nicht fein, aber kein Vergleich mit dieser dummen Idee.
Er gilt für sechs Großprojekte in Deutschland. Bürger und Umweltverbände könnten in diesen Fällen nicht mehr vor Verwaltungsgerichten klagen. Das wäre ein völlig neuer Weg, den der Verkehrsminister beschreiten will.
Thomas Groß, Professor für öffentliches Recht an der Universität Osnabrück, sieht das kritisch. „Der Gesetzentwurf führt dazu, dass betroffene Bürgerinnen und Bürger, die zum Beispiel enteignet werden, keine Möglichkeit haben, vor einem Verwaltungsgericht zu klagen. Die einzige Möglichkeit bestünde in einer Verfassungsbeschwerde. Aber das ist kein effektiver Rechtsschutz, weil das Verfassungsgericht gar nicht Umweltrecht überprüfen kann.“ Der Jurist beruft sich dabei unter anderem auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Wir können keine Politik mit den Bürgern machen und uns dabei an unsere eigenen Gesetzte halten, schalten wir einfach das Klagerecht der Bürger ein.
Wie kommt man eigentlich auf so eine dumme Idee. Das ist eindeutig alles andere als rechtsstaatlich. Scheuer es wird Zeit endlich den Hut zu nehmen. Es ist überhaupt nicht Aufgabe der Legislative die Aufgaben der Exekutive zu übernehmen, nur damit es weniger Probleme gibt. Auch Gewaltentrennung wird mit dem Arsch eingerissen.
Der Jurist Groß sieht in dem Gesetzentwurf sogar eine Verletzung des Europarechts, welches die Beteiligungsrechte der Zivilgesellschaft garantiert. Er geht davon aus, dass das Scheuer-Gesetz, falls es das Kabinett und der Bundestag verabschieden, genauso vor dem Europäischen Gerichtshof landen würde wie das Gesetz zur Einführung einer Pkw-Maut. Und die Umweltverbände haben bereits angekündigt, dann vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen.