Na hoffentlich kann ich mir das merken ^^
dass: immer verwenden, wenn du 2 sätze verbindest.
das: nur dann verwenden, wenn du ein wort (es muss sächlich sein d.h. mit dem artikel das zusammenpasst z.b “das auto” und nicht “die frau”) näher beschreibst.
alles was nicht sächlich ist, schreibst du ja auch mit “die” oder “der” nach dem komma und nicht mit “dass”.
Neben der dieses, jenes, welches Probe: Schau dir einfach mal an, was Relativsätze sind:
Die Frau, die ein Kleid trägt, stinkt.
Der Hund, der bellt, beißt nicht.
Das Auto, das blau ist, fährt zu schnell. (das als Relativpronomen)
Wenn du da ein Verständnis gewinnst, was echt nicht schwer ist, ist das die halbe Miete, denn bis auf das als Artikel (was wohl keine Schwierigkeiten macht) und das als Demonstrativpronomen (Feintuning), schreibst du den Rest (konjuktional verwendet) dann einfach mit Doppel-S.
Hier lohnt tatsächlich mal ein Blick in die Grammatik, weil man hierdurch ganz schnell absolute Sicherheit gewinnt und dann brauchst du gedanklich auch nie mehr diese Probe (dieses, jenes, welches) durchspielen.
@Leelo Könntest du dir eventuell angewöhnen deine Beiträge noch einmal Korrektur zu lesen, bevor du sie abschickst? Da sind so oft ziemlich viele Fehler drin, dass es sehr anstrengend wird, deine Beiträge zu lesen.
öffentliches forum von privaten betreibern?
wohl eher von der öffentlichkeit zugänglich.
Haarspalterei!
Ist es dann nicht öffentlich?
öffentlich spricht man, wenn der staat inbegriffen ist.
veröffentlichen wäre der ausdruck, wenn etwas privates der öffentlichkeit zur verfügung gestellr wird (u.a. gilt das für das forum)
das sind jz zumindest meine interpretationen.
vl kann @Zitronennuss genauere auskunft über diese begrifflichkeiten geben, da er ja eine ausbildung (hier studium) in der rechtlichen szene macht.
https://www.duden.de/rechtschreibung/oeffentlich
- für jeden hörbar und sichtbar; nicht geheim
- für die Allgemeinheit zugänglich, benutzbar
- a. die Gesellschaft allgemein, die Allgemeinheit betreffend, von ihr ausgehend, auf sie bezogen
b. die Verwaltung eines Gemeinwesens betreffend; kommunal
Die ersten beiden treffen auf das Forum zu, es ist also in diesem Sinne ein “öffentliches Forum”. Da die Ausgangsfrage war, warum das Forum ohne Anmeldung einsehbar ist sollte aus dem Kontext ersichtlich sein, welche Bedeutung des Wortes gemeint ist.
Veröffentlichen ist der Vorgang etwas öffentlich zu machen. Ab dann ist es öffentlich zugänglich, vulgo öffentlich.
Der Begriff öffentlich hat rechtlich gesehen keine zwingende Verbindung zum öffentlichen Recht.
Ganz allgemein hat @taedison die korrekte Definition genannt.
Die von dir genannte Unterscheidung ist dann relevant, wenn man zwischen Zivilrecht und öffentlichem Recht unterscheiden will.
Zivilrecht regelt die Beziehung zwischen Privaten. Öffentliches Recht Angelegenheiten zwischen Staat und Bürgern, sowie Staatsorganen untereinander.
Der Begriff ‘öffentlich’ ist hierbei wie schon erwähnt nicht nur dem öffentlichen Recht vorbehalten.
So kommt er auch im Zivilrecht vor. Bspw im § 383 BGB
‘[…]Die Versteigerung hat durch einen für den Versteigerungsort bestellten Gerichtsvollzieher oder zu Versteigerungen befugten anderen Beamten oder öffentlich angestellten Versteigerer öffentlich zu erfolgen (öffentliche Versteigerung). Zeit und Ort der Versteigerung sind unter allgemeiner Bezeichnung der Sache öffentlich bekannt zu machen.[…]’
Ich hoffe das beantwortet die Frage
ja, auf jeden fall.
Heißt es: ein Krake oder eine Krake?
Word schlägt mit “ein” vor, aber es hört sich so falsch an.
Ich würde sagen ein Kraken und eine Krake ^^
Richtig wäre aber ein Krake.
Laut Duden darf man Krake als maskulin oder feminin schreiben
duden ist doch overrated!
da frag ich doch besser im rocketbeans-forum nach!
schnell und kompetent.
Laissez-faire. „Ihr lasst-machen“.
Dafür ist es da.
Und ich muss zu meiner Schande zugeben, dass ich die Ein/Eine/Ein Regel vergessen hatte.
Egal, bin selber drauf gekommen. (mit Hilfe von @DonMixote )