Damit auch wirklich jeder bescheid weiß, werden wir alles rund ums veröffentlichen von PM in den Regeln zukünftig festhalten. Dies wird dann natürlich auch PM von Bohnen/Moderatoren beinhalten die einen reinen Moderationsgrund haben.
Ich selber sehe hier nur ein bekanntes Zitat über eben „freedom of speech“, nicht der direkte oder indirekte Weg Bohnen/Moderatoren auf eine Stufe mit Hitler/Stalin zu setzen. Auch sehe ich nicht dass @Gwyn trotz seiner/ihrer (bewussten) polarisierend Art es im Kern genau darauf angelegt hat.
Wie kommst du, und die anderen die mit dem Begriff Hausrecht um sich werfen, denn zu dieser Annahme? Dies hier ist keine private Wohnung, sondern quasi öffentlicher Raum. Wenn ich ein Restaurant betreibe habe ich auch Hausrecht. Darf ich dich deswegen willkürlich vor die Tür setzen? Nein! Dafür brauche ich einen trifftigen Grund. Das selbe gilt auch für öffentliche Foren, siehe:
Sein Hausrecht könne der Anbieter aber nicht willkürlich
ausüben. Vielmehr müsse er Gründe für den Ausschluss nachweisen, wie etwa eine
Störung des Betriebsablaufes oder eine “nicht übliche Nutzung” jenseits “des
üblichen Chat-Verhaltens”. Solange ein sachlicher Grund für die Sperrung nicht
erkenn- oder nachweisbar sei, liege ein Verstoß gegen das allgemeine Verbot
widersprüchlichen rechtlichen Verhaltens gemäß § 242 BGB vor. Die grundsätzliche
Existenz eines “virtuellen Hausrechts” bestätigte auch das OLG Köln. Es ließ
jedoch offen, ab welcher Beeinträchtigungsintensität davon Gebrauch gemacht
werden darf [2].
Warum denn per PN? Wenn diese Warnungen öffentlich waren, kann dies hier doch ebenfalls öffentlich aufgezeigt werden? Wenn hier User ohne jeglichen Regelverstoß gesperrt werden, geht uns das denke ich alle etwas an. Das jetzt im dunklen Kämmerlein abwickeln zu wollen, schafft nicht gerade Vertrauen.
Ich hab auch daher nicht als Moderator entschieden/gesprochenen sondern wie ich es ATM als User sehe.
Wie sich darüber moderationsmäßig entscheiden wird ist ein andere Geschichte.
Das ist so falsch, siehe oben, wurde im Urteil auch entsprechend dargestellt. Offizielle Mitteilungen dürfen auch ohne Einverständnis des Verfassers veröffentlicht werden, solange das allgemeine Interesse den Schutzwunsch des Verfassers überwiegt.
Solange Steffen zu RBTV gehört ist er Mitbetreiber des Forums und als solcher sind alle Nachrichten im Zusammenhang mit der Ausübung der Moderationsfunktion keine persönlichen Nachrichten mehr, sondern offizielle / amtliche Mitteilungen. Gleiches gilt für alle Moderatoren des Forums.
Naja ob der Grund nun triftig sein muss um vor Gericht Bestand zu haben, aber wenn du auch den Rest liest, dann siehst du ja, dass man Gwyn trotzdem “willkürlich” entfernen KÖNNTE:
_Die Richter des LG Bonn bejahten in dem Urteil die Existenz eines “virtuellen Hausrechts”, das den Anbieter grundsätzlich berechtige, einzelne Nutzer zu verbannen. _ … Ein Rückgriff auf das “virtuelle Hausrecht” dürfte aber in den meisten Fällen gar nicht erforderlich sein. Denn zwischen Betreiber und Nutzer eines Internetforums besteht ein stillschweigend geschlossener Vertrag. Im Rahmen der zivilrechtlichen Privatautonomie steht es dem Anbieter dabei jederzeit frei, selbst über die Begründung und Aufrechterhaltung dieser vertraglichen Verbindung zu entscheiden. So haben etwa das Kammergericht (KG) Berlin und das Brandenburgische OLG inzwischen entschieden, dass der Auktionsanbieter eBay jederzeit Mitgliedern kündigen kann. Ähnlich entschied schließlich auch das OLG München für die Frage, ob ein Fernsehsender einen Kunden von der Teilnahme an Gewinnspielen ausschließen kann. Das Gleiche sollte auch für die Betreiber von Internetforen gelten.
Die Quelle ist alt, alleine das Thema Hausrecht ist ein Knochen:
Die einzigen bislang bekannten Entscheidungen zum Ausschluss von Teilnehmern aus Internetangeboten stammen aus dem Jahr 2000 und bezogen sich auf Online-Chats.
Und zitier bitte alles:
Ein Rückgriff auf das “virtuelle Hausrecht” dürfte aber in den meisten Fällen gar nicht erforderlich sein. Denn zwischen Betreiber und Nutzer eines Internetforums besteht ein stillschweigend geschlossener Vertrag. Im Rahmen der zivilrechtlichen Privatautonomie steht es dem Anbieter dabei jederzeit frei, selbst über die Begründung und Aufrechterhaltung dieser vertraglichen Verbindung zu entscheiden. So haben etwa das Kammergericht (KG) Berlin und das Brandenburgische OLG inzwischen entschieden, dass der Auktionsanbieter eBay jederzeit Mitgliedern kündigen kann. Ähnlich entschied schließlich auch das OLG München für die Frage, ob ein Fernsehsender einen Kunden von der Teilnahme an Gewinnspielen ausschließen kann. Das Gleiche sollte auch für die Betreiber von Internetforen gelten.
Weil sowas nur zu einem öffentlichen Pranger verkommt der keiner Seite eine Lösung bietet.[quote=“Fermin, post:710, topic:4724”]
Wenn hier User ohne jeglichen Regelverstoß gesperrt werden, geht uns das denke ich alle etwas an.
[/quote]
Wenn es der Fall wäre, wäre es auch verständlich, ist es aber in diesem Fall nicht. Daher wäre eine direkte Kommunikation beider Parteien zielführender. Würde diese Kommunikation überhaupt nicht funktionieren, dann kann man gern über weitere Schritte nachdenken.
Korrekt. Es geht hier allein um die Art und was vermittelt wird - im konkreten Falle hat RBTV sich dazu entschieden das Hausrecht zu nutzen um einen User zu bannen obowhl die Forenregeln keinen Anlass dazu gaben und gleichzeitig wurden regelbrechende User ignoriert. Die Botschaft ist deutlich: wir bannen, wenn es uns passt. Kann man machen, muss man nicht.
Siehe oben, es geht mir nicht um Gwyn im speziellen. Schaut man sich meine älteren Beiträge von Anfang des Jahres an sieht man dass wir net gerade best buddys sind. Es geht um die Moderationspolitik als solches. User zu bannen, die nicht die Regeln brechen, weil andere sich provoziert fühlen und dann die Regeln brechen ist in allerhöchstem Maße unprofessionell und, schlicht, Willkür.
Fakt ist, dass ein User gebannt wurde, weil andere sich provoziert gefühlt und dann die Regen gebrochen haben. So gerne das viele auch net möchten, aber so sieht es aus. Das ist der einfache Weg aus Moderationssicht aber objektiv nichts anderes als ein Missbrauch dieser Rechte. Kann man manchen, darf man machen, muss man abrer nicht.
Wenn der Gast sich ständig lautstark und in aller Öffentlichkeit über das Essen beschwert und direkt einzelne Personen dafür verantwortlich aber trotzdem immer wieder kommt um sich dann immer wieder zu beschweren darf ich den vor die Tür begleiten.
Wenn ich den Frieden wahren kann indem ich eine einzelne Person rausschmeiße oder alle anderen dann entscheide ich mich immer für die einzelne Person.
Und? Dann lies mal weiter, worauf sich das bezieht. Dieser Vertrag sind hier die AGBs, die man bei der Registrierung akzeptiert. Gegen diese hat Gwyn, zumindest für meine Augen, aber nicht verstoßen. Daher wäre der „wirkliche“ Sperrgrund ja auch so interessant, denn die in der PN zitierten Beiträge sind eben keine Regelverstöße.
Ja, sie ist alt. Ändert aber nichts daran, dass es noch immer zutrifft, oder wurde Willkür bereits wieder erlaubt? Darf ich also allen Juden wieder den Zugang zu meinem Geschäft verbieten? Hab ich wohl verpasst.
Btw wurde das Urteil von 99 ja auch schon 2005 vom LG München bestätigt. Solange also keine Urteile vorliegen, die diese wieder aufheben, gelten sie auch jetzt noch als aktuell.
Du dann aber bitte auch:
Schaut man sich den Vertrag an, der bei der Nutzung eines
Forums normalerweise geschlossen wird, so ist zwischen solchen Angeboten zu
unterscheiden, bei denen eine Anmeldung erforderlich ist, und solchen, bei denen
ohne Registrierung Postings abgesetzt werden können.
Wenn ein Forum dagegen bei der ersten Nutzung eine
Registrierung verlangt, entsteht zwischen den beiden Parteien ein so genanntes
Dauerschuldverhältnis, das alle während der Vertragslaufzeit ins System
gestellten Postings erfasst. In der Praxis üblich und juristisch überaus
empfehlenswert ist es dabei für den Anbieter, Nutzungsbedingungen zu
formulieren, die der User bei der Anmeldung bestätigen muss. Diese haben
rechtlich den Status von allgemeinen Geschäftsbedingungen und unterliegen der
Kontrolle durch die einschlägigen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs
(BGB).
Unabhängig von einer Registrierung ergeben sich aus einem
geschlossenen Vertrag über die Forumsnutzung Rechte und Pflichten für beide
Seiten. Wie bei allen Vertragsverhältnissen sind auch hier die Vertragsparteien
gemäß § 241 BGB untereinander zur Rücksichtnahme verpflichtet. Sie haben sich so
zu verhalten, dass Rechtsgüter der jeweils anderen Partei nicht verletzt werden.
Gwyn wird doch auch so öffentlich an den Pranger gestellt. Wo liegt der Unterschied?
Scheinbar ist es doch der Fall. Solange wir nicht mehr sehen als bis jetzt, basiert die Sperrung auf keinerlei Regelbrüchen. Zumal die Kommunikation ja nachweislich nicht geklappt hat, denn Gwyn bekam wie erwähnt ja keine Antwort auf seine Nachfragen, weswegen er es dann öffentlich machte. Nun sind wir also hier, die Sache ist bereits öffentlich und man möchte trotzdem nicht den wirklichen Sperrgrund sagen? Das schafft bis dato eher Misstrauen.