Genau wegen solchen Urteilen schwindet das Vertrauen in die Justiz…
Wenn es die Gesetze nicht hergeben, ist dies von der Politik zu ändern. Aber da auch hier ewig und drei Jahre nichts passiert, ist das Vertrauen in dem Bereich ebenfalls gering…
Das ist vor allem so typisches Juristengeschiss. Die Einstufung von KO-Tropfen als gefährliches Werkzeug diente zur Untermalung der schwere der Schuld. Und die ist meiner Meinung nach auch weiterhin gegeben, wenn man Flüssigkeiten nicht als Werkzeuge behandelt. Was genau ist jetzt also der Mehrwert dieses Urteils?
Wieso werden die Speicherkapazitäten in Leistung angegeben? Misst du den Speicher allein daran wie viel rein und raus kann?
Die Zahlen sind natürlich super, allerdings sind Großprojekte immer schwierig in der Netz-Stabilität, weil sie zentralisieren. Im Artikel steht wenig davon, wie sich das ganze geographisch verteilt.
Der Mehrwert ist, dass eine Defintionsfrage geklärt wurde, um mehr ging es ja offensichtlich nicht.
Warum darf ich dann keine Flüssigkeiten in nen Flugzeug mitnehmen? :c
In seinem Beschluss erklärte das BGH, dass ein Werkzeug im allgemeinen Sprachgebrauch ein für bestimmte Zwecke geformter Gegenstand sei, mit dessen Hilfe etwas bearbeitet werde. Ein Gegenstand sei ein fester Körper.
Dementsprechend könnten Flüssigkeiten, wie hier die GBL-Tropfen, nicht als (gefährliches) Werkzeug bewertet werden. Dass die Tropfen über eine Pipette, also einen festen Gegenstand, ins Getränk geträufelt worden seien, führe nicht zu einer anderen Beurteilung.
Ach come on. Was ist in dem Zusammenhang diese Flüssigkeit denn sonst, wenn kein Werkzeug?
Tja, Frag die Justiz… also scheinbar ungefährlich.
Es geht ja nicht drum das es kein Werkzeug ist, sondern das es kein „gefährliches“ Werkzeug sei
Meine Frage ist: Was ist mit einer Überdosierung? Allergische Reaktion?
Der BGH wies aber an zu prüfen, ob er sein Opfer in Todesgefahr gebracht habe. Dann könnte die Strafe sogar höher ausfallen.
Du solltest die Artikel lesen, die du verlinkst.
Für das Opfer sind solche Verzögerungen (mehr ist es ja nicht, das wird im Artikel auch klar) natürlich immer mega belastend. Der Täter wird schon nicht straffrei davonkommen.
Juristisch betrachtet macht es aber Sinn, sowas zu kassieren. Das wird dann sicherlich ein Anstoß sein, die Legaldefinitionen diesbezüglich zu modernisieren oder eben eine andere Kategorisierung für solche Fälle zu etablieren.
Der Anwalt des Opfers hätte ja sicherlich auch anders argumentieren können, es gibt ja z.B. Straftatbestände für Vergiftung und vergangene Urteile zur Verwendung von K.O.-Tropfen.
Nice!
So ein bisschen wie bei Körperverletzung, wenn ich einen Ziegelstein auf jemandes Kopf Schlange ist er ein Werkzeug, wenn er teil einer Wand ist gegen die ich den Kopf schlage ist weder Ziegel noch Wand ein Werkzeug, fällt dann trotzdem unter eine andere Definition die meine ich, für die Strafe negativer ausfällt.
Ab Morgen liefert Gazprom kein Gas mehr nach Österreich. Wohl angeblich als Racheaktion, weil der österreichische Energiekonzern OMV die Zahlungen ausgesetzt hatte. (Sie warten noch auf 230 Millionen Dollar Schadensersatz) Soll aber wohl keine Engpässe geben, weil man sich vorbereitet hat. Im August kamen 82 Prozent des Gasimportes Österreichs aus Russland.
Es ist sich auch letztes Jahr trotz Panikmache relativ gemütlich ausgegangen. Heuer wird das noch weniger ein Problem werden. Jetzt müsst man das eigentlich als Chance aufgreifen, um vom Gas generell wegzukommen.
Is doch gut, je weniger Länder aus Russland das Gas kriegen, desto besser.
Wien Energie hat die Stadt mit Plakaten zugekleistert dass man bis 2040 Gasfrei sein will
Darf man dann nicht mehr furzen?
Nope
Gab es nicht die Tage die Kritik aus Russland, Deutschland gehe es nur so schlecht, weil sie kein Gas mehr von denen importieren?
Nun. Nicht mehr erpresst werden können ist ja auch nicht soo verkehrt.